Fernmündliche Beratungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit

1. ob eine fernmündliche Beratung für die Schulleiter zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit stattfand

2. falls eine solche stattfand

2a) den Wortlaut
2b) den Zeitpunkt zu dem eine solche stattfand

3. ob insofern dies nicht aus 2a) hervorgeht Konsequenzen für Schüler, die gegen eine im Rahmen einer solchen möglicherweise ausgesprochene Empfehlung verstoßen empfohlen wurden

6. ob 2a) auf Dokumenten anderer Behörden basiert

7. falls dies der Fall ist

7a) deren Wortlaut

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. ob eine fer…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fernmündliche Beratungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit [#63027]
Datum
27. März 2019 21:09
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. ob eine fernmündliche Beratung für die Schulleiter zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit stattfand 2. falls eine solche stattfand 2a) den Wortlaut 2b) den Zeitpunkt zu dem eine solche stattfand 3. ob insofern dies nicht aus 2a) hervorgeht Konsequenzen für Schüler, die gegen eine im Rahmen einer solchen möglicherweise ausgesprochene Empfehlung verstoßen empfohlen wurden 6. ob 2a) auf Dokumenten anderer Behörden basiert 7. falls dies der Fall ist 7a) deren Wortlaut
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglic…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Fernmündliche Beratungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit [#63027]
Datum
28. März 2019 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage nach dem LTranspG vom 27. März 2019 beantwortet die Schulabteilung…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG); Fernmündliche Beratungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit [#63027]
Datum
9. April 2019 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage nach dem LTranspG vom 27. März 2019 beantwortet die Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wie folgt: zu 1.) Auf Anfragen von Schulen fanden fernmündliche Beratungen zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit statt. Zu 2.) Über die fernmündlichen Beratungen der Schulleiterinnen und Schulleiter wurden und werden keine Aufzeichnungen gefertigt. Die vom Petenten begehrten Informationen liegen mithin nicht vor, vgl. § 5 Abs. 2 LTranspG. Bekannt ist, dass Beratungsanfragen insbesondere vor angekündigten Demonstrationen vorgetragen werden. Ebenso, dass die rechtliche Ausgangslage erläutert wird und hier insbesondere, dass eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler nicht gewährt werden kann, da es sich bei den Demonstrationen nicht um einen wichtigen Grund im Sinne der Schulordnungen handelt. Auch wurde und wird auf die bestehende Neutralitätspflicht von Schulen hingewiesen. Zu 3.) Es ist nicht bekannt, dass weitergehende Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler empfohlen wurden. Klar ist aber allen Beteiligten, dass es sich im Falle des Fernbleibens vom Unterricht zu Demonstrationszwecken um unentschuldigtes Fehlen handelt. Das Schulgesetz und die Schulordnungen sehen Regelungen bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht vor, die im Einzelfall von den zuständigen Stellen geprüft werden. Zu 6.) Die fernmündlichen Beratungen erfolgen aus den einschlägigen rechtlichen Vorgaben und der hierzu bestehenden Rechtsauffassung und nicht auf der Grundlage von Dokumenten anderer Behörden. Zu 7.) Entfällt, da 6.) nicht zutreffend. Gerne weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besteht. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (und § 43 Landesdatenschutzgesetz) finden Sie unter https://add.rlp.de/de/ueber-die-add/dat…. Mit freundlichen Grüßen