Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologisch sinnvoll oder nur willkürlich

ich hätte gerne Auskunft wie sie zu der Sperrung des Durchgangsverkehrs nach gesetzlichen Regelungen in § 22 LWaldG und in § 33 LNatSchG auf den Feldwegen in Dunzweiler stehen.

Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015 steht nämlich:

III. Benutzung und Sondernutzung

Landwirtschaftlicher Verkehr ist auch der betriebsbedingte Verkehr durch Abnehmer, Lieferanten, Zulieferer sowie der Verkehr von Selbstpflückern, die im Rahmen der Ernte tätig werden.

Gleiches gilt für sog. Direktkundenverkehr zu privilegierten landwirtschaft-Gemeindliche Wirtschaftswegelichen Vorhaben im Sinne des BauGB (z.B. Hofläden, Straußwirtschaften oder Verkehr im Zusammenhang mit Ferien auf dem Bauernhof).

Ledig-lich der Umfang und die Intensität der Nutzung haben sich verändert.Welche Wege in der Gemarkung einer Gemeinde als Wirtschaftswege gelten und wie ihre Benutzung geregelt ist, kann sich aus einer Satzung gemäß § 14 und § 24 GemO ergeben.

Der Gemeinde- und Städtebund hat eine Muster-Benutzungssatzung für die gemeindlichen Wirtschaftswege veröffentlicht. Die gesetzlichen Regelungen in § 22 LWaldG und in § 33 LNatSchG schränken den Gestaltungsspielraum der Gemeinden, über die Benutzung ihrer Wege zum Betreten, Reiten und Befahren ihrer Wirtschafts-wege durch Satzung zu entscheiden, erheblich ein.

Hierbei ist entscheident:

Die Pflicht zur Offenhaltung und Erhaltung eines zweckgerichteten Unterhaltungs- zustandsIn welchem Umfang das Wirtschaftswegenetz von der Gemeinde vorgehalten werden muss, bestimmt sich zunächst danach, inwieweit das Wegenetz zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke erforderlich ist.

Aus § 14 GemO ergibt sich lediglich ein Anspruch auf Benutzung des Vorhandenen, nicht aber ein Anspruch auf Herstellung oder Erhaltung eines bestimmten Zustandes der öffentlichen Einrichtung „Wirtschaftsweg“. Aus den Rechtsbeziehungen, die sich aus der rechtlichen Einordnung der im Zuge von Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen Wirtschaftswege ergeben, können allerdings erweiterte Ansprüche abgeleitet werden.

Solchermaßen entstande-ne Wege dürfen nicht beliebig gesperrt werden, sondern müssen entsprechend ihrem Zweck offengehalten werden.

Die offengehalten werden müssen, so sieht es laut Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015.

Darf also eine Gemeinde Dunzweiler sich einfach sich über das Landesnaturschutzgesetz erheben?

Bitte um schnellstmöglich Antwort.

Mit freundlich Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte gerne A…
An Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Details
Von
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Betreff
Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologisch sinnvoll oder nur willkürlich [#201295]
Datum
20. Oktober 2020 14:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne Auskunft wie sie zu der Sperrung des Durchgangsverkehrs nach gesetzlichen Regelungen in § 22 LWaldG und in § 33 LNatSchG auf den Feldwegen in Dunzweiler stehen. Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015 steht nämlich: III. Benutzung und Sondernutzung Landwirtschaftlicher Verkehr ist auch der betriebsbedingte Verkehr durch Abnehmer, Lieferanten, Zulieferer sowie der Verkehr von Selbstpflückern, die im Rahmen der Ernte tätig werden. Gleiches gilt für sog. Direktkundenverkehr zu privilegierten landwirtschaft-Gemeindliche Wirtschaftswegelichen Vorhaben im Sinne des BauGB (z.B. Hofläden, Straußwirtschaften oder Verkehr im Zusammenhang mit Ferien auf dem Bauernhof). Ledig-lich der Umfang und die Intensität der Nutzung haben sich verändert.Welche Wege in der Gemarkung einer Gemeinde als Wirtschaftswege gelten und wie ihre Benutzung geregelt ist, kann sich aus einer Satzung gemäß § 14 und § 24 GemO ergeben. Der Gemeinde- und Städtebund hat eine Muster-Benutzungssatzung für die gemeindlichen Wirtschaftswege veröffentlicht. Die gesetzlichen Regelungen in § 22 LWaldG und in § 33 LNatSchG schränken den Gestaltungsspielraum der Gemeinden, über die Benutzung ihrer Wege zum Betreten, Reiten und Befahren ihrer Wirtschafts-wege durch Satzung zu entscheiden, erheblich ein. Hierbei ist entscheident: Die Pflicht zur Offenhaltung und Erhaltung eines zweckgerichteten Unterhaltungs- zustandsIn welchem Umfang das Wirtschaftswegenetz von der Gemeinde vorgehalten werden muss, bestimmt sich zunächst danach, inwieweit das Wegenetz zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke erforderlich ist. Aus § 14 GemO ergibt sich lediglich ein Anspruch auf Benutzung des Vorhandenen, nicht aber ein Anspruch auf Herstellung oder Erhaltung eines bestimmten Zustandes der öffentlichen Einrichtung „Wirtschaftsweg“. Aus den Rechtsbeziehungen, die sich aus der rechtlichen Einordnung der im Zuge von Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen Wirtschaftswege ergeben, können allerdings erweiterte Ansprüche abgeleitet werden. Solchermaßen entstande-ne Wege dürfen nicht beliebig gesperrt werden, sondern müssen entsprechend ihrem Zweck offengehalten werden. Die offengehalten werden müssen, so sieht es laut Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015. Darf also eine Gemeinde Dunzweiler sich einfach sich über das Landesnaturschutzgesetz erheben? Bitte um schnellstmöglich Antwort. Mit freundlich Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologis…
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Von
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Betreff
AW: Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologisch sinnvoll oder nur willkürlich [#201295]
Datum
24. November 2020 07:45
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologisch sinnvoll oder nur willkürlich“ vom 20.10.2020 (#201295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Feldwege Dunzweiler Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich, nachdem sowohl die Ortsgemeinde Dunzwei…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Betreff
Feldwege Dunzweiler
Datum
24. November 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich, nachdem sowohl die Ortsgemeinde Dunzweiler, als auch das Ordnungsamt der VG Oberes Glantal angefragt wurde, kurz beantworten. Ich gehe davon aus, dass es sich um den gemeindlichen Feldweg in Verlängerung der Schulstraße zu den Aussiedlerhöfen handelt. Der Feldweg befindet sich in der Trägerschaft der Gemeinde, er wird von dieser mit Mitteln des Feldwegehaushaltes gebaut und unterhalten. Die Nutzung des Weges dient ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken. Waldflächen werden hiervon nicht erschlossen. Nachdem die Anlieger sowohl des Weges als auch der sich anschließenden Schulstraße auf verstärkten Durchgangsverkehr hingewiesen haben, wurde dieser bereits vor Jahren mit Pollern und der entsprechenden Beschilderung von der Gemeinde gesperrt. Die Sperrung wurde auch auf Wunsch und in Absprache der Landwirte und des Jagdpächters vorgenommen. Insbesondere im Zeitraum von örtlichen Baustellen wurde der Feldweg als Ausweichstrecke/Umfahrung genutzt. Dies ist wohl aktuell wieder so. Die Polizei überprüft aktuell auch wieder in unregelmäßigen Abständen die Fahrzeuge. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die Poller beschädigt ober sogar herausgerissen wurden. Dies erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Die von Ihnen angeführten Vorschriften haben wir zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in es geht mir insbesondere darum dass nach § 14 GemO…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
24. November 2020 14:58
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es geht mir insbesondere darum dass nach § 14 GemO ein Anspruch auf Benutzung des Vorhandenen, also der öffentlichen Einrichtung „Wirtschaftsweg“, aus den Rechtsbeziehungen, die sich aus der rechtlichen Einordnung der im Zuge von Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen Wirtschaftswege ergeben, diese können allerdings erweiterte Ansprüche abgeleitet werden. Solchermaßen entstande-ne Wege dürfen nicht beliebig gesperrt werden, sondern müssen entsprechend ihrem Zweck offengehalten werden. So sieht es laut Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015. Wurde dieses beachtet oder ist es ignoriert worden? Diese Frage wurde nicht beantwortet und steht noch offen! Ich bitte um Rückmeldung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Guten Tag, Ihre Anfrage wurde mit voriger Mail hinreichend beantwortet. Weitere…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
24. November 2020 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde mit voriger Mail hinreichend beantwortet. Weitere Ausführungen werden wir unter Hinweis auf die VV zu § 11 Abs. 2 LTransp.G nicht machen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde keinesfalls auf meine Frage bezüglich…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
24. November 2020 16:14
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde keinesfalls auf meine Frage bezüglich des Informationsfreiheitsanfrage beantwortet, sie ich zitiere sie :" Ich gehe davon aus, ...." Diese Antwort ist weder auf meine Frage, noch dazu gehen sie davon aus? Also ist die Antwort immer noch offen, wenn sie sich weigern werde ich den Nachrichtenverlauf weiterleiten an entsprechende Stellen. Bitte antworten Sie auf die genau Anfrage und gehen nicht davon aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
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AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feldwirtschaft…
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Von
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Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
30. November 2020 13:44
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feldwirtschaftswege Dunzweiler Sperrung ökologisch sinnvoll oder nur willkürlich“ vom 20.10.2020 (#201295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Hallo Antragsteller/in Herrn Antragsteller/in wurde bereits auf die Anfrage gea…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
25. Januar 2021 15:11
Status
Hallo Antragsteller/in Herrn Antragsteller/in wurde bereits auf die Anfrage geantwortet. Weitere Antworten werden von uns nicht gegeben, da er seine Daten, trotz Aufforderung nicht preisgibt. Stefan
<< Anfragesteller:in >>
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Hallo Antragsteller/in welche Angaben soll ich Ihnen denn auf welche Fragen bea…
An Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
27. Januar 2021 08:01
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in welche Angaben soll ich Ihnen denn auf welche Fragen beantworten? Wer ist Tina??? Ich sehe keine Fragen von Ihnen, nur meine die immer noch nicht beantwortet wurden, wovor haben Sie Angst ? Ihre Antworten waren nur vermutungen "sie ich gehe davon aus" !!! Beantworten Sie bitte nun Zeitgemäß meine Fragen, Danke ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen hinsichtlich der Sperrung eines Feldwe…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
27. Januar 2021 08:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen hinsichtlich der Sperrung eines Feldweges habe ich Ihnen bereits mit Email vom 24.11.2020 beantwortet. Da Ihrer Mail nicht zu entnehmen war, um welchen Feldweg es sich handelt, habe ich die Vermutung angestellt, dass es sich um den Feldweg in der Verlängerung der Schulstraße handelt - deshalb habe ich die Formulierung "Ich gehe davon aus" gewählt. Die Sperrung wurde vom Ortsgemeinderat Dunzweiler beschlossen und durch die Ortspolizeibehörde angeordnet. Weitergehende Angaben kann ich aus Sicht der Bauverwaltung nicht machen. Mit freundlichem Gruß
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AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in als Bauverwaltung müssen sie doch wisssen ob Die g…
An Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
27. Januar 2021 09:08
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in als Bauverwaltung müssen sie doch wisssen ob Die gesetzlichen Regelungen lt- § 22 LWaldG und in § 33 LNatSchG eingehalten wurden oder nicht. Bitte um Überprüfung! Danke Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen benannten gesetzlichen Grundlagen si…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
27. Januar 2021 11:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen benannten gesetzlichen Grundlagen sind der Bauverwaltung bekannt. Da Sie mir gegenüber immer noch nicht den aus Ihrer Sicht betreffenden Weg benannt haben und ich bisher auf reiner Vermutung geantwortet habe, sehe ich keine Grundlage auf Ihre Anfrage zu antworten. Die Bauverwaltung war in letzter Zeit in keine Maßnahme in Bezug auf die Feldwege in Dunzweiler eingebunden. Von daher waren auch nicht die von Ihnen genannten gesetzlichen Regelungen zu beachten. Vielleicht kann Ihnen Ortsbürgermeister Korst Ihre Fragen beantworten. Mit freundlichem Gruß

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AW: Feldwege Dunzweiler [#201295] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Auskunft, ich werde die kpl. Anfrag…
An Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Details
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Betreff
AW: Feldwege Dunzweiler [#201295]
Datum
28. Januar 2021 08:28
An
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Auskunft, ich werde die kpl. Anfrage an Herrn Korst weiterleiten. Danke für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201295/