ferkel_bmel_483-578

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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Abtelung: 30 OS Ifun SR ı Datum: 23.08.2018
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Ferkelkastration — Bundesratsin itiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Fristverlän.
gerung für die Einführung des Verbots der betäu bungslosen Ferkelkastration)
hier: Sprachregelung für Bundesratsausschuss am 03.09.2018 °

Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018

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des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31.12,2023) vor.

(8. Anlage: informeller Entwurf). Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in =
Bchandelt, Hier hat sich® ebenfalls für eine Fri stverlängerung — allerdings

nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) ausgesprochen. u

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'ratspräsidenten übermittelt werden soll, mit der Bitte den Antrag direkt den Ausschüssen

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. zuzuleiten, damit am 21.09.2018 im Bundesratsplenum über den Antrag abgestimmt werden

kann, Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
wird am 03.09.2018 in Berlin tagen.

Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der
Länder mit grüner Regierungsbeteili gung sein, da diese nach wie vor im Bundesratsplenum
tiber eine Sperrminorität verfügen. Nach bisher vorliegenden informellen Informationen aus

GEB: @Bs wie entsprechenden Reaktionen auf deliB< abinetibeschluss (vgl. An-
lage 2) dürfte eine unkonditionierte Fristverlängerung wie in AED itiative vor-
gesehen, für die Grünen nicht tragbar sein.

Stellungnahme .

Es wird folgendes Vorgehen und Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist-

“ verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus-

schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen:

1. Inder Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht

‚proaktiv, sondern beantworten an sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im vorliegen-
den Fall nicht abgewichen werden:

2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellungnahme
zu dB ieüiv: gebeten wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer-
den;

 

Zu der Frage einer Eristverlängerung allgemein;

° „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlossen werden, wird die Bundesre-

_ gierung eine ressortabgestiminte Stellungnahme -abgeben, Dieser Stellungnahme
kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden,

. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu
den bestehenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur
Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage |
geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMEL in der Ressortab-
stimmung einsetzen.“

2: Zu der Frage drei 0 fünf Jahre Rris kistverlängeruns:
» „Im Hinblick auf die angemessene Dauer der Fristverlängerung sind folgende fachli-
che Aspekte zu berlicksichtigen:
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© Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel zur Anwendung bei der
Ferkelkastration könnte nach derzeitiger Einschätzung noch vor Ende des
. Jahres erteilt werden. Die Voraussetzungen dafür, dass Tierhalter die Närko-
se mit Isofluran selbst durchführen können, könnten in den nächsten zwei
Jahren geschaffen werden, Dazu gehören
” der Erlass einer Verordnung, die die Anforderungen an die Sachkun-
de der Personen regelt, die die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastra-
tion durchführen und
” das Anbieten und die Durchführung entsprechender Lehrgänge.

' © Die vom BMEL in Auftrag gegebene Studie zu der Fragestellung, ob durch
eine Lokalanästhesie eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Rerkel-
kastration erreicht werden kann, und wie ein geeignetes Verfahren aussähe,.
hat eine Projektlaufzeit von ca, 30 Monaten. Damit dürften Ergebnisse aus
dieser Studie. voraussichtlich im Frühjahr 2021 vorliegen, .

UN, Vorschlag

Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem oben. beschriebenen Vorgehen und der vorge-
schlagenen Sprachregelung für den Bundesratsausschuss.

 

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Abteilung: 3
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‚ Referatsleiter/-iır MR’n Dr, Kluge

Mitarbeiter/-in: OAR Chapman -Rose

Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens

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mit der Bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung

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Datum: 23.08.2018:
Hausruf; 4354/4344

Angefordert am:
Vorzulegen bis: Sofort
Termin am! 03.09.2918

Durchschrift an;
BA ‚fester Verteiler und) Bedienung

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: variabler Verteiler

durch Fachreferat
eingeschränkter Verteiler
(innere Angelegenheit /
interng Meinungsbildung)
Personalangelegenheiten /
persönlicher Inhalt

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Ferkelkastration -- Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Fristverlän-
gerung für die Einführung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration)

hier:  Sprachregelung für Bundesratsausschuss anı 03.09.2018

_ Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018

1 Sachverhalt

Am 30.07.2018 wurde durch das Kabinett der EEREEED Staatstesierung beschlossen, ei- .
ne Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen: Der
Gesetzesantrag vo: icht eine Fristverlängerung der Übergangszeit für die Einführung
des Verbots der betäubungslosen Terkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31.12.2023) vor
(s. Anlage: informeller Entwurb), Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in |
GB Hanceıt. Hier hat sich@& ebenfalls für eine Fristverlängerung — allerdings

nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) — ausgesprochen.

Auf Arbeitsebene. wurde ausgggpmitgsteilt, dass der Gesetzesantrag zeitnah an den Bundes-
ratspräsidenten übermittelt werden soll, mit der Bitte den Antrag direkt den Ausschüssen

Dateiname: 321-LV-BM’n Ferkelkastration BR-Initiativo_LV.doexs zuletzt geiindert: 23.08.2018 15:41
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SEITE 2VON3

zuzuleiten, damit am 21.09.2018 im Bundesratsplenum tiber den Antrag abgestimmt werden.
kann. Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
wird am 03.09.2018 i in Berlin tagen,,

Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der
Länder mit griiner Regierungsbeteiligung soin, da diese.nach wie vor im Bundesratsplenum
über eine Sperrminorität verfiigen. Nach bisher vorliegenden informellen Informationen aus

EP‘: entsprechenden Reaktionen auf dei abinetibeschtuss (vgl. An-

, lage 2) dürfte eine unkonditionierte Fristverlängerung wie in I) Initiative vor- .

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gesehen, für die Grünen nicht tragbar sein.

Stellungnahme

Es wird folgendes Vorgehen und-Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist-

- verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus-

schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen:

}. Inder Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht
proaktiv, sondern beantworten anı sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im n vorliegen-
. den Fall nicht abgewichen werden.

2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellun gnahme-
zu Ger citive gebeten W wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer-
den: u

Zu.der Frage einer Fristverlängerung allgemein;

* „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlossen werden, wird die Bundesre-
gierung sine ressortab gestimmte Stellungnahme abgeben, Dieser r Stellungnahme

kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

» Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu

den bestchenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur
Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage
geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMEL in der Ressortab-
stimmung einsetzen.“

Zu der Frage.drei oder fünf Jahre Fristyerlän ngerung:
e „Im Hinblick auf die angemessene Dauer der Fristverlängerung sind folgende fachli-

‚che Aspekte zu berücksichtigen:
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SEITE FNON 3

o Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel zur Anwendung bei der
Ferkelkastration könnte nach derzeitiger Einschätzung noch vor Ende des
Jahres erteilt werden. Die Voraussetzungen dafür, dass Tierhalter die Narko-

se mit Isofluran selbst durchführen können, könnten in den nächsten zwei
Jahren geschaffen werden, Dazu gehören |
" der Erlass einer Verordnung, die die Anforderungen an die Sachkun-
:de der Personen regelt, die die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastra-
tion durchführen und
 * das Anbieten und die Durchführung entsprechender Lehrgänge,

© Die vom BMEL in Auftrag gegebene Studie zu der Fragestellung, ob durch
eine Lokalanästhesie eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkel--
kastration erreicht werden kann, und wie ein geeignetes Verfahren aussähe,
hat eine Projektlaufzeit von ca. 30 Monaten. Damit dürften Ergebnisse aus
dieser Studie voraussichtlich im Frühjahr 2021 vorliegen,“

IT. Vorschlag

Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem oben beschriebenen Vorgehen und der vörge-
schlagenen Sprachregelung für den Buridesrätsausschuss.

 

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Goy, Ulrich | _ | | | on

Von: '  Schwabenbauer Dr., Karin im 1 Auftrag von Unterabteilungsteiterin 32
Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 15:43
An _ Referat 321
Ca Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32:

Betreff: ’ WGIV AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initlative - Sprachregelung
für den BR- Ausschüss am 03.09.2018

-LV ist AL 3 iV schl ussgezeichnet,
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'Vort: Barkouk, Mohamed

Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 14: 13

An: Unterabteilungsleiterin 32
cc: Referat 321

Betreff: AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initlative - Sprachregeluno für den BR-Ausschuss am 03.09.2018

Anliegende LV zu 0.8. Betreff übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung sowie mit der Bitte um Weiterleitung an
Herrn AL3 zwecks Schlusszeichnung,

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"Anlage Entwurf Gesetzänderung

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Grünen im NI-L...

 

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Mit freundlichen Grüßen
Mohamed Barkouk

Referat 321

. Tierschutz
Bundesministerium für Ernährung und.
Landwirtschaft (BMEL)

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Telefon: +49 228 / 99 529-3379

Fax: +49 228 /.99 529-55-3379

E-Mail: Mohamed.Barkouk@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
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Barkouk, Mohamed

Von  Barkouk, Mohamed

Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 14:13

An: = Unterabteilungsleiterin 32

Ce: Referat 321

Betreff: ° AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initiative - Sprachregelung für den

BR „Ausschuss am 03.09.2018

Anliegende LV zu 0.8. Betreff übersende Ich mit der Bitte um Mitzeichnung sowie mit der Bitte um Weiterleitung an
Herrn AL3 zwecks Schlusszeichnung,

 

 

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Anlage Entwurf Gesetzändering

 

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Mit freundlichen Grüßen

Mohamed Barkouk
Referat 321 — Te u
Tierschutz

Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Telefon: +49 228 / 99 529-3379

Fax: +49 228 / 99 529-55-3379
E-Mail: Mohamed.Barkouk@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
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‚Abteilung —— 3° . Datum:
Gesch, Zeichen: 321-34301/0005 \ Hausruf; 4354/4344
Referatsleiter/-in: MR’n Dr, Kluge Angefordert am:
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- Mitarbeiter/-in: — OAR Chapman-Rose ' Termin am; 03.09.2018

2. Durchschrift an:

. Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens DT fester Verteiler und Bedienung .
variabler Verteiler

durch Fachreferat -

[_] eingeschränkter Verteiler. .
{innere Angelegenheit /
interne Meinungsbildung)

[] Personalangelegenheiten /
persönlicher Intınit

[] stv-EL geich
[] Referat 811 für EL- un zeilig
Referenten/-innen [1 ZUBE»

VI Aa, VAL’n 32, . Ieltet

Ref. 325, 326, 514

mit der Bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung

Ferkelkastration - Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschuizgesetzes (Fristverlän-
gerung für die Einführung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkasträtion)
hier;  Sprachregelung für Bundesratsausschuss am 03.09.2018.

Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018 _

L Sachverhalt

Am 30.07,2018 wurde durch.das Kabineit dcEEEEDStaatsregierung beschlossen, ei-
ne Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Der
Gesetzesantrag vor: icht eine Fristverlängerung der Übergangszeit für die Einführung
. des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31 .12.2023) vor |
(s, Anlage: informeller Entwurf). Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in
(GE. Hanccı:. Hier hat sichgpbenfalls für eine Frisiverlängerung — allerdings
nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) - ausgesprochen.

Datelname: 321-LV-BM’n Ferkelkastratin BR-Initiative  LV{2).docx; zuletzt geändert; 23.08.2018 12:18

ersteilt von Chapman-Raso, Matthias 23,06.2028 12:16. zulelzt geänderl von Rarkouk, Mohamed 23,08,2016 12:15
FAOIBAALKSARS2Shg00 Sachbazun ab 20111TlerhallungiNutzttere\Schweina\FerkeliSchwänzekuplarant321-LV-BMin Ferkelkastralin BR-Initalive_LV Rn. GOOR -
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kann. Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraueherschutz
wird am 03.09. 2018 in Berlin tagen.

Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der
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Es wird folgendes Vorgehen und Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist-
verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus-
schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen: |

1. In der Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht
proaktiv, sondern beantworten an sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im vorliegen-
den Fall nicht abgewichen werden.

‚2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellungnahme

zu de ED tiative gebeten wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer-
den:

Zu der Frage einer Fristverlängerung allgemein:

® „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlo ssen werden, wird die Bundesre-
gierung eing ressottabgestimmte Stellungnahme abgeben. Dieser Stellungnabme -

kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

» Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu
den bestehenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur
Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage
geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMER in der Ressortab-
stimmung einsetzen.“

Zu der Kraus. drei oder fün £.Jahre Bristverlänger rung:
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