Fest am Gleisdreieckpark -radio Eins

Welche Lärmschutzauflagen gibt es für das Fest ?

Warum dürfen an drei Tagen Veranstaltungen nach 22 Uhr beginnen? Insbesondere interessiert mich, welche Abwägung getroffen wurden, um das Anwohnerinteresse nach Nachtruhe auch nach dem Immissionsschutzgesetz zu berücksichtigen? Wurde berücksichtigt, dass in dieser Gegend eine in den letzten Jahren gestiegene Anzahl an störenden Veranstaltungen gibt und diese Gegend nach Lärmschutzatlas als stark belastet gilt?

Welche Auflagen hat das Restaurant Tor Eins bekommen, welches die im Rahmen des Festes stattfindende After Show Party durchführt, z.B. geschlossene Fenster und Türen?
An wenn kann ich mich wenden, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden? Wer kontrolliert, ob die Ausnahmeregelungen (hier insbesondere Ausschank und Veranstaltungsende) eingehalten werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
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Betreff
Fest am Gleisdreieckpark -radio Eins [#164645]
Datum
23. August 2019 05:59
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Lärmschutzauflagen gibt es für das Fest ? Warum dürfen an drei Tagen Veranstaltungen nach 22 Uhr beginnen? Insbesondere interessiert mich, welche Abwägung getroffen wurden, um das Anwohnerinteresse nach Nachtruhe auch nach dem Immissionsschutzgesetz zu berücksichtigen? Wurde berücksichtigt, dass in dieser Gegend eine in den letzten Jahren gestiegene Anzahl an störenden Veranstaltungen gibt und diese Gegend nach Lärmschutzatlas als stark belastet gilt? Welche Auflagen hat das Restaurant Tor Eins bekommen, welches die im Rahmen des Festes stattfindende After Show Party durchführt, z.B. geschlossene Fenster und Türen? An wenn kann ich mich wenden, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden? Wer kontrolliert, ob die Ausnahmeregelungen (hier insbesondere Ausschank und Veranstaltungsende) eingehalten werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fest am Gleisdreieckpark -radio Eins“ vom 23.08.…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fest am Gleisdreieckpark -radio Eins [#164645]
Datum
26. September 2019 06:27
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fest am Gleisdreieckpark -radio Eins“ vom 23.08.2019 (#164645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Auch meine direkten EMails zu dem Thema wurden weder bestätigt, noch mit dem Hinweis auf eine verlängerte Bearbeitungsdauer beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>