ferkel_bmel_383-482

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‘.

Goy, Ulrich 5 . BE

von . Kühnle, Bernhard .

Gesendet: Samstag, 17. November 2018 16:50

Am . .04 Persönl. Ref St.Dr. Aeikens

ce. Unterabtallungsleiter 32; Referat 22.
Betreff: = WG: AL3-gez: 321-LV- StA Bewertung Forderungen derspD .
Wichtigkeit: Hoch

Anbei die von mir schlussgezeichnete L LV mit einer ‚Bewertung weiterer „Wünsche“ der SPD- Fraktion im
Zusammenhang mit der Diskussion um die Änderung des Tierschutzgesetzes.

   
 
   
  

34-LN-StA -
Ferkelkastration «.

Te an ern m en

 

rm ar rre reT  anaae Ao

321-LV-StA -
Ferkeikastration ..

 

 

Von: Brigulla Dr., Matthias Im Auftrag von 04 Persönl. Referent $t Dr. Aelkens
Gesendet: Freitag, 16, November 2018 18:32 .

Anı Kluge Dr., Katharina; 04 Persönl, Referent St Dr. Aeikens

Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilungslei ‚ Referat 321

Betreff; AW: AB WG: Schreiben an a6 GEB reisten

Nichtigkeit: Hoch

Hallo Frau Kluge,

vielen Dank, Hier noch einmal der dritte Teil des Auftrages i in schriftlicher Form m.d. B. u. Vorlage am
Montagmorgen.

StA bittet um einen Abgleich deri in dem Gesetzentwurf und den Entschließungsanträgen aufgenommenen:
Wünsche der SPD mit der SPD-Wunschliste und der Vorschläge, welche der noch offenen Wünschen der SPD wie
erfüllt werden können.

Beste Grü Re,

M. Brigulla

PR St A-4613
1

Bri 16/11

and ne al er ra ran Te nun

Von: duoe Dr,, Katharina

Gesendet: Freitag, 16. November 2018 15:55

Anı 04 Persönl. Referent St Dr. Aeikens

.Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilun r 32; Referat 321
Betreff: AB WG; Schreiben an MdB Ferkelkastration

Darauf hinzuwelsen wäre noch, dass die durch den GE geregelte BT-Schleife, die in den damaligen
Zeitplänen noch nicht berücksichtigt ist, zusätzliche Zeit benötlgt (mindestens 4-6 Wochen, jenach Lage
der Sitzungswochen; wenn eine Sitzungspause dazwischenliegt auch länger)
Gruß _

K. Kluge

Von: Chapman-Rose, Matthias

Gesendet: Freitag, 16. November 2018 15:32

An: 04 Persönl. Referent St Dr, Aeikens

Cc: Referat 321; 2
Betreff; Schreiben an MdB rkelkastration

Hallo Herr Brigulla,

wie eben besprochen _ nn
1.. ‚Schreiben an vo
„18 Monate”

< Nachricht: 321-LV- PSIF- Schreiben MdB
Ferkelkastration >>

2. Schreiben 1 "Nachricht: 321-LV.PStF - Briefan rg

Herleitung — 2 Jahre Ferkelkastration Fristverlängerung >>

an re Mr era na n nen ta ya na ver eer  be  SrTen armer re in man

         

Viele Grüße.
Matthias Chapman- „Rose

Referat 321

Tierschutz
Bundesministerlum für Ernährung und.
Landwirtschaft (BMEL)

Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: +49 228 / 99 529-4344
Fax: +49 228 / 99 529-55-4344
E-Mail: Matthlas,Rose@bmel. bund.de
Internet: www.bmel.de
2

Chapman-Rose, Matthias

 

Von: Franken Dr, Lorenz

Gesendet: Freitag, 12. Oktober 2018 16:29
An: on Kluge Dr. ‘Katharina; Referat 321
| . .. Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32; 04 Persöni. Referent St Dr.
Aeikens
Betreff: EILT: Entwurf Änderung Tierschutzgesetz
Anlagen: 2018 10 12 Entwurf „Änderung TSchG_Stand 16.00. docx
: Wichtigkeit: . Hoch

.. Hallo Frau Kluge,

wie mit Frau Schert! besprochen, bitte ich um Bewertung. des beigefügten Entwurfes bis morgen (Samstag), 10 Uhr.
Die Frist bitte ich zu entschuldigen, aber die Koalitionäre wollen über's Wochenende weiter verhandeln. Bitte
senden Sie Ihre Bewertung über den Dienstweg.

Beste Grüße
LF

Dr. Lorenz Franken

Maitrise en droit international
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Leiter Leitungsstab Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Tel.
0049/(0)30/18529-3105.
Mobil: 0049/{0)151/16136190

E-Mail: lorenz.frank en@hmel, ‚bund und.de

Internet: www. bmei ‚Je

 

 
 

@cducsu.de 1
Gesendet: Freitag, 12. Oktober 2018 16:25

An: Franken Dr., Lorenz

Cc ’

Betreff: Entwurf Änderung Tierschutzgesetz

Hallo Lorenz,
wie besprochen, bitte diese Version für Eure Bewertung verwenden.
Fra insbesondere gefragt, ob.die In der Begründung genannten Fristen realistisch sind.

Bitte sende Deine Antwort auch N

Danke
3

Deutscher Bundestag | Drucksache 19/[...]
19. Wahlperiode | Datum]

Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
(Tierschutzgesetz -- TierSchG) |

A. Problem

“In $ 6 Absatz 1 Nummer 2a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist. für das
Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter 8 Tagen eine Ausnahme vom
Amputationsverbot festgeschrieben. Eine generelle Ausnahme von der
Betäubungspflicht für diesen Eingriff ist in $ 5 Absutz 3 TierSchG nicht
vorgesehen. Be
Die Übergangsregelung in $ 21 Absatz 1 Satz I .des Tierschutzgesetzes
(TierSchG) lässt den Eingriff noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung
zu. Danach muss die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen.

Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit
verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen
der Praxis nicht gerecht werden.

Es ist notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der
betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum
31.12.2020, auszusteigen. Auf diesem Weg brauchen die deutschen
Ferkelerzeuger Unterstützung. Denn wir wollen die gesellschaftliche Akzeptanz
der Ferkelerzeugung in Deutschland stärken. _

B. Lösung

Änderung des Tierschutzgesetzes.

Zudem sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die deutschen
Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeittaum bei der Umstellung zu
unterstützen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Maßnahmen
umzuseizen, die in dem: Entschließungsantrag, der diesem Gesetzentwurf
beigefügt ist, genannt werden. Beispielsweise ist es unerlässlich, dass das
Betäubungsmittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine
tierarzneimitielrechtliche Zulassung erhält, . Zudem. ist eine Verordnung
intterhalb der nächsten 12 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen,
die die Durchführung der Isofkurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht.
4

Drucksache 19/1.. J -2- . _Deutscher Bundestag - - 19, Wahlperiode

um en sn Sesieshishessiehstelienikäizsiuhshuhi

Die Betriebe sind bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der
Anschaffung der dafür notwendigen Cieräte finanziell zu unterstützen,

C. Alternativen.
Keine:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine, £

.E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfülungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner,

E2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Voraussetzungen für Alternativen zur betäubungsiosen Ferkelkastration
‘ schaffen,

Davon Bürokratiekosten aus informationspflichten
Unterriehtungspflicht der Bundesregierung

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Unterrichtungspflicht der Bundesregierung

.  F. Weitere Kosten
- Keine.
5

Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode 3. Drucksache 1917.:.]

an aan man nenne a u pn u ipiisssg nme nme

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
„„„(Tierschutzgesetz - TierSch6)

Vom ....
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen;

Artikel

8 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntinachung vom 18. Mai 2006 (BGBl IS. 1206,
1313), das zuletzt dureh Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. 18. 626) geändert worden ist,
wird wie folgt gefasst:

' „(1) 1. Eine Betäubung ist abweichend von $ 5 Absatz 1 Satz 1 nicht erforderlich für das Kastrieren von
unter acht Tage alten männlichen Schweinen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020,

soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt. Ist sine Betäubung

nach Satz 1 nicht erforderlich, gilt &$ 5 Absatz 1 Satz 6 mit der Maßgabe entsprechend, dass insbesondere
schmerzstillende Tierarzneimittel anzuwenden sind.

2, Eine Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 ist bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegen.

Diese Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 ist dem Bundestag vor der Zuleitung an den Bundesrat zu zuleiten.
Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Der Beschluss
des Bundestages wird der Bundesregierung zugeleitet. Hat sich der Bundesteg nach .Ablauf von drei
Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, so wird die unveränderte
Rechtsverordnung dem Bundesrat zugeleitet. Soweit die Rechtsverordnung auf Grund des Beschlusses des
Bundesrates geändert wird, bedarf es einer erneuten Zuleitung an den Bundestag nicht,

3, Das Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft veröffentlicht bis zum 30. Juni 2019
und dann mindestens alle ‚sechs Monate einen Bericht über dic Umsetzungsfortschritte. In den
Berichten stellt das Bund&sministerium für Rrnährung und Landwirtschaft unter anderem den
Stand der arzneimitte- und tierschutzrechtlichen Zulassung für die schmerzfreie
Ferkelkastration, den Stand der Technik für Narkosegsräte, das entwickelte Schnilunpsmaterial
und den Schulungserfolg dar.”

Artikel 2

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Krafl.,

Berlin, den |...}

Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion
Andrea Nahles und Fraktion
6

Pa:

Drucksache 19..] 4-0 ‚ Deutscher Bundestag -- 19, Wahlperiode

Begründung
7

Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode _ _. _-5- _ Dru cksache 194...]

A. Allgemeiner Teil

u Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Bis zum 31. Dezember 2018 isı gemäß $ 21 Absatz 1 Satz I des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei unter acht
Tage alten männlichen Schweinen die betäubungslose chirurgische Kastration zulässig. Danach gilt die
Betäubungspflicht des $ 5 Absatz 1 Satz I des Tierschutzgesetzes. Eine Verschiebung des Iukrafitretens dieser
Regelung ist aus folgenden Gründen und unter folgenden Voraussetzungen zwingend erforderlich:

Als Alternative zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alter männlicher Ferkel sind zuZeit die
ehinrgische Kastration unter Betäubung sowie die Impfung gegen Hbergeruch und die Jungebermast möglich.

Für die Inhalations-Narkose mit -Tsoflur an liegt eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die Anwendung beim
Schwein bislang nicht vor, wird aber in einem überschaubaren Zeitraum erwartet. Die Methode ist grundsätzlich
geeignet, die tierschutzfächlichen Erwartungen an eine Kastration mittels Betäubung zu erfüllen, sobald offene
Fragen zur praktischen Anwendung in Bezug auf Dosierung des Narkosegases und das Design der
Inhalationsmasken geklärt sind. Dazu ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit
. Isofluran durch den Landwirt selbst angewendet werden kann Es ist ebenfalls notwendig, die Vörmussetzungen
zu schaffen, um den Gesundheitsschutz des Anwenders sicherzustellen.

Da eine chirurgische Kastration der unter acht Tage .alten männlichen Ferkel unter Narkose zurzeit in
Deutschland flächendeckend nicht durchgeführt werden kann, können diese Tiere nach dem geltenden
Tierschutzgesetz ab dem 1. Januar 2019 durch den Sauenhalter nur arı Schweinemäster abgegeben werden, die
‚eine Jungebermast oder eine Immunokastration durch Impfung der männlichen Tiere mittels Improvac oder
eines anderen Impfstoffes durchführen. Nachdem die  privatwirischaftliche Qualitäts- und
Sicherungsgesellschaft (QS-GmbH) zugelassen hat, dass Ferkel, die nicht nach dem Standard des deutschen
_Tierschutzgesetzes kastriert wurden, im deutschen Markt unter dem Qualitätssiegel gemästet und vermarktet _
werden dürfen, besteht die Gefahr, dass deutsche Ferkelerzeuger aus dem. Markt gedrängt werden. Das
entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers.

Zielsetzung der Verlängerung der Übergangsfrist ist es, die Voraussetzung für die Anwendung der bestehenden
schmerzfreien Methoden zur Ferkelkastration durch die Sauenhalter zu ‚ermöglichen und dadurch eine
Strukturveränderung in der Schweinehalttung und das Einbrechen der Ferkelproduktion in Deutschland zu
vermeiden. Insbesondere die Auswirkungen auf die bäuerlichen Sauenhalter die eine entscheidende Rolle bei
der. Erhaltung und Weiterentwickiung einer integrierten, nachhaltigen und regionalen Schweineproduktion i im
Deutschland haben, wären gravierend.

Deshalb ist eine letztmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration bis
längstens 31. Dezember 2020 unumgänglich. Damit sichergestellt ist, dass die notwendigen Vorkehrungen für
‘ die verbindliche Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration getroffen. werden, sind folgende
Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung zu ergreifen:

1. Eine Aufklärungskampagne über die Ferkelkastration für Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen
eine selbstbestimmte Wahl beim Kauf von Schweinefleisch zu ermöglichen.

2. Die arzneimittel- und tierschutzrechtliche Zulassung für die schmerzfreie Ferkelkastration
voranzutreiben. Bis zum 1.:4,2019 muss Isofluran für die Inhalations-Narkose flächendeckend zur .
Verfügung stehen.
8

Drucksache 1M..] _ __ _______--6-______ DeutscherBundestag - 19. Wahlperiode

3. Bis zum 30.6.2019 ist sicherzustellen, dass der Erwerb von Narkosegeräten durch Kauf oder Miete für
tie Ferkelerzeuger möglich ist.

4. Bis zum 30.6.2019 liegt das Schulungsmaterial für die Landwirte zur Durchführung der verschiedenen
'schmerzfreien. Methoden der Ferkelkastration vor, das in Abstimmung mit Tierärzten zu erstellen ist. .

5. Ab dem 1. 9. 2019 werden Schulungen angeboten.

6. ‚Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterrichtet den Deutschen Bundestag
halbjährlich über die Fortschritte zur flächendeckenden Einführung der schmerzfreien Ferkelkastration
und veröffentlicht hierfür bis zum 30. Juni 2019 und dann mindestens alle sechs Monate einen Bericht
über die Umsetzungsfortschritte, “

Mit dem Erlass der Verordnung nach $& 6 Absatz 6 wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für die
Anwendung der schmerzfreien Ferkelkastration durch den Landwirt oder sachkundige Dritte geschaffen
werden. . =

. Die Unterrichtungspflicht durch die Bundesregierung trägt dazu bei, jederzeit auf dem Weg zur Beendigung der
betäubungslosen Ferkelkastration nachsteuern zu können. Sie ist Ansporn, die Umsetzung voranzutreiben, .

I. .Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Le).

UI. Alternativen
[---]

IV. Gesetzgebungskompetenz

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 (Tierschutz) des
Grundgesetzes,

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Die vorgesehene Regelung ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

VI. Gesetzesfolgen

DR

1. . Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
ER

2 Nachhaltigkeitsaspekte

[---1
9

Deutscher Bundestag — 19, Wahlperiode rt Drucksache 19 L..]

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

[1
4.  Erfüllungsaufwand

l..) |
5. Weitere Kosten .
Ge
6. Weitere Gesetzesfolgen
le]

VIL Befristung; Evaluation.
de]

B. Besonderer Teil
10

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