ferkel_bmel_855-1006
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
_Reiners, Lisa | ı Ä __A1Vlooke Von: . Rassow Dr., Dietrich Gesendet: - Donnerstag, 1. November 2018 18:35 An: Reiners, Lisa Betreff: Re: 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSch@ Liebe Frau Reiners, - Von mir mitgez, Grüße, Ra ‘Von meinem iPad gesendet Am 01.11.2018 um 18:33 schrieb Reiners, Lisa <Lisa.Reiners@bmel.bund.de>: Lieber Herr Rassow, ‚beigefügte LV übersende ich mit der Bitte um schnellstmögliche Mitzeichnung. Sie können mir Rückmeldung geben, Ich trage dann Ihr Kürze] gerne ein und leite an AL3 weiter. Vielen Dank bereits vorab! LV Anschreiben Beschlussvorschlag Sprechzettel Formulierungshilfe Freundliche Grüße Lisa Reiners Referat 324 - Tierschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft/{BMEL) Wilhelmstraße 54 D - 10117 Berlin Tel: +49 / 30 18 529-3264 — E-Mail: Lisa,Reiners@bmel.bund.de - Internet: www.bmel.de <01 11 2018 Entwurf Änderung TSchG_final.docx> <Sprechzettel.doc> . . <Beschlussvorschlag.doc> <Zuleitungsschreiben ChefBK.docx> <LV BMh-Kabinettvorlage-Fraktionsinitiative Ferkelkastration_final.doe>
Sprechzettel ” =) nn x cap soHa2t Reiners, Lisa Von: - Kühnte, Bernhard im n Auftrag von Abteilungsleiter 3 Gesendet: .. Donnerstag, 1. November 2018 19:37 An: _ Referat 321; Reiners, Lisa cc Unterabteilungsleiterin 32; Abteilungsleiter 3 m Betreff; u 2 AL3-gez,; - 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG Wichtigkeit: _ Hoch Ist von mir schlussgezeichnet. Gruß BKü Von: Relners, Lisa Gesendet; Donnerstag, 1. November 201.8 18: 53 An: Abteilungsleiter 3 EEE Unterabteilungsleterin 32; ED :::iera: 321 Betreff: AL3zU - 321-LV-BM'n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG Wichtigkeit: Hoch M. d. B. um Schlusszeichnung. iv BMi'n-Kahlnettw... "Anschreiben | ®# I u "uleitungsschreiber ChefBK.doc.. =) . Beschlussvorschl,, Beschlussvorschlag Sprechzettel,dor Formulierungshilfe 61 11 2013 Entwurf Änderu..
u ’ Freundliche Grüße Lisa Reiners 4 Referat 321 - Tierschutz Bundesministerium für Ernä hrung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 D - 10117 Berlin Tel: +49 / 30 18 529-3264 E-Mail: Lisa.Reiners@bmel.bund.de Internet; www.bmel.de
KALIOCHT TA. \ Abteilung: 3 us Datum: .. 01.11.2018 - Gesch. Zeichen: 321-3430179985 Moob Hausruf; 4354, 3264 “ Referaisleiter: MinR’n Dr. Kluge Angeforderiam: 31.10.2018 “ Vorzulegen bis: sofort Mitarbeiter: RR’n Reiners. Termin amı - 02.11.2018, 12:00 (Eingang ! - BK-Amt) Kabinettsache Datenblatt-Nr.: 19/10030 oo. ur m Fran Bundesministerin Klöckner fester Verteiler und Bedienung 2 variabler Verteiler durch Fachreferat [] eingeschränkter Verteiler . - (innere Angelegenheit / interne Melnungsbildung) über [_] Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt \ ‚Jleren Staatssekretär .Dr. Aeikens “ f £ a / Wl Siv-EL 3 Q gleichzeitig va Al Ü Referat 611 für EL-Re- angeleitet . 4 ferenten/-innen ng 4 DI. Au.3, UAL 32, Ref. 325, 326, 114, 521 ZA mit der Bitte um Billigung der Form ulierungshilfe und Zeichnung des s beigefügten Schrei- bens an ChefBK Form ulierun gshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden . Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes hier; Kabinettbefassung Anlagen: 1. Zuleitungsschreiben Chef BK | 2. Beschlussvorschlag 3. Sprechzettel für den Regierungssprecher 4. Gesetzentwurf mit Vorblatt und Begründung 1 Sachverhalt . Der Köslitionsausschuss hat am 02. 10.2018 beschlossen, dass die Koalitionsfraktionen zeit- nah.eine Fraktionsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, die Aussetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in $ 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes um 2 Jahre bis zum 3 1. Dezember 2020 zu verlängern. Die Umsetzung dieses Beschlusses soll durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tier- schutzgesetzes erfolgen, Der Entwurf enthält neben der Verlängerung der Aussetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ($ 21 Absatz 1).die an das Bundesministeri- um für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gerichtete Verpflichtung, dem Bundestag bis Dateiname: LV BM'n-Kabinettvorlage-F raktionsinitiative Ferkelkastration_linm.doc; zuletzt geindert: 01.11.2016 19:35
Hd. SEHE RVONI - zum 30.05.2019 eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des $ 6 Absatz 6 Tierschutzge-. setz zuzuleiten ($ 21 Absatz la). In dieser Verordnung soll geregelt werden, dass Landwirte oder sachkundige Dritte in Abweichung vom Tierarztvorbehalt gemäß $ 5 Tierschutzgesetz die Betäubung mittels Isofluran bei der Ferkelkastration durchführen dürfen. Die Rechtsver- . ordnung ist, abweichend vom üblichen Verfahren bei Rechtsverordnungen, dem Bundestag zuzuleiten und kann von diesem abgelehnt oder geändert werden. Zudem sieht der Entwurf (8 21 Absatz Ib) eine ab dem 30. Juni 2019 beginnende halbjährliche Berichtspflicht des BMEL gegenüber dem Au sschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags vor, mit der über die Umsetzungsfortschritte bei der Einführung alternativer Verfahren und Me- _ thoden zur betäubungslosen Ferkelkastration informiert werden soll, -ChefBK hat am 31, Oktober 2018 entschieden, dass die Fraktionsinitiative nicht - wie vor- . her zwischen Her LLS und Gruppenleiter BK-Amt besprochen - allein über die Fraktio- nen laufen soll, sondern dass eine Formulierungshilfe vom Kabinett zu beschließen ist, BK- _ Amt hat BMEL aufgefordert, bis Freitag, 2, November 2018, 12 Uhr, eine entsprechende, mit den Ressorts abgestimmte, Kabinettvorlage zuzuleiten, die anschließend im ı Umlaufver- “fahren beschlossen werden soll, Stellungnahme Durch die Verlängerung der Übergangsfrist sollen die Voraussetzungen für die Anwendung der alternativen Methoden zur Ferkelkastration geschaffen werden. Die derzeit verfügbaren Alternativen werden von der Branche ’als nicht ausreichend pr praxisgerecht beurteilt, _ Die Ressortabstimmung läuft. B MIJV hat die Formulierungshilfe bereits rechtsförmlich ge- prüft und keine Einwände erhoben. Sollte sich aufgrund der Ressortabstimmung ein wesent- licher Änderungsbedarf an der Kabinettvorlage ergeben, würde diese seitens der Fachabtej- lung kurzfristig nochmals vorgelegt werden. Die Formulierungshilfe beruht auf einem von den Koalitionsftaktionen vorgelegten Entwurf einer Fraktionsinitiative. Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs wurden Änderungswün- sche der informell u. a. über BK-Amit beteiligten Ressorts bzgl. einzelner Aspekte des Rege- lungsteils von den Koalitionsfraktionen übernommen. Im Rahmen der kurzfristig anberaum- ten Ersteltung der Formulierungshilfe wurden seitens BMEL. nach eindeutigen Signalen von . BK-Amt und den Fraktionsspitzen nur marginale, redaktionelle Änderungen vorgenominen. Diesen Änderungen haben die Koalitionsfraktionen aD. dB GEBE. .@iD..: 5.
SEITE I VON I Das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Erfolgt die Zustimmung des Kabinetts, sieht der weitere Zeitplan wie folgt aus: - Fraktionsbeschlüsse. -06.11,2018 -. 1. Lesung Bundestag: 08./09.11.2018 = 2/3. Lesung Bundestag: 29./30.11,2018 - Bundesrat; 14.12.2018 (mit Fristverkürzung). | - __ Inkraftireten | 01.01.2019 | Die Fachabteilung weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf in der hier vorgelegten Fassung, \ insbesondere in der Begründung, Aufforderungen an die Bundesregierung enthält, die nicht II, dem Charakter einer Gesetzesbegründung entsprechen und dartiber hinaus an einigen Punk- ten fachlich zu hinterfragen sind, Auf Grund der klaren Vorgabe seitens Chef-BK,.die For- mulierungshilfe im Konsens mit den Regierungsfraktionen vorzulegen, der klaren Signale aus dem parlamentarischen Raum, dass Änderungen nicht akzeptiert würden und der Un- möglichkeit, angesichts des engen Zeitplanes noch in eine kontroverse Diskussion einzuire- ten, wird diesen Anteilen in. der Gesetzesbegründung seitens der Fachabteilung nicht weiter widersprochen. Vorschlag . Zeichnung des beigefügten Schreibens an ChefBK. 321 32 _\MKI | LE 114 | 321 Ra SpZ LA LA. Koy KI/Rn .mit- Ro! Neu 1/11 ol, vi |ge Jam Jar.
Goy, Ulrich | — Von: 04 Persönl, Referent St Dr. Aeikens Gesendet: .. Donnerstag, 1. November 2018 22:31 "Anı Kluge Dr., Katharina ‚ca -.. Abteilungsleiter 3; Unterabtitungsleltrn 3 32; Referat 321; PER ‚Betreff: 2 Re: 321-LV-BM'n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSch@ StA hat freigegeben, LV ist an LLS weitergeleitet worden, Beste Grüße, Sven Leipert Von meinem iPhone gesendet _ Tierschutz; Kabinettvorlage Formulierungshilfe für Fraktionsinitlative Änderung TierSch6 Verlängerung Übergangsfrist Ferkelkastration " Anliegend wird die von AL3 schlussgezeichnete LV übermittelt Gruß K, Kluge LV Anschreiben. Beschlussvorschlag Sprechzettel Formulierungshilfe <01 11 2018 Entwurf Änderung TSchG_final. docx> <Sprechzetteldoo> <Beschlussvorschlag.doc> - . <Zuleitungsschreiben ChefBK. docx> <LV BM’ n-Kabinettvorlage-Fraktionsinitiative Förkelkastration. final, ‚per
Goy, Ulrich | “ Von: oo. Kühnle, Bernhard im Auftrag von Abteilungsleiter 3° Gesendet: Donnerstag, 1. November 2018 19:37 An: Referat 321: Reiners, Lisa cc } Unterabteilungsleiterin 32; Abteilungsleiter 3 B Betreff; . an 04 erl//AL3-gez.: - 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG - Wichtigkeit: Hoch | Ist von mir schlussgezeichnet. Gruß BKÜ ut ihn er ar m Tree re une Von: Reiners,, Lisä Gesendet: Donnerstag, 1. November 2018 18:53 - , Anı Abteilungsleiter 3 EEE r1e2twiosictenn 32; em 321 Betreff: AL3zU - 321-LV-BM'n- Kablnettvorlage FH-Änderung TierSchG - Wichtigkeit: Hoch M.d. B. um Schlusszeichnung. = LYV BM'n- -Kabinettu.. Anschreiben nn RR uieitungsschreiber . ChefBKidoc.. Sprechzettel "Formulierungshilfe- PL11 2018 Entwurf Änderu... Freundliche Grüße
AR Bundesministerium N für Ernährung und Landwirtschaft . ji: + Julia Klöckner Bundasmintsierlum-für. Emährung und Landwirtgehaft - Bundesministerin - Dipnstaitz Berlin = 11056 Berlin . Anden Bundeskanzleramtes HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin 11012 Berlin - = Te +49 (0)30 18520 - 4364 Ba = RAX +49 (0)30 18.529 - 4162 em 321@bmei.bund,de INTERNET www,brnal.de a2 321-34301/0005 Darum Kabinettsache: Datenblatt-Nr.: 19/10030 - nachrichtlich Bundesministerianen und Bundesminister Chef des Bundespräsidialamtes Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Präsidenten des Bundesrechnungshofes Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzu- bringenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Anlagen: | 1. Beschlussvorschlag 2, Sprechzettel für den Regierungssprecher 3. Gesetzentwurf mit Vorblatt und Begründung
SEITE 2VON 3 Die beigefügte Formulierungshilfe für den o, g. Gesetzentwurf nebst Vorblatt und Be- gründung, Beschlussvorschlag und Sprechzettel für den Regierungssprecher übersende ich mit der Bitte, die Beschlussfassung des Bundeskabinetts herbeizuführen, Die Formulierungshilfe dient im Wesentlichen dazu, die Übergangsfrist bis zum voll- ständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. In $:6 Absatz 1 Nummer 2a TierSchG ist für das Kastrieren männlicher Ferkel im Al- ter von unter 8 Tagen eine Ausnahme vom Amputationsverbot festgeschrieben. Ein - solcher mit Schmerzen verbundener Eingriff darf jedoch nach $ 5 Absatz 1 TierSchG _ nicht ohne Betäubung vorgenommen werden. Eine generelle Ausnahme von der Be- täubungspflicht für diesen Eingriff ist in $ 5 Absatz 3 TierSchG nicht vorgesehen. Die Übergangsvorschrift in $ 21 Absatz 1 Satz 1 Tier$chG lässt derzeit das Kastrieren männlicher Ferkel entgegen der oben beschriebenen Regelung noch bis zum 31. De- " zember 2018 ohne Betäubung zu: Danach muss die Kastration unter wirksamer ‘Schmerzausschaltung erfolgen. Da die zurzeit verfügbaren Alternativen zur betäu- bungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis noch nicht ausreichend gerecht werden, ist eine Verschiebung der Frist erforderlich. Die Ressorts wurden beteiligt und haben keine Bedenken erhoben. Das Bundesminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Formulierungsbilfe rechtsförmlich geprüft, Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, Durch die Regelungen entsteht für die Wirtschaft kein Erfüllungsaufwand. Weder beim Bund noch bei Ländern und Kommunen entstehen durch das Gesetz Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Beim Bund entstehen Kosten durch eine Informationspflicht. Durch das Gesetz erhöhen sich die Kosten für Unternehmen und Verbraucher nicht. - Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau- cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Eine Nachhaltigkeitsprüfung: gemäß $ 44 Absatz I Satz 4 der Gemeinsamen Ge- schäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist erfolgt. Die vorliegenden, auf zwei