ferkel_bmel_483-578
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
2 eı23,R Seien 04 | sale Ar \ . Abtelung: 30 OS Ifun SR ı Datum: 23.08.2018 Gesch. Zeichen: _ 321-34301/088& “ | Hausruf: _ 4354/4344 oo. de, r Referatsleiter/-in: MR’n Dr. Kluge . R ' A 0g2eRt u. Angefordert am; nn . Br a Ft . Vorzulegen bis: Sofort Mitarbeiter/-in: OAR Chapman-Rose u In Termin am: 03.09.2018 oo. r {un . | Über. He ER un | N | u. Artanpauger Durehschritt an: ..! Herrn Staatssekretär Dr. Asikens MI fester Verteiler und Bedienung br nennen wann variabler Verteiler durch Fachreferat [[] eingeschränkter.Verteiler ' (innere Angelegenheit / interne Meinungsbildung) 7 Bersonalangelegenheiten / F persönlicher Inhalt \ y, ( [ SIV-EL gleich [Ü] Referat 611 für L- zeitig Referenten/-Innen- 2 Zuge- DM AL 3, UAL/n 3}, lsitei Mef, 328, 326, 514 wur "w,F5 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung Ua I Au 1“ Yu, Ferkelkastration — Bundesratsin itiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Fristverlän. gerung für die Einführung des Verbots der betäu bungslosen Ferkelkastration) hier: Sprachregelung für Bundesratsausschuss am 03.09.2018 ° Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018 Lo Sachverhalt Am 30.07.2018 wurde durch das Kabinett dor DS aaistcgicrung beschlossen, ei ne Bundesrätsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesantrag vonWB:icht eine Frisiverlängerung der Übergangszeit für die Einführung - des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31.12,2023) vor. (8. Anlage: informeller Entwurf). Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in = Bchandelt, Hier hat sich® ebenfalls für eine Fri stverlängerung — allerdings nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) ausgesprochen. u Auf Arbeitsebene wurde ausf@®nitgetöilt, dass der Gesetzesantrag zeitnah an den Bundes- 'ratspräsidenten übermittelt werden soll, mit der Bitte den Antrag direkt den Ausschüssen - Duteinane: 321-LV-BM'n Kerkelkastration BR-Initiative_LV.doex; zuletzt geändert; 23.08,2018 15:41 Fe
D. SEHE AVONd . zuzuleiten, damit am 21.09.2018 im Bundesratsplenum über den Antrag abgestimmt werden kann, Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz wird am 03.09.2018 in Berlin tagen. Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der Länder mit grüner Regierungsbeteili gung sein, da diese nach wie vor im Bundesratsplenum tiber eine Sperrminorität verfügen. Nach bisher vorliegenden informellen Informationen aus GEB: @Bs wie entsprechenden Reaktionen auf deliB< abinetibeschluss (vgl. An- lage 2) dürfte eine unkonditionierte Fristverlängerung wie in AED itiative vor- gesehen, für die Grünen nicht tragbar sein. Stellungnahme . Es wird folgendes Vorgehen und Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist- “ verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus- schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen: 1. Inder Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht ‚proaktiv, sondern beantworten an sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im vorliegen- den Fall nicht abgewichen werden: 2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellungnahme zu dB ieüiv: gebeten wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer- den; Zu der Frage einer Eristverlängerung allgemein; ° „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlossen werden, wird die Bundesre- _ gierung eine ressortabgestiminte Stellungnahme -abgeben, Dieser Stellungnahme kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden, . Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu den bestehenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage | geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMEL in der Ressortab- stimmung einsetzen.“ 2: Zu der Frage drei 0 fünf Jahre Rris kistverlängeruns: » „Im Hinblick auf die angemessene Dauer der Fristverlängerung sind folgende fachli- che Aspekte zu berlicksichtigen:
SEINE AVON 3 © Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel zur Anwendung bei der Ferkelkastration könnte nach derzeitiger Einschätzung noch vor Ende des . Jahres erteilt werden. Die Voraussetzungen dafür, dass Tierhalter die Närko- se mit Isofluran selbst durchführen können, könnten in den nächsten zwei Jahren geschaffen werden, Dazu gehören ” der Erlass einer Verordnung, die die Anforderungen an die Sachkun- de der Personen regelt, die die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastra- tion durchführen und ” das Anbieten und die Durchführung entsprechender Lehrgänge. ' © Die vom BMEL in Auftrag gegebene Studie zu der Fragestellung, ob durch eine Lokalanästhesie eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Rerkel- kastration erreicht werden kann, und wie ein geeignetes Verfahren aussähe,. hat eine Projektlaufzeit von ca, 30 Monaten. Damit dürften Ergebnisse aus dieser Studie. voraussichtlich im Frühjahr 2021 vorliegen, . UN, Vorschlag Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem oben. beschriebenen Vorgehen und der vorge- schlagenen Sprachregelung für den Bundesratsausschuss. aaa ar ner nr
Abteilung: 3 Gesch, Zeichen: 321-343019995 6 S- ‚ Referatsleiter/-iır MR’n Dr, Kluge Mitarbeiter/-in: OAR Chapman -Rose Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens N \. Fu ' mit der Bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung 8048 105190Q. Datum: 23.08.2018: Hausruf; 4354/4344 Angefordert am: Vorzulegen bis: Sofort Termin am! 03.09.2918 Durchschrift an; BA ‚fester Verteiler und) Bedienung OD DO Ob ag : variabler Verteiler durch Fachreferat eingeschränkter Verteiler (innere Angelegenheit / interng Meinungsbildung) Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt StV-EL glkich Referat 611 fr EL- zeltig Referenten/-Innen U) zuge- AL 3, VAL’ 32, Icliet Ferkelkastration -- Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Fristverlän- gerung für die Einführung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration) hier: Sprachregelung für Bundesratsausschuss anı 03.09.2018 _ Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018 1 Sachverhalt Am 30.07.2018 wurde durch das Kabinett der EEREEED Staatstesierung beschlossen, ei- . ne Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen: Der Gesetzesantrag vo: icht eine Fristverlängerung der Übergangszeit für die Einführung des Verbots der betäubungslosen Terkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31.12.2023) vor (s. Anlage: informeller Entwurb), Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in | GB Hanceıt. Hier hat sich@& ebenfalls für eine Fristverlängerung — allerdings nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) — ausgesprochen. Auf Arbeitsebene. wurde ausgggpmitgsteilt, dass der Gesetzesantrag zeitnah an den Bundes- ratspräsidenten übermittelt werden soll, mit der Bitte den Antrag direkt den Ausschüssen Dateiname: 321-LV-BM’n Ferkelkastration BR-Initiativo_LV.doexs zuletzt geiindert: 23.08.2018 15:41
SEITE 2VON3 zuzuleiten, damit am 21.09.2018 im Bundesratsplenum tiber den Antrag abgestimmt werden. kann. Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz wird am 03.09.2018 i in Berlin tagen,, Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der Länder mit griiner Regierungsbeteiligung soin, da diese.nach wie vor im Bundesratsplenum über eine Sperrminorität verfiigen. Nach bisher vorliegenden informellen Informationen aus EP‘: entsprechenden Reaktionen auf dei abinetibeschtuss (vgl. An- , lage 2) dürfte eine unkonditionierte Fristverlängerung wie in I) Initiative vor- . I. gesehen, für die Grünen nicht tragbar sein. Stellungnahme Es wird folgendes Vorgehen und-Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist- - verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus- schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen: }. Inder Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht proaktiv, sondern beantworten anı sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im n vorliegen- . den Fall nicht abgewichen werden. 2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellun gnahme- zu Ger citive gebeten W wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer- den: u Zu.der Frage einer Fristverlängerung allgemein; * „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlossen werden, wird die Bundesre- gierung sine ressortab gestimmte Stellungnahme abgeben, Dieser r Stellungnahme kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. » Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu den bestchenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMEL in der Ressortab- stimmung einsetzen.“ Zu der Frage.drei oder fünf Jahre Fristyerlän ngerung: e „Im Hinblick auf die angemessene Dauer der Fristverlängerung sind folgende fachli- ‚che Aspekte zu berücksichtigen:
SEITE FNON 3 o Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel zur Anwendung bei der Ferkelkastration könnte nach derzeitiger Einschätzung noch vor Ende des Jahres erteilt werden. Die Voraussetzungen dafür, dass Tierhalter die Narko- se mit Isofluran selbst durchführen können, könnten in den nächsten zwei Jahren geschaffen werden, Dazu gehören | " der Erlass einer Verordnung, die die Anforderungen an die Sachkun- :de der Personen regelt, die die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastra- tion durchführen und * das Anbieten und die Durchführung entsprechender Lehrgänge, © Die vom BMEL in Auftrag gegebene Studie zu der Fragestellung, ob durch eine Lokalanästhesie eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkel-- kastration erreicht werden kann, und wie ein geeignetes Verfahren aussähe, hat eine Projektlaufzeit von ca. 30 Monaten. Damit dürften Ergebnisse aus dieser Studie voraussichtlich im Frühjahr 2021 vorliegen,“ IT. Vorschlag Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem oben beschriebenen Vorgehen und der vörge- schlagenen Sprachregelung für den Buridesrätsausschuss. sw [iA. 1A. |Ca. 23.08. | Pu Hoh | 23/8 22/8 | 2278
Goy, Ulrich | _ | | | on Von: ' Schwabenbauer Dr., Karin im 1 Auftrag von Unterabteilungsteiterin 32 Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 15:43 An _ Referat 321 Ca Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32: Betreff: ’ WGIV AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initlative - Sprachregelung für den BR- Ausschüss am 03.09.2018 -LV ist AL 3 iV schl ussgezeichnet, KSchwa BOB nARg Apr as a Ta ar nam nm gar am rma nit ein er TerTTerT Teer erregen nern eg, 'Vort: Barkouk, Mohamed Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 14: 13 An: Unterabteilungsleiterin 32 cc: Referat 321 Betreff: AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initlative - Sprachregeluno für den BR-Ausschuss am 03.09.2018 Anliegende LV zu 0.8. Betreff übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung sowie mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn AL3 zwecks Schlusszeichnung, Wr ———— = Ku" u ee 32-[V-BM'n 321-LV-EMin | Ferkeikasteation „.. Ferkelkasttation „. "Anlage Entwurf Gesetzänderung Ol Entwur "Anlage 2 Reaktion der Grünen im NI-L... a nmannaman. Mit freundlichen Grüßen Mohamed Barkouk Referat 321 . Tierschutz Bundesministerium für Ernährung und. Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-3379 Fax: +49 228 /.99 529-55-3379 E-Mail: Mohamed.Barkouk@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
Barkouk, Mohamed Von Barkouk, Mohamed Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 14:13 An: = Unterabteilungsleiterin 32 Ce: Referat 321 Betreff: ° AL3zU-321-LV-BM'n Ferkelkastration BR-Initiative - Sprachregelung für den BR „Ausschuss am 03.09.2018 Anliegende LV zu 0.8. Betreff übersende Ich mit der Bitte um Mitzeichnung sowie mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn AL3 zwecks Schlusszeichnung, 3R-LV-AMn . Ferkelkastratfarı. ‚ Anlage Entwurf Gesetzändering O1 Ertururf Gesetzesantrag m. Inn en een er [nn ange an n mnnan Anlage 2 m Reaktion edler Grünen im NI-L.. Mit freundlichen Grüßen Mohamed Barkouk Referat 321 — Te u Tierschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-3379 Fax: +49 228 / 99 529-55-3379 E-Mail: Mohamed.Barkouk@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
.n ‚Abteilung —— 3° . Datum: Gesch, Zeichen: 321-34301/0005 \ Hausruf; 4354/4344 Referatsleiter/-in: MR’n Dr, Kluge Angefordert am: nn EE Vorzulegen bis: Sefort - Mitarbeiter/-in: — OAR Chapman-Rose ' Termin am; 03.09.2018 2. Durchschrift an: . Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens DT fester Verteiler und Bedienung . variabler Verteiler durch Fachreferat - [_] eingeschränkter Verteiler. . {innere Angelegenheit / interne Meinungsbildung) [] Personalangelegenheiten / persönlicher Intınit [] stv-EL geich [] Referat 811 für EL- un zeilig Referenten/-innen [1 ZUBE» VI Aa, VAL’n 32, . Ieltet Ref. 325, 326, 514 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung Ferkelkastration - Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschuizgesetzes (Fristverlän- gerung für die Einführung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkasträtion) hier; Sprachregelung für Bundesratsausschuss am 03.09.2018. Termin: Bundesratsausschuss am 03.09.2018 _ L Sachverhalt Am 30.07,2018 wurde durch.das Kabineit dcEEEEDStaatsregierung beschlossen, ei- ne Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesantrag vor: icht eine Fristverlängerung der Übergangszeit für die Einführung . des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre (bis zum 31 .12.2023) vor | (s, Anlage: informeller Entwurf). Am 14.08.2018 wurde die Thematik auch im Kabinett in (GE. Hanccı:. Hier hat sichgpbenfalls für eine Frisiverlängerung — allerdings nur für drei Jahren (bis zum 31.12.2021) - ausgesprochen. Datelname: 321-LV-BM’n Ferkelkastratin BR-Initiative LV{2).docx; zuletzt geändert; 23.08.2018 12:18 ersteilt von Chapman-Raso, Matthias 23,06.2028 12:16. zulelzt geänderl von Rarkouk, Mohamed 23,08,2016 12:15 FAOIBAALKSARS2Shg00 Sachbazun ab 20111TlerhallungiNutzttere\Schweina\FerkeliSchwänzekuplarant321-LV-BMin Ferkelkastralin BR-Initalive_LV Rn. GOOR -
1. . SEITE 2 VON 3 \ Auf Arbeitsebene wurde ausggggritgsteilt, dass der Gesetzesantrag zeitnah an den Bundes- ratspräsidenten tibermittelt werden soll, mit der Bitte den Antrag 3 direkt den Ausschüssen zuzuleiten, damit am 21.09.2018 im Bundesratsplenum über den Antrag abgestimmt werden. kann. Der das Plenum vorbereitende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraueherschutz wird am 03.09. 2018 in Berlin tagen. Maßgeblich für den Erfolg der Initiative dürfte insbesondere das Abstimmungsverhalten der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung sein, da diese nach wie vor im Bundesratsplenum tiber eine Spereminorität verfügen. Nach bisher vorliegenden informellen Informationen aus GB: entsprechenden Reaktionen auf deBKabinetibeschluss (vgl. An- lage 2) dürfte eine unkonditionierte Fristverlängerung wie in der itiative vor- . gesehen, für die Grünen nicht tragbar sein, Stellungnahme Es wird folgendes Vorgehen und Sprachregelung für die Beratung des Antrags zur Frist- verlängerung für die Einführung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundesratsaus- schuss am 03.09.2018 vorgeschlagen: | 1. In der Regel sprechen die Vertreter der Bundesregierung im Bundesratsausschuss nicht proaktiv, sondern beantworten an sie gerichtete Fragen. Davon sollte auch im vorliegen- den Fall nicht abgewichen werden. ‚2. Für den Fall, dass der Vertreter des BMEL im Bundesratsausschuss um Stellungnahme zu de ED tiative gebeten wird, könnten folgende Punkte vorgetragen wer- den: Zu der Frage einer Fristverlängerung allgemein: ® „Sollte der Gesetzesantrag vom Bundesrat beschlo ssen werden, wird die Bundesre- gierung eing ressottabgestimmte Stellungnahme abgeben. Dieser Stellungnabme - kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. » Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass zusätzlich zu den bestehenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden sollen. In diesem Sinne wird sich das BMER in der Ressortab- stimmung einsetzen.“ Zu der Kraus. drei oder fün £.Jahre Bristverlänger rung: