Feste Radarfalle Mainzer Straße/Borngartenstraße

Anfrage an: Gemeinde Dreieich

1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der L3001 in Höhe der Mainzer Straße 23 (OT Offenthal) durch die dortige feste Radarfalle in den Jahren 2012/2013 und 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren.
2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für die Jahre 2012/2013 und 2017/2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
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Benjamin Sachse
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzah…
An Gemeinde Dreieich Details
Von
Benjamin Sachse
Betreff
Feste Radarfalle Mainzer Straße/Borngartenstraße [#168270]
Datum
10. Oktober 2019 21:16
An
Gemeinde Dreieich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der L3001 in Höhe der Mainzer Straße 23 (OT Offenthal) durch die dortige feste Radarfalle in den Jahren 2012/2013 und 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren. 2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für die Jahre 2012/2013 und 2017/2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Sachse <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Benjamin Sachse << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Sachse

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Gemeinde Dreieich
Sehr geehrter Herr Sachse, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.10.2019. Als Leiterin des Fachbereichs Bürger u…
Von
Gemeinde Dreieich
Betreff
Antw: Feste Radarfalle Mainzer Straße/Borngartenstraße [#168270]
Datum
15. Oktober 2019 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Sachse, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.10.2019. Als Leiterin des Fachbereichs Bürger und Ordnung teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Antrag geprüft habe, aber kein Auskunftsanspruch besteht, insbesondere nicht nach § 80 HDSIG, der nur die Behörden des Landes, aber nicht die der Kommune zur Auskunft verpflichtet. Ansprüche nach dem HUIG oder dem VIG setzten voraus, dass es sich bei den begehrten Informationen um Umwelt- bzw. Produktinformationen handelt. Insbesondere ersteres ist hier nicht der Fall, da das angesprochene Blitzgerät nicht der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen dient, sondern im Rahmen der Schulwegsicherung ausschließlich Rotlichtverstöße an der dort befindliche Fußgängerschutzanlage dokumentiert. Gerne ergänze ich noch, dass diese Anlage vor über 20 Jahren zum Schutze der Schulkinder beim Überqueren der damaligen Bundesstraße aufgestellt wurde, zuvor abgestimmt mit der Schule. Nach Abstufung der Bundesstraße zu einer Gemeindestraße, wurde infolge der Eröffnung der Ortsumfahrung Offenthal und den damit verbundenen Ausbesserungsarbeiten auf der alten Trasse, die Kontaktschleife der Fahrbahn der Mainzer Straße beschädigt, so dass die Anlage nicht mehr bedient werden kann. Die letzten Fallzahlen sind vom Jan/Feb. 2014 (insg. 53 Bußgeldverfahren), weil für alle Rotlichtverstöße Bußgeldverfahren eingeleitet werden und auch die Eintragung ins Verkehrszentralregister vorgesehen ist. In den gewünschten Jahren 2012 erfolgten 124 Bußgeldverfahren und 2013 waren es 88. Es handelt sich bei der Rotlichtüberwachung nicht um eine Dauermessung, die Stadt Dreieich hat nur eine Kamera für sieben unterschiedliche Standorte, welche regelmäßig gewechselt wird. Dabei kommt jeder Standort (jeweils in beide Fahrtrichtungen), nur 1-2 x im Jahr dran. Die Kosten können nicht für diesen einzelnen Standort ermittelt werden, da alle Dreieicher Standorte zusammen gefasst sind. Überhaupt ist eine Kostenermittlung fast unmöglich, schon alleine die gesamten Aufgaben der Ordnungspolizei dabei auseinander zu ziehen und auf diesen Standort zurück zu rechnen wäre ohne erheblichen Aufwand nicht ermittelbar. Im Rahmen der Planungswerkstatt Offenthal wurde beschlossen, auch bei heutiger Verkehrslage, die Anlage in Offenthal weiter zu betreiben, so wird die Kontaktschleife im Zuge der anstehenden Bauarbeiten wieder repariert und der Standort in naher Zukunft wieder in Betrieb genommen. Ich hoffe Ihnen hiermit weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen