Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Sachse,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.10.2019.
Als Leiterin des Fachbereichs Bürger und Ordnung teile ich Ihnen mit,
dass ich Ihren Antrag geprüft habe, aber kein Auskunftsanspruch besteht,
insbesondere nicht nach § 80 HDSIG, der nur die Behörden des Landes,
aber nicht die der Kommune zur Auskunft verpflichtet. Ansprüche nach dem
HUIG oder dem VIG setzten voraus, dass es sich bei den begehrten
Informationen um Umwelt- bzw. Produktinformationen handelt. Insbesondere
ersteres ist hier nicht der Fall, da das angesprochene Blitzgerät nicht
der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen dient, sondern im Rahmen der
Schulwegsicherung ausschließlich Rotlichtverstöße an der dort
befindliche Fußgängerschutzanlage dokumentiert.
Gerne ergänze ich noch, dass diese Anlage vor über 20 Jahren zum
Schutze der Schulkinder beim Überqueren der damaligen Bundesstraße
aufgestellt wurde, zuvor abgestimmt mit der Schule. Nach Abstufung der
Bundesstraße zu einer Gemeindestraße, wurde infolge der Eröffnung der
Ortsumfahrung Offenthal und den damit verbundenen Ausbesserungsarbeiten
auf der alten Trasse, die Kontaktschleife der Fahrbahn der Mainzer
Straße beschädigt, so dass die Anlage nicht mehr bedient werden kann.
Die letzten Fallzahlen sind vom Jan/Feb. 2014 (insg. 53
Bußgeldverfahren), weil für alle Rotlichtverstöße Bußgeldverfahren
eingeleitet werden und auch die Eintragung ins Verkehrszentralregister
vorgesehen ist. In den gewünschten Jahren 2012 erfolgten 124
Bußgeldverfahren und 2013 waren es 88. Es handelt sich bei der
Rotlichtüberwachung nicht um eine Dauermessung, die Stadt Dreieich hat
nur eine Kamera für sieben unterschiedliche Standorte, welche regelmäßig
gewechselt wird. Dabei kommt jeder Standort (jeweils in beide
Fahrtrichtungen), nur 1-2 x im Jahr dran. Die Kosten können nicht für
diesen einzelnen Standort ermittelt werden, da alle Dreieicher Standorte
zusammen gefasst sind. Überhaupt ist eine Kostenermittlung fast
unmöglich, schon alleine die gesamten Aufgaben der Ordnungspolizei
dabei auseinander zu ziehen und auf diesen Standort zurück zu rechnen
wäre ohne erheblichen Aufwand nicht ermittelbar.
Im Rahmen der Planungswerkstatt Offenthal wurde beschlossen, auch bei
heutiger Verkehrslage, die Anlage in Offenthal weiter zu betreiben, so
wird die Kontaktschleife im Zuge der anstehenden Bauarbeiten wieder
repariert und der Standort in naher Zukunft wieder in Betrieb genommen.
Ich hoffe Ihnen hiermit weiterhelfen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen