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Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach

der Braunkohletagebau Hambach verursacht Feinstaub-Emissionen, dessen Anteil an dem Emissionen im näheren Umfeld von Ihnen mit 25% angegeben wird.

Ich bitte Sie, mir die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

Wie hat sich die Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach in den letzten 10 Jahren entwickelt / verändert ?
a.) im unmittelbaren Umfeld
b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus
c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt RWE Power, um die Emission zu reduzieren ?
a.) im unmittelbaren Umfeld
b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus
c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus

In welchem Umfang haben die Maßnahmen zu welcher expliziten Veränderung geführt?
a.) im unmittelbaren Umfeld
b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus
c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus

Gibt es Erkenntnisse darüber, dass die Feinstaub Emissionen zu Erkrankungen geführt haben ?
a.) im unmittelbaren Umfeld
b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus
c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus

Welche Erkrankungen genau sind auf die Feinstaub Emissionen zurückzuführen?

Gibt es bestätigte Todesfälle im Bezug auf die Feinstaub Emissionen, seitdem der Tagebau Hambach von RWE Power betrieben wird ?

Gibt es Entschädigungsforderungen an RWE Power im Bezug auf Erkrankungen, die von der Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach herrühren ?

Welche expliziten Forderungen stellen Sie an RWE Power zur Reduzierung der Feinstaub Emission?

An dieser Stelle möchte ich Sie ebenfalls um Bereitstellung wissenschaftlicher Untersuchungen im Bezug zur Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach bitten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach [#133064]
Datum
24. April 2019 20:48
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Braunkohletagebau Hambach verursacht Feinstaub-Emissionen, dessen Anteil an dem Emissionen im näheren Umfeld von Ihnen mit 25% angegeben wird. Ich bitte Sie, mir die nachfolgenden Fragen zu beantworten: Wie hat sich die Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach in den letzten 10 Jahren entwickelt / verändert ? a.) im unmittelbaren Umfeld b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus Welche konkreten Maßnahmen unternimmt RWE Power, um die Emission zu reduzieren ? a.) im unmittelbaren Umfeld b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus In welchem Umfang haben die Maßnahmen zu welcher expliziten Veränderung geführt? a.) im unmittelbaren Umfeld b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus Gibt es Erkenntnisse darüber, dass die Feinstaub Emissionen zu Erkrankungen geführt haben ? a.) im unmittelbaren Umfeld b.) im Umkreis von 50km um den Tagebaus c.) im Umkreis > 100km um den Tagebaus Welche Erkrankungen genau sind auf die Feinstaub Emissionen zurückzuführen? Gibt es bestätigte Todesfälle im Bezug auf die Feinstaub Emissionen, seitdem der Tagebau Hambach von RWE Power betrieben wird ? Gibt es Entschädigungsforderungen an RWE Power im Bezug auf Erkrankungen, die von der Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach herrühren ? Welche expliziten Forderungen stellen Sie an RWE Power zur Reduzierung der Feinstaub Emission? An dieser Stelle möchte ich Sie ebenfalls um Bereitstellung wissenschaftlicher Untersuchungen im Bezug zur Feinstaub Emission durch den Tagebau Hambach bitten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau H…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach [#133064]
Datum
28. Mai 2019 16:43
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach“ vom 24.04.2019 (#133064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 133064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte unsere verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 24.4.2019 (und Ihre Nachfra…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Feinstaub Emission durch den Braunkohletagebau Hambach [#133064]
Datum
14. Juni 2019 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte unsere verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 24.4.2019 (und Ihre Nachfrage vom 28.5.2019) zu entschuldigen. In beigefügter PDF finden Sie eine Zusammenstellung zu Ihren Fragen zum Thema Feinstaub durch den Braunkohletabebau Hambach aus unserer Abteilung 4 "Luftqualität", die teilweise mit zwei weiteren Abteilungen (3 + 7) abgestimmt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
WG: Broschüre Hallo Antragsteller/in bitte 1 x LANUV-Info 46 an Herrn Schmidt (s. u.). Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Broschüre
Datum
4. September 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in bitte 1 x LANUV-Info 46 an Herrn Schmidt (s. u.). Mit freundlichen Grüßen