Ferienbezahlung für befristet angestellte Lehrkräfte im Land Berlin

die für die Bezahlung der Sommerferien bei befristet angestellten Lehrkräften maßgeblichen Rundschreiben der jeweiligen Senatsverwaltung (also zumindest SenSchulJugSport Rundschreiben I Nr. 27/1982, Rundschreiben SenSchul I Nr. 80/1988 und Rundschreiben SenSchul I B22),
eine Information, wie viele befristet angestellte Lehrkräfte (insbesondere PKB-Kräfte) im Land Berlin Arbeitsverträge haben, bei welchen die Sommerferien in die Vertragslaufzeit einbezogen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Ferienbezahlung für befristet angestellte Lehrkräfte im Land Berlin [#194058]
Datum
1. August 2020 19:23
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die für die Bezahlung der Sommerferien bei befristet angestellten Lehrkräften maßgeblichen Rundschreiben der jeweiligen Senatsverwaltung (also zumindest SenSchulJugSport Rundschreiben I Nr. 27/1982, Rundschreiben SenSchul I Nr. 80/1988 und Rundschreiben SenSchul I B22), eine Information, wie viele befristet angestellte Lehrkräfte (insbesondere PKB-Kräfte) im Land Berlin Arbeitsverträge haben, bei welchen die Sommerferien in die Vertragslaufzeit einbezogen sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194058/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB