Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
Ihre Frage bezieht sich auf die Drucksache 9800 vom 31.10.2013. Dies ist ein aus heutiger Sicht veralteter Sachstand aus dem 1. Quartal 2013. Zu dem Zeitpunkt lag ein erster Bescheidentwurf vor. Im Frühjahr 2013 wurde aufgrund des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses für die Neue Bahnbrücke Kattwyk eine Planänderung für die Fernwärmetrasse erforderlich. Die geänderten Planungsunterlagen wurden im Spätsommer bei der BSU eingereicht und es fand im 3. Quartal eine entsprechende Beteiligung der Betroffenen Fachbehörden und Umweltverbände statt. Das Verfahren zur Planfeststellung der Fernwärmetrasse ist also noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand kann von der grundsätzlichen Zulassungsfähigkeit ausgegangen werden. Wann mit der abschließenden Entscheidung zu rechnen ist, kann derzeit jedoch noch nicht genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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Von:
Antragsteller/in
Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2014 12:36:44 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien
An: transparenzgesetz(at)
bsu.hamburg.de
Betreff: Fernwärmetransportleitung Moorburg [#5783]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der Drucksache 9800 steht die Aussage:
Teil 2 (Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens der Trasse Moorburg-Altona):
. Die Endbearbeitung des Entwurfs für den Bescheid ist nach der internen Rechtsprüfung der BSU
abgeschlossen worden.
. Der Entwurf des Bescheides liegt seit Anfang Dezember 2013 vor.
. Stellungnahme und Kommentierung wurden eingereicht und von der BSU eingearbeitet.
Ich bitte um Zusendung des Bescheides. Sollte dieser noch nicht freigegeben sein, bitte ich um Angabe, wann der Bescheid freigegeben wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>