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Feinstaubbelastung BW

- eine Auflistung aller eingegangener Meldungen, bei welchen in Baden-Württemberg die Feinstaubgrenzwerte überschritten wurden.
- eine Auflistung aller getätigten Ausgaben zur Lusftreinhaltung in Baden-Württemberg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feinstaubbelastung BW [#179221]
Datum
4. Februar 2020 11:16
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung aller eingegangener Meldungen, bei welchen in Baden-Württemberg die Feinstaubgrenzwerte überschritten wurden. - eine Auflistung aller getätigten Ausgaben zur Lusftreinhaltung in Baden-Württemberg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179221 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg weitergeleit…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Feinstaubbelastung BW [#179221]
Datum
6. Februar 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg weitergeleitet, welches für die Einhaltung der Luftqualitätsnormen (hier Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte) nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) und 39. BImSchV - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage erhalten Sie - ausschließlich per E-Mail - …
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage erhalten Sie - ausschließlich per E-Mail - ein Schreiben Herrn Erdmengers, Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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