Fernschreiben ans AA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Fernschreiben Nr. 1273 aus Brüssel an das Auswärtige Amt, 23. März 2016.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Fernschreibe…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Fernschreiben ans AA [#29307]
Datum
29. April 2018 20:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Fernschreiben Nr. 1273 aus Brüssel an das Auswärtige Amt, 23. März 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018
Datum
3. Mai 2018 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei über…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018
Datum
30. Mai 2018 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018 [#29307] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben; Vg. 222-2018 [#29307]
Datum
2. Juni 2018 14:16
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht war meine Anfrage zu spezifisch. Bitte teilen Sie mir mit, ob im AA ein Fernschreiben Nr. 1273 existiert und welchen Betreff es ggf. hat. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; neue Anfrage zu Fernschreiben 1273; Vg. 272-2018 Sehr geehrter Herr …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; neue Anfrage zu Fernschreiben 1273; Vg. 272-2018
Datum
5. Juni 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben 1273; Vg. 272-2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Fernschreiben 1273; Vg. 272-2018
Datum
27. Juni 2018 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen