Feier Polizei Rosenheim

Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben.
Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen:
1. Ist es korrekt, dass Innenminister Joachim Herrmann an der Feier teilgenommen hat?
2. Wie viele Personen haben sonst noch teilgenommen.
3. Ist es korrekt, dass es gemeinsames Mittagessen eingenommen wurde?
4. Wenn Punkt 3 bejaht wird, auf welcher Grundlage des Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dies möglich?
5. Wenn Punkt 3 bejaht wird, wurden die notwendigen Abstände eingehalten?
6. Die Bevölkerung wird angehalten sich einzuschränken und keine Schlupflöcher in der Verordnung zu suchen. Warum wird dies vom Innenminister nicht beherzigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Robert Hösl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.01.2021 …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Robert Hösl
Betreff
Feier Polizei Rosenheim [#208868]
Datum
16. Januar 2021 19:17
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben. Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen: 1. Ist es korrekt, dass Innenminister Joachim Herrmann an der Feier teilgenommen hat? 2. Wie viele Personen haben sonst noch teilgenommen. 3. Ist es korrekt, dass es gemeinsames Mittagessen eingenommen wurde? 4. Wenn Punkt 3 bejaht wird, auf welcher Grundlage des Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dies möglich? 5. Wenn Punkt 3 bejaht wird, wurden die notwendigen Abstände eingehalten? 6. Die Bevölkerung wird angehalten sich einzuschränken und keine Schlupflöcher in der Verordnung zu suchen. Warum wird dies vom Innenminister nicht beherzigt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208868/
Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C5 - Ihre E-Mail vom 1/16/2021 ( 1.) Sehr geehrter Herr Hösl, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herr…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5 - Ihre E-Mail vom 1/16/2021 ( 1.)
Datum
15. Februar 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hösl, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Inspekteur der Bayerischen Polizei Norbert Radmacher. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Robert Hösl
AW: C5 - Ihre E-Mail vom 1/16/2021 ( 1.) [#208868] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführlich…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Robert Hösl
Betreff
AW: C5 - Ihre E-Mail vom 1/16/2021 ( 1.) [#208868]
Datum
15. Februar 2021 15:52
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Es geht nicht um die Besprechung oder die Feierlichkeit. Wenn diese notwendig war und alle Regeln eingehalten wurden, spricht hier sicher nichts dagegen. Die Öffentlichkeit ist jedoch sehr verwundert, dass ein Mittagessen mit Bedienung möglich ist. Dies ist sehr fragwürdig. Laut der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist eine Bewirtung am Platz nicht erlaubt: § 13 Gastronomie (1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt. (2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersagt. In den FAQ des Gesundheitsminsiteriums steht folgendes: Ist Catering generell möglich? Zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken; dies gilt auch für das Catering. Bitte erläutern Sie bitte speziell, auf welcher Grundlage eine Bewirtung mit Bedienung möglich ist. ... Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208868/

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C5 - Ihre E-Mail vom 15. Februar 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag d…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5 - Ihre E-Mail vom 15. Februar 2021
Datum
22. Februar 2021 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag des Herrn Inspekteur der Bayerischen Polizei Norbert Radmacher Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen