Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Die Fertigstellung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist noch ausstehend. Bitte teilen Sie mir mit,
a) welche Maßnahmen und Aktivitäten seit dem 01.01.2022 zur Fertigstellung der Studie seitens ihres Hauses in die Wege geleitet wurden
b) wann mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fertigstellung der von Ihnen in A…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#272496]
Datum
9. März 2023 13:33
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fertigstellung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist noch ausstehend. Bitte teilen Sie mir mit, a) welche Maßnahmen und Aktivitäten seit dem 01.01.2022 zur Fertigstellung der Studie seitens ihres Hauses in die Wege geleitet wurden b) wann mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 272496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272496/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ablehnung Antrag nach IFG Der Antrag wurde abgelehnt, da der Beratungsprozess von Behörden beeinträchtigt wäre.
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Antrag nach IFG
Datum
3. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wurde abgelehnt, da der Beratungsprozess von Behörden beeinträchtigt wäre.

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Markus Witt
AW: Widerspruch Ablehnung Antrag nach IFG - GZ 0760/155*32 [#272496] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
AW: Widerspruch Ablehnung Antrag nach IFG - GZ 0760/155*32 [#272496]
Datum
14. April 2023 15:27
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ vom 09.03.2023 (#272496) wurde von Ihnen unter dem Geschäftszeichen 0760/155*32 abgelehnt. Hiergegen erhebe ich Widerspruch. Die Ablehnung bezieht sich nicht auf die von mir gestellten Fragen, welche nach Maßnahmen und Aktivitäten seitens des Ministeriums eingeleitet wurden. Zudem ist der Bezug auf §3 Nr. 3b) IFG für die Ablehnung unzutreffend, da nach ihren eigenen Angaben zu diesen Fragen gar keine Beratungsprozesse stattfinden. Weiterhin habe ich entgegen ihrer Ausführungen ausdrücklich keinen Antrag auf Herausgabe von Dokumenten gefordert. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, konkretisiere ich meine Frage zu a) wie folgt: Wurden seitens des Ministeriums der Forschungsgruppe seit Einleitung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln Aufträge zur Fertigstellung der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht erteilt und wenn ja, welche". Mit freundlichen Grüßen Markus Witt