ferkel_bmel_383-482
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
* ab ‘. Goy, Ulrich 5 . BE von . Kühnle, Bernhard . Gesendet: Samstag, 17. November 2018 16:50 Am . .04 Persönl. Ref St.Dr. Aeikens ce. Unterabtallungsleiter 32; Referat 22. Betreff: = WG: AL3-gez: 321-LV- StA Bewertung Forderungen derspD . Wichtigkeit: Hoch Anbei die von mir schlussgezeichnete L LV mit einer ‚Bewertung weiterer „Wünsche“ der SPD- Fraktion im Zusammenhang mit der Diskussion um die Änderung des Tierschutzgesetzes. 34-LN-StA - Ferkelkastration «. Te an ern m en rm ar rre reT anaae Ao 321-LV-StA - Ferkeikastration .. Von: Brigulla Dr., Matthias Im Auftrag von 04 Persönl. Referent $t Dr. Aelkens Gesendet: Freitag, 16, November 2018 18:32 . Anı Kluge Dr., Katharina; 04 Persönl, Referent St Dr. Aeikens Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilungslei ‚ Referat 321 Betreff; AW: AB WG: Schreiben an a6 GEB reisten Nichtigkeit: Hoch Hallo Frau Kluge, vielen Dank, Hier noch einmal der dritte Teil des Auftrages i in schriftlicher Form m.d. B. u. Vorlage am Montagmorgen. StA bittet um einen Abgleich deri in dem Gesetzentwurf und den Entschließungsanträgen aufgenommenen: Wünsche der SPD mit der SPD-Wunschliste und der Vorschläge, welche der noch offenen Wünschen der SPD wie erfüllt werden können. Beste Grü Re, M. Brigulla PR St A-4613
Bri 16/11 and ne al er ra ran Te nun Von: duoe Dr,, Katharina Gesendet: Freitag, 16. November 2018 15:55 Anı 04 Persönl. Referent St Dr. Aeikens .Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilun r 32; Referat 321 Betreff: AB WG; Schreiben an MdB Ferkelkastration Darauf hinzuwelsen wäre noch, dass die durch den GE geregelte BT-Schleife, die in den damaligen Zeitplänen noch nicht berücksichtigt ist, zusätzliche Zeit benötlgt (mindestens 4-6 Wochen, jenach Lage der Sitzungswochen; wenn eine Sitzungspause dazwischenliegt auch länger) Gruß _ K. Kluge Von: Chapman-Rose, Matthias Gesendet: Freitag, 16. November 2018 15:32 An: 04 Persönl. Referent St Dr, Aeikens Cc: Referat 321; 2 Betreff; Schreiben an MdB rkelkastration Hallo Herr Brigulla, wie eben besprochen _ nn 1.. ‚Schreiben an vo „18 Monate” < Nachricht: 321-LV- PSIF- Schreiben MdB Ferkelkastration >> 2. Schreiben 1 "Nachricht: 321-LV.PStF - Briefan rg Herleitung — 2 Jahre Ferkelkastration Fristverlängerung >> an re Mr era na n nen ta ya na ver eer be SrTen armer re in man Viele Grüße. Matthias Chapman- „Rose Referat 321 Tierschutz Bundesministerlum für Ernährung und. Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-4344 Fax: +49 228 / 99 529-55-4344 E-Mail: Matthlas,Rose@bmel. bund.de Internet: www.bmel.de
Chapman-Rose, Matthias Von: Franken Dr, Lorenz Gesendet: Freitag, 12. Oktober 2018 16:29 An: on Kluge Dr. ‘Katharina; Referat 321 | . .. Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32; 04 Persöni. Referent St Dr. Aeikens Betreff: EILT: Entwurf Änderung Tierschutzgesetz Anlagen: 2018 10 12 Entwurf „Änderung TSchG_Stand 16.00. docx : Wichtigkeit: . Hoch .. Hallo Frau Kluge, wie mit Frau Schert! besprochen, bitte ich um Bewertung. des beigefügten Entwurfes bis morgen (Samstag), 10 Uhr. Die Frist bitte ich zu entschuldigen, aber die Koalitionäre wollen über's Wochenende weiter verhandeln. Bitte senden Sie Ihre Bewertung über den Dienstweg. Beste Grüße LF Dr. Lorenz Franken Maitrise en droit international Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Leiter Leitungsstab Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Tel. 0049/(0)30/18529-3105. Mobil: 0049/{0)151/16136190 E-Mail: lorenz.frank en@hmel, ‚bund und.de Internet: www. bmei ‚Je @cducsu.de 1 Gesendet: Freitag, 12. Oktober 2018 16:25 An: Franken Dr., Lorenz Cc ’ Betreff: Entwurf Änderung Tierschutzgesetz Hallo Lorenz, wie besprochen, bitte diese Version für Eure Bewertung verwenden. Fra insbesondere gefragt, ob.die In der Begründung genannten Fristen realistisch sind. Bitte sende Deine Antwort auch N Danke
Deutscher Bundestag | Drucksache 19/[...] 19. Wahlperiode | Datum] Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Tierschutzgesetz -- TierSchG) | A. Problem “In $ 6 Absatz 1 Nummer 2a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist. für das Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter 8 Tagen eine Ausnahme vom Amputationsverbot festgeschrieben. Eine generelle Ausnahme von der Betäubungspflicht für diesen Eingriff ist in $ 5 Absutz 3 TierSchG nicht vorgesehen. Be Die Übergangsregelung in $ 21 Absatz 1 Satz I .des Tierschutzgesetzes (TierSchG) lässt den Eingriff noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung zu. Danach muss die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden. Es ist notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31.12.2020, auszusteigen. Auf diesem Weg brauchen die deutschen Ferkelerzeuger Unterstützung. Denn wir wollen die gesellschaftliche Akzeptanz der Ferkelerzeugung in Deutschland stärken. _ B. Lösung Änderung des Tierschutzgesetzes. Zudem sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die deutschen Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeittaum bei der Umstellung zu unterstützen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Maßnahmen umzuseizen, die in dem: Entschließungsantrag, der diesem Gesetzentwurf beigefügt ist, genannt werden. Beispielsweise ist es unerlässlich, dass das Betäubungsmittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine tierarzneimitielrechtliche Zulassung erhält, . Zudem. ist eine Verordnung intterhalb der nächsten 12 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen, die die Durchführung der Isofkurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht.
Drucksache 19/1.. J -2- . _Deutscher Bundestag - - 19, Wahlperiode um en sn Sesieshishessiehstelienikäizsiuhshuhi Die Betriebe sind bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Cieräte finanziell zu unterstützen, C. Alternativen. Keine: D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine, £ .E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfülungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner, E2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Voraussetzungen für Alternativen zur betäubungsiosen Ferkelkastration ‘ schaffen, Davon Bürokratiekosten aus informationspflichten Unterriehtungspflicht der Bundesregierung E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Unterrichtungspflicht der Bundesregierung . F. Weitere Kosten - Keine.
Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode 3. Drucksache 1917.:.] an aan man nenne a u pn u ipiisssg nme nme Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes „„„(Tierschutzgesetz - TierSch6) Vom .... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 8 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntinachung vom 18. Mai 2006 (BGBl IS. 1206, 1313), das zuletzt dureh Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. 18. 626) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: ' „(1) 1. Eine Betäubung ist abweichend von $ 5 Absatz 1 Satz 1 nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt. Ist sine Betäubung nach Satz 1 nicht erforderlich, gilt &$ 5 Absatz 1 Satz 6 mit der Maßgabe entsprechend, dass insbesondere schmerzstillende Tierarzneimittel anzuwenden sind. 2, Eine Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 ist bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegen. Diese Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 ist dem Bundestag vor der Zuleitung an den Bundesrat zu zuleiten. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Der Beschluss des Bundestages wird der Bundesregierung zugeleitet. Hat sich der Bundesteg nach .Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, so wird die unveränderte Rechtsverordnung dem Bundesrat zugeleitet. Soweit die Rechtsverordnung auf Grund des Beschlusses des Bundesrates geändert wird, bedarf es einer erneuten Zuleitung an den Bundestag nicht, 3, Das Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft veröffentlicht bis zum 30. Juni 2019 und dann mindestens alle ‚sechs Monate einen Bericht über dic Umsetzungsfortschritte. In den Berichten stellt das Bund&sministerium für Rrnährung und Landwirtschaft unter anderem den Stand der arzneimitte- und tierschutzrechtlichen Zulassung für die schmerzfreie Ferkelkastration, den Stand der Technik für Narkosegsräte, das entwickelte Schnilunpsmaterial und den Schulungserfolg dar.” Artikel 2 Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Krafl., Berlin, den |...} Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion Andrea Nahles und Fraktion
Pa: Drucksache 19..] 4-0 ‚ Deutscher Bundestag -- 19, Wahlperiode Begründung
Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode _ _. _-5- _ Dru cksache 194...] A. Allgemeiner Teil u Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Bis zum 31. Dezember 2018 isı gemäß $ 21 Absatz 1 Satz I des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen die betäubungslose chirurgische Kastration zulässig. Danach gilt die Betäubungspflicht des $ 5 Absatz 1 Satz I des Tierschutzgesetzes. Eine Verschiebung des Iukrafitretens dieser Regelung ist aus folgenden Gründen und unter folgenden Voraussetzungen zwingend erforderlich: Als Alternative zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alter männlicher Ferkel sind zuZeit die ehinrgische Kastration unter Betäubung sowie die Impfung gegen Hbergeruch und die Jungebermast möglich. Für die Inhalations-Narkose mit -Tsoflur an liegt eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die Anwendung beim Schwein bislang nicht vor, wird aber in einem überschaubaren Zeitraum erwartet. Die Methode ist grundsätzlich geeignet, die tierschutzfächlichen Erwartungen an eine Kastration mittels Betäubung zu erfüllen, sobald offene Fragen zur praktischen Anwendung in Bezug auf Dosierung des Narkosegases und das Design der Inhalationsmasken geklärt sind. Dazu ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit . Isofluran durch den Landwirt selbst angewendet werden kann Es ist ebenfalls notwendig, die Vörmussetzungen zu schaffen, um den Gesundheitsschutz des Anwenders sicherzustellen. Da eine chirurgische Kastration der unter acht Tage .alten männlichen Ferkel unter Narkose zurzeit in Deutschland flächendeckend nicht durchgeführt werden kann, können diese Tiere nach dem geltenden Tierschutzgesetz ab dem 1. Januar 2019 durch den Sauenhalter nur arı Schweinemäster abgegeben werden, die ‚eine Jungebermast oder eine Immunokastration durch Impfung der männlichen Tiere mittels Improvac oder eines anderen Impfstoffes durchführen. Nachdem die privatwirischaftliche Qualitäts- und Sicherungsgesellschaft (QS-GmbH) zugelassen hat, dass Ferkel, die nicht nach dem Standard des deutschen _Tierschutzgesetzes kastriert wurden, im deutschen Markt unter dem Qualitätssiegel gemästet und vermarktet _ werden dürfen, besteht die Gefahr, dass deutsche Ferkelerzeuger aus dem. Markt gedrängt werden. Das entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers. Zielsetzung der Verlängerung der Übergangsfrist ist es, die Voraussetzung für die Anwendung der bestehenden schmerzfreien Methoden zur Ferkelkastration durch die Sauenhalter zu ‚ermöglichen und dadurch eine Strukturveränderung in der Schweinehalttung und das Einbrechen der Ferkelproduktion in Deutschland zu vermeiden. Insbesondere die Auswirkungen auf die bäuerlichen Sauenhalter die eine entscheidende Rolle bei der. Erhaltung und Weiterentwickiung einer integrierten, nachhaltigen und regionalen Schweineproduktion i im Deutschland haben, wären gravierend. Deshalb ist eine letztmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration bis längstens 31. Dezember 2020 unumgänglich. Damit sichergestellt ist, dass die notwendigen Vorkehrungen für ‘ die verbindliche Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration getroffen. werden, sind folgende Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung zu ergreifen: 1. Eine Aufklärungskampagne über die Ferkelkastration für Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen eine selbstbestimmte Wahl beim Kauf von Schweinefleisch zu ermöglichen. 2. Die arzneimittel- und tierschutzrechtliche Zulassung für die schmerzfreie Ferkelkastration voranzutreiben. Bis zum 1.:4,2019 muss Isofluran für die Inhalations-Narkose flächendeckend zur . Verfügung stehen.
Drucksache 1M..] _ __ _______--6-______ DeutscherBundestag - 19. Wahlperiode 3. Bis zum 30.6.2019 ist sicherzustellen, dass der Erwerb von Narkosegeräten durch Kauf oder Miete für tie Ferkelerzeuger möglich ist. 4. Bis zum 30.6.2019 liegt das Schulungsmaterial für die Landwirte zur Durchführung der verschiedenen 'schmerzfreien. Methoden der Ferkelkastration vor, das in Abstimmung mit Tierärzten zu erstellen ist. . 5. Ab dem 1. 9. 2019 werden Schulungen angeboten. 6. ‚Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterrichtet den Deutschen Bundestag halbjährlich über die Fortschritte zur flächendeckenden Einführung der schmerzfreien Ferkelkastration und veröffentlicht hierfür bis zum 30. Juni 2019 und dann mindestens alle sechs Monate einen Bericht über die Umsetzungsfortschritte, “ Mit dem Erlass der Verordnung nach $& 6 Absatz 6 wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der schmerzfreien Ferkelkastration durch den Landwirt oder sachkundige Dritte geschaffen werden. . = . Die Unterrichtungspflicht durch die Bundesregierung trägt dazu bei, jederzeit auf dem Weg zur Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration nachsteuern zu können. Sie ist Ansporn, die Umsetzung voranzutreiben, . I. .Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Le). UI. Alternativen [---] IV. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 (Tierschutz) des Grundgesetzes, V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Die vorgesehene Regelung ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. VI. Gesetzesfolgen DR 1. . Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ER 2 Nachhaltigkeitsaspekte [---1
Deutscher Bundestag — 19, Wahlperiode rt Drucksache 19 L..] 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand [1 4. Erfüllungsaufwand l..) | 5. Weitere Kosten . Ge 6. Weitere Gesetzesfolgen le] VIL Befristung; Evaluation. de] B. Besonderer Teil