Fernwärmetransportleitung Moorburg

in der Drucksache 9800 steht die Aussage:
Teil 2 (Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens der Trasse Moorburg-Altona):
• Die Endbearbeitung des Entwurfs für den Bescheid ist nach der internen Rechtsprüfung der BSU
abgeschlossen worden.
• Der Entwurf des Bescheides liegt seit Anfang Dezember 2013 vor.
• Stellungnahme und Kommentierung wurden eingereicht und von der BSU eingearbeitet.

Ich bitte um Zusendung des Bescheides. Sollte dieser noch nicht freigegeben sein, bitte ich um Angabe, wann der Bescheid freigegeben wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2014
  • Frist
    25. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fernwärmetransportleitung Moorburg [#5783]
Datum
20. Februar 2014 12:36
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der Drucksache 9800 steht die Aussage: Teil 2 (Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens der Trasse Moorburg-Altona): • Die Endbearbeitung des Entwurfs für den Bescheid ist nach der internen Rechtsprüfung der BSU abgeschlossen worden. • Der Entwurf des Bescheides liegt seit Anfang Dezember 2013 vor. • Stellungnahme und Kommentierung wurden eingereicht und von der BSU eingearbeitet. Ich bitte um Zusendung des Bescheides. Sollte dieser noch nicht freigegeben sein, bitte ich um Angabe, wann der Bescheid freigegeben wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Fernwärmetransportleitung Moorburg [#5783]
Datum
24. Februar 2014 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Frage bezieht sich auf die Drucksache 9800 vom 31.10.2013. Dies ist ein…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Fernwärmetransportleitung Moorburg [#5783]
Datum
12. März 2014 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Frage bezieht sich auf die Drucksache 9800 vom 31.10.2013. Dies ist ein aus heutiger Sicht veralteter Sachstand aus dem 1. Quartal 2013. Zu dem Zeitpunkt lag ein erster Bescheidentwurf vor. Im Frühjahr 2013 wurde aufgrund des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses für die Neue Bahnbrücke Kattwyk eine Planänderung für die Fernwärmetrasse erforderlich. Die geänderten Planungsunterlagen wurden im Spätsommer bei der BSU eingereicht und es fand im 3. Quartal eine entsprechende Beteiligung der Betroffenen Fachbehörden und Umweltverbände statt. Das Verfahren zur Planfeststellung der Fernwärmetrasse ist also noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand kann von der grundsätzlichen Zulassungsfähigkeit ausgegangen werden. Wann mit der abschließenden Entscheidung zu rechnen ist, kann derzeit jedoch noch nicht genannt werden. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg ________________________________________ Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2014 12:36:44 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de Betreff: Fernwärmetransportleitung Moorburg [#5783] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: in der Drucksache 9800 steht die Aussage: Teil 2 (Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens der Trasse Moorburg-Altona): . Die Endbearbeitung des Entwurfs für den Bescheid ist nach der internen Rechtsprüfung der BSU abgeschlossen worden. . Der Entwurf des Bescheides liegt seit Anfang Dezember 2013 vor. . Stellungnahme und Kommentierung wurden eingereicht und von der BSU eingearbeitet. Ich bitte um Zusendung des Bescheides. Sollte dieser noch nicht freigegeben sein, bitte ich um Angabe, wann der Bescheid freigegeben wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>