Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach aus Sicht der Kreisstadt Bergheim
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen bereits im April 2019 eine Anfrage zum Thema "Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach" gestellt, siehe: https://fragdenstaat.de/a/133064
Sie hatten meine Fragen damals umfangreich beantwortet. Vielen Dank nochmals dafür.
Aufgrund des zeitlichen Abstandes und besonderer Aussagen aus o.g. Antwort möchte ich Sie um Bereitstellung folgender Informationen bitten:
1. Ergebnisse aus dem F+E Vorhanden der RWE Power AG für die Bilanzierung von Feinstaubemissionen aus den Tagebauen
2. Ergebnisse der windrichtungsabhängigen Untersuchungen der Feinstaubimmissionsbelastungen durch das LANUV, bezogen auf eine Ausbreitung des Feinstaubes bei Westwind in Richtung Düsseldorf - Köln - Bonn und darüber hinaus in Richtung NO.
3. Daten aus Erhebungen zum Vorkommen von Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit Feinstaubemission durch den Braunkohletagebau Hambach für den Geltungsbereich Düsseldorf - Köln - Bonn und darüber hinaus in Richtung NO
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. April 2021
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21. Mai 2021
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