ferkel_bmel_855-1006

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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_Reiners, Lisa | ı Ä __A1Vlooke

    

Von: . Rassow Dr., Dietrich
Gesendet: - Donnerstag, 1. November 2018 18:35
An: Reiners, Lisa

Betreff: Re: 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSch@

Liebe Frau Reiners,
- Von mir mitgez,
Grüße, Ra

‘Von meinem iPad gesendet

 

Am 01.11.2018 um 18:33 schrieb Reiners, Lisa <Lisa.Reiners@bmel.bund.de>:

Lieber Herr Rassow,

 

‚beigefügte LV übersende ich mit der Bitte um schnellstmögliche Mitzeichnung.
Sie können mir Rückmeldung geben, Ich trage dann Ihr Kürze] gerne ein und leite an AL3 weiter.

Vielen Dank bereits vorab!

LV

Anschreiben
Beschlussvorschlag
Sprechzettel
Formulierungshilfe

Freundliche Grüße
Lisa Reiners

Referat 324 - Tierschutz
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft/{BMEL) Wilhelmstraße 54 D - 10117 Berlin
Tel: +49 / 30 18 529-3264 —
E-Mail: Lisa,Reiners@bmel.bund.de

- Internet: www.bmel.de

 

<01 11 2018 Entwurf Änderung TSchG_final.docx>
<Sprechzettel.doc> .
. <Beschlussvorschlag.doc>
<Zuleitungsschreiben ChefBK.docx>
<LV BMh-Kabinettvorlage-Fraktionsinitiative Ferkelkastration_final.doe>
1

Sprechzettel ” =) nn

x cap soHa2t

     

Reiners, Lisa

Von: - Kühnte, Bernhard im n Auftrag von Abteilungsleiter 3

Gesendet: .. Donnerstag, 1. November 2018 19:37

An: _ Referat 321; Reiners, Lisa

cc Unterabteilungsleiterin 32; Abteilungsleiter 3 m
Betreff; u 2 AL3-gez,; - 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG

Wichtigkeit: _ Hoch

Ist von mir schlussgezeichnet.
Gruß

BKü

Von: Relners, Lisa
Gesendet; Donnerstag, 1. November 201.8 18: 53
An: Abteilungsleiter 3

EEE Unterabteilungsleterin 32; ED :::iera: 321

Betreff: AL3zU - 321-LV-BM'n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG
Wichtigkeit: Hoch

M. d. B. um Schlusszeichnung.

iv
BMi'n-Kahlnettw...

"Anschreiben | ®# I u

"uleitungsschreiber
ChefBK.doc..

=) .

Beschlussvorschl,,

  
 
    

  
 
   
  
  
   
   
    
 
   
  
 

 

 

Beschlussvorschlag

Sprechzettel,dor

Formulierungshilfe

61 11 2013
Entwurf Änderu..
2

u
’

Freundliche Grüße
Lisa Reiners

4

Referat 321 - Tierschutz

Bundesministerium für Ernä hrung und
Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 D - 10117 Berlin
Tel: +49 / 30 18 529-3264

E-Mail: Lisa.Reiners@bmel.bund.de

Internet; www.bmel.de
3

KALIOCHT TA.

\

Abteilung: 3 us Datum: .. 01.11.2018 -
Gesch. Zeichen: 321-3430179985 Moob Hausruf; 4354, 3264 “
Referaisleiter: MinR’n Dr. Kluge Angeforderiam: 31.10.2018
“ Vorzulegen bis: sofort
Mitarbeiter: RR’n Reiners. Termin amı - 02.11.2018, 12:00 (Eingang
! - BK-Amt)
Kabinettsache

Datenblatt-Nr.: 19/10030

oo. ur m
Fran Bundesministerin Klöckner fester Verteiler und Bedienung
2 variabler Verteiler durch Fachreferat
[] eingeschränkter Verteiler
. - (innere Angelegenheit / interne Melnungsbildung)
über [_] Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt \
‚Jleren Staatssekretär .Dr. Aeikens “
f £ a / Wl Siv-EL 3 Q gleichzeitig
va Al Ü Referat 611 für EL-Re- angeleitet
. 4

ferenten/-innen
ng 4 DI. Au.3, UAL 32, Ref. 325,

326, 114, 521 ZA

mit der Bitte um Billigung der Form ulierungshilfe und Zeichnung des s beigefügten Schrei-
bens an ChefBK

Form ulierun gshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden .
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
hier; Kabinettbefassung

Anlagen: 1. Zuleitungsschreiben Chef BK |

2. Beschlussvorschlag
3. Sprechzettel für den Regierungssprecher
4. Gesetzentwurf mit Vorblatt und Begründung

1 Sachverhalt

. Der Köslitionsausschuss hat am 02. 10.2018 beschlossen, dass die Koalitionsfraktionen zeit-
nah.eine Fraktionsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, die Aussetzung des Verbots
der betäubungslosen Ferkelkastration in $ 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes um 2 Jahre
bis zum 3 1. Dezember 2020 zu verlängern.

Die Umsetzung dieses Beschlusses soll durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tier-
schutzgesetzes erfolgen, Der Entwurf enthält neben der Verlängerung der Aussetzung des
Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ($ 21 Absatz 1).die an das Bundesministeri-
um für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gerichtete Verpflichtung, dem Bundestag bis

Dateiname: LV BM'n-Kabinettvorlage-F raktionsinitiative Ferkelkastration_linm.doc; zuletzt geindert: 01.11.2016
19:35
4

Hd.

SEHE RVONI -

zum 30.05.2019 eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des $ 6 Absatz 6 Tierschutzge-.
setz zuzuleiten ($ 21 Absatz la). In dieser Verordnung soll geregelt werden, dass Landwirte
oder sachkundige Dritte in Abweichung vom Tierarztvorbehalt gemäß $ 5 Tierschutzgesetz
die Betäubung mittels Isofluran bei der Ferkelkastration durchführen dürfen. Die Rechtsver- .
ordnung ist, abweichend vom üblichen Verfahren bei Rechtsverordnungen, dem Bundestag
zuzuleiten und kann von diesem abgelehnt oder geändert werden. Zudem sieht der Entwurf
(8 21 Absatz Ib) eine ab dem 30. Juni 2019 beginnende halbjährliche Berichtspflicht des
BMEL gegenüber dem Au sschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags vor,
mit der über die Umsetzungsfortschritte bei der Einführung alternativer Verfahren und Me-

_ thoden zur betäubungslosen Ferkelkastration informiert werden soll,

-ChefBK hat am 31, Oktober 2018 entschieden, dass die Fraktionsinitiative nicht - wie vor-
. her zwischen Her LLS und Gruppenleiter BK-Amt besprochen - allein über die Fraktio-

nen laufen soll, sondern dass eine Formulierungshilfe vom Kabinett zu beschließen ist, BK-

_ Amt hat BMEL aufgefordert, bis Freitag, 2, November 2018, 12 Uhr, eine entsprechende,

mit den Ressorts abgestimmte, Kabinettvorlage zuzuleiten, die anschließend im ı Umlaufver-

“fahren beschlossen werden soll,

Stellungnahme

Durch die Verlängerung der Übergangsfrist sollen die Voraussetzungen für die Anwendung
der alternativen Methoden zur Ferkelkastration geschaffen werden. Die derzeit verfügbaren
Alternativen werden von der Branche ’als nicht ausreichend pr praxisgerecht beurteilt,

_ Die Ressortabstimmung läuft. B MIJV hat die Formulierungshilfe bereits rechtsförmlich ge-
prüft und keine Einwände erhoben. Sollte sich aufgrund der Ressortabstimmung ein wesent-

licher Änderungsbedarf an der Kabinettvorlage ergeben, würde diese seitens der Fachabtej-
lung kurzfristig nochmals vorgelegt werden.

Die Formulierungshilfe beruht auf einem von den Koalitionsftaktionen vorgelegten Entwurf
einer Fraktionsinitiative. Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs wurden Änderungswün-

sche der informell u. a. über BK-Amit beteiligten Ressorts bzgl. einzelner Aspekte des Rege-
lungsteils von den Koalitionsfraktionen übernommen. Im Rahmen der kurzfristig anberaum-

ten Ersteltung der Formulierungshilfe wurden seitens BMEL. nach eindeutigen Signalen von

. BK-Amt und den Fraktionsspitzen nur marginale, redaktionelle Änderungen vorgenominen.

Diesen Änderungen haben die Koalitionsfraktionen aD. dB GEBE. .@iD..:
5.
5

SEITE I VON I

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes bedarf nicht der Zustimmung des
Bundesrates.

Erfolgt die Zustimmung des Kabinetts, sieht der weitere Zeitplan wie folgt aus:

- Fraktionsbeschlüsse. -06.11,2018
-. 1. Lesung Bundestag: 08./09.11.2018
= 2/3. Lesung Bundestag: 29./30.11,2018
- Bundesrat; 14.12.2018 (mit Fristverkürzung). |
-  __ Inkraftireten | 01.01.2019 |

Die Fachabteilung weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf in der hier vorgelegten Fassung,

\ insbesondere in der Begründung, Aufforderungen an die Bundesregierung enthält, die nicht

II,

dem Charakter einer Gesetzesbegründung entsprechen und dartiber hinaus an einigen Punk-
ten fachlich zu hinterfragen sind, Auf Grund der klaren Vorgabe seitens Chef-BK,.die For-
mulierungshilfe im Konsens mit den Regierungsfraktionen vorzulegen, der klaren Signale
aus dem parlamentarischen Raum, dass Änderungen nicht akzeptiert würden und der Un-
möglichkeit, angesichts des engen Zeitplanes noch in eine kontroverse Diskussion einzuire-

ten, wird diesen Anteilen in. der Gesetzesbegründung seitens der Fachabteilung nicht weiter

widersprochen.

Vorschlag .

Zeichnung des beigefügten Schreibens an ChefBK.

321

   
 

32 _\MKI | LE 114 | 321
Ra SpZ LA LA. Koy KI/Rn
.mit- Ro! Neu 1/11 ol,

vi |ge Jam Jar.
6

Goy, Ulrich | —

Von: 04 Persönl, Referent St Dr. Aeikens

Gesendet: .. Donnerstag, 1. November 2018 22:31
"Anı Kluge Dr., Katharina
‚ca -.. Abteilungsleiter 3; Unterabtitungsleltrn 3 32; Referat 321; PER
‚Betreff: 2 Re: 321-LV-BM'n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSch@

StA hat freigegeben,

LV ist an LLS weitergeleitet worden,

Beste Grüße, Sven Leipert

Von meinem iPhone gesendet _

Tierschutz; Kabinettvorlage Formulierungshilfe für Fraktionsinitlative Änderung TierSch6
Verlängerung Übergangsfrist Ferkelkastration "

Anliegend wird die von AL3 schlussgezeichnete LV übermittelt

Gruß
K, Kluge

LV

Anschreiben.

Beschlussvorschlag

Sprechzettel
Formulierungshilfe

<01 11 2018 Entwurf Änderung TSchG_final. docx>
<Sprechzetteldoo>
<Beschlussvorschlag.doc> -
. <Zuleitungsschreiben ChefBK. docx>
<LV BM’ n-Kabinettvorlage-Fraktionsinitiative Förkelkastration. final, ‚per
7

Goy, Ulrich | “

  

Von: oo. Kühnle, Bernhard im Auftrag von Abteilungsleiter 3°
Gesendet: Donnerstag, 1. November 2018 19:37
An: Referat 321: Reiners, Lisa
cc } Unterabteilungsleiterin 32; Abteilungsleiter 3 B
Betreff; . an 04 erl//AL3-gez.: - 321-LV-BM’n-Kabinettvorlage FH Änderung TierSchG
- Wichtigkeit: Hoch |

Ist von mir schlussgezeichnet.
Gruß

BKÜ

ut ihn er ar m Tree re une

Von: Reiners,, Lisä

Gesendet: Donnerstag, 1. November 2018 18:53 -

, Anı Abteilungsleiter 3

EEE r1e2twiosictenn 32; em 321
Betreff: AL3zU - 321-LV-BM'n- Kablnettvorlage FH-Änderung TierSchG -

Wichtigkeit: Hoch

M.d. B. um Schlusszeichnung. =

   
  
  

LYV
BM'n- -Kabinettu..

Anschreiben nn RR

 

uieitungsschreiber .
ChefBKidoc..

    
   
   
  

 

Sprechzettel

"Formulierungshilfe-

  

PL11 2018
Entwurf Änderu...

  

Freundliche Grüße
8

AR Bundesministerium
N für Ernährung
und Landwirtschaft

. ji:
+

Julia Klöckner

Bundasmintsierlum-für. Emährung und Landwirtgehaft - Bundesministerin
- Dipnstaitz Berlin = 11056 Berlin .
Anden Bundeskanzleramtes HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

11012 Berlin - = Te +49 (0)30 18520 - 4364
Ba = RAX +49 (0)30 18.529 - 4162
em 321@bmei.bund,de
INTERNET www,brnal.de
a2 321-34301/0005

Darum
Kabinettsache:
Datenblatt-Nr.: 19/10030 -
nachrichtlich
Bundesministerianen und Bundesminister
Chef des Bundespräsidialamtes

Chef des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung

Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien

Präsidenten des Bundesrechnungshofes

Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzu-
bringenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Anlagen: | 1. Beschlussvorschlag
2, Sprechzettel für den Regierungssprecher
3. Gesetzentwurf mit Vorblatt und Begründung
9

SEITE 2VON 3

Die beigefügte Formulierungshilfe für den o, g. Gesetzentwurf nebst Vorblatt und Be-

gründung, Beschlussvorschlag und Sprechzettel für den Regierungssprecher übersende
ich mit der Bitte, die Beschlussfassung des Bundeskabinetts herbeizuführen,

Die Formulierungshilfe dient im Wesentlichen dazu, die Übergangsfrist bis zum voll-
ständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.

In $:6 Absatz 1 Nummer 2a TierSchG ist für das Kastrieren männlicher Ferkel im Al-

ter von unter 8 Tagen eine Ausnahme vom Amputationsverbot festgeschrieben. Ein

- solcher mit Schmerzen verbundener Eingriff darf jedoch nach $ 5 Absatz 1 TierSchG _

nicht ohne Betäubung vorgenommen werden. Eine generelle Ausnahme von der Be-
täubungspflicht für diesen Eingriff ist in $ 5 Absatz 3 TierSchG nicht vorgesehen.

Die Übergangsvorschrift in $ 21 Absatz 1 Satz 1 Tier$chG lässt derzeit das Kastrieren
männlicher Ferkel entgegen der oben beschriebenen Regelung noch bis zum 31. De-

" zember 2018 ohne Betäubung zu: Danach muss die Kastration unter wirksamer
‘Schmerzausschaltung erfolgen. Da die zurzeit verfügbaren Alternativen zur betäu-

bungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis noch nicht ausreichend gerecht
werden, ist eine Verschiebung der Frist erforderlich.

Die Ressorts wurden beteiligt und haben keine Bedenken erhoben. Das Bundesminis-
terium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Formulierungsbilfe rechtsförmlich
geprüft,

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates,

Durch die Regelungen entsteht für die Wirtschaft kein Erfüllungsaufwand.

Weder beim Bund noch bei Ländern und Kommunen entstehen durch das Gesetz

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Beim Bund entstehen Kosten durch eine
Informationspflicht.

Durch das Gesetz erhöhen sich die Kosten für Unternehmen und Verbraucher nicht.
- Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-

cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Eine Nachhaltigkeitsprüfung: gemäß $ 44 Absatz I Satz 4 der Gemeinsamen Ge-
schäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist erfolgt. Die vorliegenden, auf zwei
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