Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 ungeglättet, nicht gemittelt (Roh-Messwerte in µg/m³)

- die stündlich gemessenen Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 der letzten vier Wochen in tabellarischer Form.
Dabei bitte ich ausdrücklich um Zusendung der unkorrigierten und nicht geglätteten (24h) Messwerte, um deren Aussagekraft nicht zu verfälschen.
- die Auskunft weshalb die Messwerte 24h geglättet angezeigt werden und ob diese nicht zusätzlich als Rohwerte auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden können.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 ungeglättet, nicht gemittelt (Roh-Messwerte in µg/m³) [#62671]
Datum
23. März 2019 14:24
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- die stündlich gemessenen Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 der letzten vier Wochen in tabellarischer Form. Dabei bitte ich ausdrücklich um Zusendung der unkorrigierten und nicht geglätteten (24h) Messwerte, um deren Aussagekraft nicht zu verfälschen. - die Auskunft weshalb die Messwerte 24h geglättet angezeigt werden und ob diese nicht zusätzlich als Rohwerte auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden können. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschu…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 ungeglättet, nicht gemittelt (Roh-Messwerte in µg/m³) [#62671]
Datum
23. März 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir bei der BGV/V2 haben keine Daten. Die BUE und/oder das Institut für Hygiene und …
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: Feinstaub Messwerte PM10 und PM2,5 ungeglättet, nicht gemittelt (Roh-Messwerte in µg/m³) [#62671]
Datum
26. März 2019 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir bei der BGV/V2 haben keine Daten. Die BUE und/oder das Institut für Hygiene und Umwelt mit dem Luftmessnetz für Hamburg könnten Daten haben. Bitte fragen Sie dort nach. BG Oliver Brune Leiter der Abteilung Produkt – und Anlagensicherheit, Gesundheit und Umwelt (BGV/V20) Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Freie und Hansestadt Hamburg Billstraße 80 20539 Hamburg Tel.: 040-42837-3101 e-Fax.: 040-427948-225 e-mail.: <<E-Mail-Adresse>> Hinweise zur Datenverarbeitung: Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weitere Hinweise zu der Grundlage der Datenerhebung, evtl. Datenweitergabe sowie über die Ihnen zustehenden Rechte finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.hamburg.de/bgv/datenschutz/. Sollten Sie über keinen Internetzzugang verfügen, senden wir Ihnen gerne die Datenschutzhinweise schriftlich zu. Wenden Sie sich dazu bitte an die im Briefkopf genannte Stelle.