ferkel_bmel_1277-1384

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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SEITEZVON2

« Die erste Lesung im BT fand am 9.11, statt, morgen befasst sich der Bundes-
tagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Entwurf.

» In dieser Woche soll die 2. und 3. Lesung zu dem Gesetzentwurf stattfinden
und am 14. Dezember 2018 die Befassung des Bundesrates. Die Änderung
kann somit vor Ende des Jahres in Kraft treten. |

. 3, Position der Bundesregierung / des BMEL

® Die Bundesregierung begrüßt die Verlängerung der Übergangsfrist.

e Jetzt ist die Branche aber auch in der Pflicht, die kommenden zwei Jahre zu‘
nutzen, um die Umstellung auf Jungebermast, Impfung oder Ferkelkastration
unter Betäubung zu vollziehen, u

e Das BMEL wird den Prozess begleiten, unterstützen und moderieren, Die
Umstellung selbst kann aber nur in den Betrieben erfolgen.

.® Unter anderem wird das BMEL eine Verordnung auf den Weg bringen, so
dass Landwirte die Isofluran-Betäubung selbst durchführen können, Dafür
müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig
mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können.

gez. Dr. Schertl
1

Hintergrundinformationen mit BIle Blick auf mögliche Fragen der Mitglieder des Aus-
schusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum The-
ma Ferkeikastration

   

Welche Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration sind schon jetzt nach Tier-
schutzgesetz rechtlich möglich und werden ü in underen Ländern erfolgreich prakiE
zlert?

Der Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungsiosen Ferkelkastra-
tion ergibt sich aus dem Bericht der Bundesregierung gemäß $ 21.des Tierschutzgesetzes an den.
Deutschen Bundestag, Verfügbare und nach dem Tierschutzgesetz zulässige Alternativen zur betäu-

. bungslosen Ferkelkastration sind die Jungebermast, die Impfung gegen Ebergeruch sowie die chirur-
gische Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltun. Nicht konform mit den Anforderungen des
Tierschutzgesetzes ist nach derzeitigern Stand des Wissenis das Verfahren der Lokalanästhesie bei der
Ferkelkastration, weil es nicht zu einer Schmerzausschaltung führt,

HL. Was beinhaltet der Gesetzentwurf der Koalitjonsfraktlonen. zur Änderung des Tier-
schutzgesetzes?

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkast-

_ ration noch in diesem Jahr um zwei Jahre zu verschleben. Die Bundesregierung hat den Fraktionen
eine vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossene Formulierungshilfe für eine Fraktionsini-
tiative übermittelt. Die Formulierungshilfe basiert auf einer Verständigung zwischen den Fraktionen,
Sie beinhaltet folgende Vorgaben:

- Die Fristverlängerung für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre bis zum Ab-
lauf des 31.12.2020,

— Verfahrensregelungen für den Erlass einer Verordnung, mit der den Landwirten die Durchführung einer
soflurannarkose ermöglicht wird (insbesondere die Pflicht zur Vorlage der Verordnung an den Bundes-
tag bis zum 31. Mai 2019),

— Eine halbjährliche Berichtspflicht des BMEL (ab Mitte 2019} a an den EL-Ausschuss des Bundestages über
der Fortschritt der Umstellung. .

- Eine: Aufforderung an die Bundesregierung zum Ergreifen verschiedener Maßnahmen während der
Übergangszeit Im begründenden Teil (z, B, Aufklärungskampagne über die Alternativen, Verf ügbarkeit
von Isofluran und von Narkosegeräten, Schulungsmaterial für Landwirte).

Hl. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für die Ent-
wicklung von Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration ergriffen?

Sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung Im Jahr 2013 hat das BMEL insbesondere folgende
Maßnahme en zum Thema Alternativmethoden. zur betäubungslosen Ferkelkastration durchgeführt,
um die Umstellung auf allen Stufen der Lebensmittelkette zu klären und eine tatsächliche Umsetzung
der Umstellung In in der Praxis erreichen zu können:

insgesamt über 300000 Euro)
2

- Beauftragung eines Entscheidungshilfevorhabens zur Untersuchung der wirksamen Schmerzausschal-
tung durch eine Lokalanästhesle bei der Ferkelkastration (Fördersumme: 921.000 Euro),

— Start von.Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Praxiseinführung der Verfahren der Ferkelkastration
unter Betäubung (Fördersumme: 650.000 Euro),

- Einholung von wissenschaftlichen Stellungnahmen ({z. B. zur Bewertung der Schmerzausschaltung durch
die Lokalanästhesle und im Hinblick auf die ökonomische betriebliche Bewertung der Alternativen),

— Veröffentlichung eines Berichtes gemäß & 21 des Tierschutzgesetzes über den Stand der Entwicklung _
alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration,

- Veranstaltung von Fachtagungen und Fachgesprächen mit Vertretern aus der Wirtschaft (z. 8. 3 Fachta-
gungen in den Jahren 2010, 2013 und 2016 gemeinsam mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH) und
der Wissenschaft {z. B. Koordinierungsplattform Ferkelkastration), oo.

= Durchführung zahlreicher Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und der Länder (z.B.
auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene) sowie auf europäischer Ebene mit Dänemark, den Niederlan-
den, Schweden und der Schweiz,

- Gemeinsame Stellungnahme an die Europäische Kommission zur Verbesserung des Tierschutzes in der
Schweinehaltung (u.a. Einsatzes von Betäubungsmitteln und Schmerzmitteln bei der chirurgischen Fer-
kelkastration).

I. Welche Forschung fördert das BMEL aktuell im Bereich Ferkelkastration?

BMEL hat eine wissenschaftliche Studie zur Frage der wirksamen Schmerzausschaltung durch die
Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration in Auftrag geben. Im Rahmen dieser Studie soll insbesonde-
re.geklärt werden, ob mit den bisher in der Diskussion stehenden Wirkstoffen (Procain, Lidocaln,
Bupivacaln) und deren Anwendung’ durch den Landwirt sowohl unter kontrollierten Laborbedingun-
gen als auch unter praxisnahen Voraussetzungen eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkel-
kastratior erreicht werden kann. Das betreffende Entscheidungshilfevorhaben wird mit insgesamt
'921.000 Euro gefördert und läuft bis zum 31. März 2021. =

 

Darüber hinaus fördert BMEL derzeit zwei Projekte im Rahmen des Modell- und Demonstr rationsvor-

TEE ENT ET A it

genden Betrieben mit ca. 650. 000 Euro.

Außerdem fördert das BMEL im Rahmen des Innovationsprokramms ein Verbundvorhaben, das sich
. mit der Optimierung der automatisierten Isoflurannarkose für die Ferkelkastration und deren Umset-
. zung in der Praxis beschäftigt, mit insgesamt 871.120 Euro.

V. Welche weiteren Schritte sind erforderlich?

Der Fokus der Aktivitäten sollte nun darin liegen, im Rahmen der verlängerten Übergangsfrist insbe-
sondere die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der Alternativmetheden in der Praxis voranbrin-
gen: . . ' . . .

‘® Schaffung von Akzeptanz: Durch Informationsmaßnahmen für Verbraucher und Branche muss
die Akzeptanz der Alternativen verbessert werden {u. a. im Hinblick auf die Jungebermast müs-
sen weitere Abnehmer, wie zum Beispiel Metzger, von Produkten von Ebern überzeugen wer-
den, bei der Immunokastration. muss um stärkere Akzeptanz geworben werden).

» Steigerung der Praxisgerechtheit des Verfahrens unter !soflurannarkose:
3

o Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit Landwirte die chirurgische Kastratl-
on unter Vollnarkose mit Isofluran durchführen dürfen.

o Entwicklung und Angebot von Schulungsangeboten.-
Schulung von Landwirten, .

o Anschaffung von Narkosegeräten, ggf. Anbieten einer staatlichen Förderung für die An-
schaffung..

| vL Wie beurteilt die Bundesreglerung verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Ver-
Jängerung der Übergangsfrist für die hetöubungslose F erkelkastration um zwei Jahre
{Verstoß gegen das In Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Staatsziel Tier-
schutz)?

Der Tierschutz wird durch eine solche Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Fer-

“ keikastration um zwei Jahre nicht unvertretbar über die Grenze eines angemessenen Ausgleichs mit
anderen Verfassungsgütern zurückgedrängt, wenn für die Verlängerung zutreffende Gründe geltend
gemacht werden, Solche Gründe sind im vorliegenden Fall befürch tete Strukturveränderungen in der
Schweinehaltung, die ohne eine Verlängerung der Übergangsfrist in der Folge mit Eingriffen in grund-
rechtlich geschützte Positionen der Schwelnehalter verbunden wären und die Im Rahmen des ge-

nannten Ausgleichs In. Rechnung zu stellen sind. \

 

vn. Ist möglich, In einer zweijährigen verlängerten Übergangsfrist, die Voraussetzung für
die Lokalanösthesie zu schaffen (siehe auch Antrag der Fraktion der AfD vom 7. No-
vember 2018, Anlage a?

Entscheidend ist, dass das Verfahren die Anforderungen des Tierschutzgesetzes erfüllt..Das Verfah-
ren der Lokalanästhesie tut dies nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht. BMEL hat jedoch eine wis-
senschaftliche Studie zur Frage der wirksamen Schmerzausschaltung in Auftrag geben (s.0.). Das
"aufwändige Studiendesign entspricht dem im Rahmen eines Zulassungs- bzw. Indikationserweite-

_ rungsverfahrens eines Tlerarzneimittels geforderten Standard. Sollte eine Schmerzausschältung be-
legt werden können und zusätzlich ein Pharma-Unternehmen Interesse an einem Antrag auf Zulas-
sung eines Lokalanästhetikums für Schweine bekunden, könnten die Ergehnisse dieser Studie im
Rahmen des Zulassungsverfahrens s genutzt werden. Insgesamt (Abschluss Studie, Rückstandsbewer-
tung, Zulassung eines Tierarzneimittels) müssen ca. 5 Jahre eingeplant werden, d. h. mit der Verfüg-
barkeit des Verfahrens der Lokalanästhesie bis Ende 2020. ist nicht zu rechnen.

VI. Welcher Rahmen ist vom BMEL 1 für Evalulerung- und Moderation des Übergangspro-
zess vorgesehen?

Denkbar wären In regelmäßigen Abständen stattfindende Fachgespräche unter Betelllgung der be-
iroffenen Kreise. Die Auftaktveranstaltung durch Bundesministerin Klöckner wird am 27, November
2018 stattfinden. Ziel der Fachgespräche sollte es sein, mit den Betroffenen regelmäßig über den
Stand der Umsetzung der Älternativmethoden in der Praxis zu sprechen, um mögliche Probleme zeit-
nah evaluieren und ggf. entsprechende Lösungsansätze finden zu können. Bei diesen Gesprächen
sollten neben den Tierhalterverbänden und den Tierärzten auch Vertreter der Länder und der Wis-
senschaft. teilnehmen. -
4

IK. Bis wann rechnet BMEL mit einer Praxistauglichkeit der Isoflurannarkose und was
muss bis dahin noch geschehen (siehe auch Antrag der Fraktion der FDP vom 26. Sep-
tember 2018, Anlage 5)?

‚Das BMEL wird eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht wird,
die Isofturan-Betäubung selber durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte einen Nachweis erbrin-
gen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können. Eine

. Öffnung dieser sog. Isoflurannarkose zur Anwendung durch den Landwirt würde einschließlich der
. erforderlichen Schulungsmaßnahmen girca gut 2 Jahre dauern (siehe auch nachfolgende Tabelle}.

Minimum nn nr nn nee be en ne

 

  
  
    

   
     
 
  
   
  
   
  

Schritt 1: Arzneimittelrechtliche Zulassung von voraussichtlich bis Ende des Jahres |
Isofluran als Tierarzneimittel durch dasBVL

ISchritt 2: Verordnungsgebungsverfahren insgesamt ca. 14 Monate

bis Ende 2018 fachliche Erarbeitung der Inhalte gemeinsam
mit den Ländern

Januar 2019. Formulierung und Hausabstimmung der Ver
ordnung

Ressortabstimmung, Länder- und Verbändeab- |
ca. 2 Monate

Dezember 2018

 

ca.2 Monate

ca. 1 Monat

  
 
  
   
   
   
     
  
  

Februar/Mlärz
2019 ______ (stimmung ı
| Auswertung.der Stellungnahmen, ea Be
tung der Verordnung, Anhörung Tierschutz- . |ca.2 Monate
kommisslon, erneute Ressortabstimmung,

Zuleitung Bundestag ca.4 Wochen

ca. 3 Monate {bei Verlängerung
der er Stillhaltefrist 6 Monate) _

   
   
  
  
  

 

Apräy van 2919:

nm

Ende Mai 2019 |

Mitte Juli 2019 |Notifizierung in Brüssel

oe - a LLn
2019 Bundesratsverfahren

'}; Ende Dez 2019 | Verkündung ee \ ca. 1 Monat

ca. 8 Monate

ca. 2 Monate

Schritt 3 + 3: Schulung von Landwirten
\ Dezember 2020

X. Was plant BMIEL an Förderungen in dem Bereich?

BMEL prüft derzeit die Möglichkeit, die Anschaffung von Isofluran- -Narkosegeräten durch Landwirte.
finanziell fördern zu können.

Kl. Warum kann das Verfahren der Isofluran-Betäubung bei der Ferkelkastration auf
Neuland-Betrieben bereits selt mehr als zehn Jahren eingesetzt werden.

Die chirurgische Kastration unter Narkose mit dem Inhalationsnarkotikum Isofluran wird derzeit in
DEU in kleinstrukturierten Bereichen, z. B. im Biobereich oder bei Neuland bevorzugt, Da Isofluran
derzeit nicht für das Schwein zugelassen, erfolgt die Anwendung hierbei im Rahmen einer arzneimit-
telrechtlichen-Ausnahmeregelung. Dabei wird Isofluran durch den Tierarzt bei Einzeltieren oder Tie-
ren eines Bestandes umgewidmet. .
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Scherti Dr., Nicole

Von: | Kluge Dr., Katharina

Gesendet: Dienstag, 20. November 2018 15:49

An: .: — Schertl Dr., Nicole

Betreff: - WG: 321-LV PStF Ferkelkastration - Öffentliche Anhörung im AEL am
26-11-2018

s. anliegend

Gruß

K. Kluge

Von: Schertl Dr., Nicole

Gesendet: Dienstag, 20. November 2018 15:31

An: Kluge Dr., Katharlna -

Betreff: WG: 32I-LV PStF Ferkelkastration - Öffentliche Anhörung im ATEL am 26-11- 2018.

Hallo Frau Kluge, .

anliegend finden Sie den HV mit der - von Herrn Puvogel vorgeschlagenen - ergänzten Frage zu Neuland/lsofluran.

 

321-LV PStF
Ferkelkastration ..

Gruß, Scherti

Von: Puvogel, Lars

Gesendet: Dienstag, 20. November 2018 15:02

Anı Schertl Dr., Nicole

:Cc; Referat 321;

Betreff; WG: 321- LV PStF Ferkelkastration - Öffentliche Anhörung im AfEL am 26- 11- 2018

Hallo Frau Schertl,

wie eben besprochen anbei Mz für Referat L2 mit einer kleinen Ergänzung und einem Kommentar im
Hintergrundvermerk. Außerdem würde Ich noch eine Frage/Antwort ergänzen, warum Neuland bereits seit
einiger Zeit die tsofluran-Betäubung anwendet?!

_ Vielen Dank

Lars Puvogel
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mens nun en u 4 44mm en nn nun Dann nn Lyra neh ern en a rer

Hintergrundinformationen mit Blick auf mögliche Fragen der Mitglieder des Aus-
schusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum T he-
ma Ferkelkastration

  
  

 

h Welche Alternativen zur betäuibungsosen Ferkelkastration sind schon jetzt nach Tier-
schutzgesetz rech tlich möglich und werden. in anderen Ländern erfolgreich prakti-
ziert?

Der Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastra-
tlon ergibt sich aus dem Bericht der Bundesregierung gemäß 5 21 des Tierschutzgesetzes an den.
Deutschen Bundestag. Verfügbare und nach dem Tierschutzgesetz zulässige Alternativen zur betäu-
 bungslosen Ferkelkastration sind die Jungebermast, die Impfung geren Ebergeruch sowie die chirur-
'gische Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung, Nicht konform mit den Anforderungen des
Tierschutzgesetzes ist nach'derzeitigem Stand des Wissens das Verfahren der Lokalanästhesie bei der
Ferkelkastration, well es nicht zu einer Schmerzausschaltung führt,

H. Was beinhaltet der Gesetzentwurf der Koniitionsfraktionen zur r Änderung des Tier-
.schutzgesetzes?

Die Koalitiönsfraktionen haben sich darauf verständigt, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkast-
ration noch In diesem Jahr um zwei Jahre zu verschieben. Die Bundesregierung hat den Fraktionen
eine vom Bundeskabinett i im Umlaufverfahren beschlossene Formulterungshilfe für eine Fraktionsini-
tiative Übermittelt. Die Formulierungshilfe basiert auf einer F Verständigung zwischen den Fraktionen,
&ie beinhaltet folgende Vorgaben:

— Die Fristverlängerung für das Verbot der hetäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre bis zum Ab-
 laufdes 31.12.2020: _ = .
 Verfahrensregelungen für den Erlass einer Verordnung, mit der den Landwirten die Durchführung einer
Isoflurannarkose ermöglicht wird {insbesondere die Pflicht zur ‚Vorlage der Verordnung an den Bundes-
tag bis zum 31. Mai 2019).
- Eine halbjährliche Berichtspflicht des BMEL (ab Mitte 2019) an den EL- Ausschuss des Bundestages über
den Fortschritt der Umstellung. .
- Eine Aufforderung an die Bundesregierung zum Ergreifen verschiedener Maßnahmen während der
Übergangszeit im begründenden Teil (z, B. Aufklärungskampagne über die Alternativen, Verfügbarkeit
von Isofluran und von Narkosegeräten, Schulungsmaterial für Landwirte).

Hi. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für die Ent-
wicklung von Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration ergriffen?

Sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung im Jahr 2013 hat das’BMEL insbesondere folgende
Maßnahmen zum Thema Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkeikastration durchgeführt,
um die Umstellung’ auf. allen Stufen der Lebensmittelkette zu klären und deine tatsächliche Umsetzung
der Umstellung in der Praxis erreichen zu können:

- Förderung zahlrei cher Eorschungsprolekte & zur Umstellung : auf alternative Verfahren (Fördersumme:
| insgesamt über 8.300.000 Euro),
8

— Beauftragung eines Entscheidungshilfevorhabens zur Untersuchung der wirksamen Schmerzausschal-
tung gurch eine Lokalanästhesie in der Ferkelkastration (Fördersumme: 921.000 Euro),
unter Betäubung (Fördersumme: eo 000 Euro),

— Einholüng von wIssenschaftlichen Stellungnahmen (z. B. zur Bewertung der Schmerzausschaitung durch
die Kokalanästhesie und im Hinblick auf dieökonomische betriebliche Bewertung der Alternativen},

— Veröffentlichung eines Berichtes gemäß $ 21 des Tierschutzpesetzes über den Stand der Entwicklung
alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration,

- Veranstaltung von Eachtagunpen und Fachkesprächen mit Vertretern aus der Wirtschaft kz B. 3 Fachta-
gungen in den Jahren 2010, 2013 und 2016 gemeinsam mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH) und
der Wissenschaft {z. B. Koordinierungsplattform Ferkelkastratiön),

— Durchführung zahlreicher Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und der Länder (z.B.
"auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene} sowie auf europäischer Ebene mit Dänemark, den Niederlan-

. den, Schweden und der Schweiz,

— Gemeinsame Stellungnahme an die E Europäische Kommission zur Verbesserung des Tierschutzes in der
Schweinehaltung {u.a. Einsatzes von Betäubungsmitteln und Schmerzrnitteln bei der chirurgischen Fer-
kelkastration)..

W. Welche Forschung fördert das BMEL aktuell im Bereich Ferkelkastration?

BMEL hat eine wissenschaftliche Studie zur Frage der wirksamen Schmerzausschaltung durch die -
Lokalanästhesle bei der Ferkelkastration in Auftrag geben. Im Rahmen dieser Studie soll insbesonde-
re geklärt werden, ob mit den bisher in der Diskussion stehenden Wirkstoffen (Procain, Lidocain,
Bupivacain) und deren Anwendung durch den Landwirt sowohl unter kontrollierten Laborbedingun-
gen als auch unter praxisnahen Voraussetzungen eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkel-
_ kastration erreicht werden kann. Das betreffende entscheidungshilfevorhaben wird mitinsgesamt _
921, 000 Euro gefördert und Fäuft bis zum 31. März 2021.

Darüber hinaus fördert BMEL derzeit zwei Projekte Im Rahmen des Modell- und Demanstrationsvor-
habens Tierschütz zur Einführung der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung in ferkelerzeu-
genden Betrieben mit ca. 650,000 Euro,

 

Außerdem fördert das BMEL im Rähmen des Innovationsprogramms ein Verbundvorhaben, das sich
mit der Optimierung der automatisierten Isoflurannarkose für die Ferkeikastration und deren Umset-:
zung in der Praxis beschäftigt, mit insgesamt 871.120 Euro.

V, Welche weiteren Schritte sind erforderlich?

Der Fokus der Aktivitäten sollte nun darin liegen, im Rahmen der verlängerten Übergangsfrist insbe-

sondere die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der Alternativmethoden in der Praxis voranbrin-

gen:

"» Schaffung von Akzeptanz: Durch Informationsmaßnahmen für Verbraucher und Branche muss
die Akzeptanz.der Alternativen verbessert werden (u. a. im Hinblick auf die Jungebermast müs-

sen weltere Abnehmer, wie zum Belsplel Metzger, von Produkten von Ebern Überzeugen wer- _

den, bei der Immunokastration muss um stärkere Akzeptanz geworben werden).

" Steigerung der Praxisgerechtheit des Verfahrens unter Isoflurannarkose:
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o Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit Landwirte die chirurgische Kastratl-
on unter Vollnarkose mit Isofluran durchführen dürfen.

co Entwicklung und Angebot von Schulungsangehoten.

Schulung von Landwirten.

o Anschaffung von Narkosegeräten, ggf. Anbieten einer staatlichen Förderung für die An-

schaffung.

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VI. Wie beurteilt die Bundesregierung verfassungsrech tliche Bedenken gegen eine Ver-
 längerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration.um zwei Jahre
(Verstoß gegen das in Artikel 200 des Grundgesetzes verunkerte Staatsziel Tler-
schutz)?

Der Tierschutz wird durch eine solche Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Fer-
kelkasträtlon um zwei Jahre nicht unvertratbar über die Grenze elnes angemessenen Ausgleichs mit
anderen Verfassungsgütern zurückgedrängt, wenn für die Verlängerung zutreffende Gründe geltend
gemacht werden. Solche Gründe sind Im vorliegenden Fall befürchtete Strukturveränderungen in der
Schwelnehaltung, die ohne eine Verlängerung der Übergangsfrist in der Folge mit Eingriffen In grund-
rechtlich geschützte Positionen der Schweinehalter verbunden wären und die im Rahmen des ge-
nannten Ausgleichs in Rechnung zu Stellen sind,

vi. Ist möglich, in einer zweijährigen verlängerten Übergangsfrist, die Voraussetzung für
die Lokalanästhesle zu schaffen (siehe auch Antrag d der Fraktion der AfD vom 7. No-
. vember 2018, ‚Anlage 4)?

“ Entscheidend ist, dass das Verfahren die Anforderungen des Tierschutzgesetzes erfüllt, Das Verfah-
ren der Lokalanästhesie tut dies nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht. BMEL hat jedoch eine wis-
senschaftliche Studie zur Frage der wirksamen Schmerzausschaltung In Auftrag geben ({s.o.). Das

aufwändige Studiendesikn entspricht dem im Rahmen eines Zulassungs- bzw, Indikationserweite-
rungsverfahrens eines Tierarzneimittels geforderten Standard. ‚Sollte elne Schmerzausschaltung be-
legt werden können und zusätzlich ein Pharma-Unternehmen Interesse an einem Antrag auf Zulas-
sung elnes Lokalanästhetikums für Schweine bekunden, könnten die Ergebnisse dieser Studie Im

Rahmen des Zulassungsverfahre rens genutzt werden. Insgesamt {Abschluss Studie, Rückstandsbewer-
tung, Zulassung eines Tierarznelmittels) müssen ca. 5 Jahre eingeplant werden, d. h. mit der Verfüg-
barkeit des Verfahrens der Lokalanästhesie bis Ende 2020 ist nicht zu rechnen.

| vi, Welcher Rahmen Ist vom BMEL für Evaluierung- und Moderation des Übergangspro-
zess vorgesehen?

Denkbar wären in regelmäßigen Abständen stattfindende Fachgespräche unter Beteiligung der be-
‚troffenen Kreise. Die Auftaktveranstaltung durch Bundesministerin Klöckner wird am 27, November
2018 stattfinden. Ziel der Fachgespräche söllte es sein, mit. den: Betroffenen regelmäßig über den
Stand der Umsetzung der Alternativmethoden in der Praxis zu sprechen, um mögliche Probleme zeit-
nah evaluieren und ggf. entsprechende Lösungsansätze finden zu können. Bei diesen Gesprächen
sollten neben den Tierhalterverbänden und den Tierärzten auch Vertreter der Länder und der Wis- _
senschaft teilnehmen. 0
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