Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH

Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Festlegung der…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
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Betreff
Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH [#26706]
Datum
21. Februar 2018 14:00
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regulierungskammer für das Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen Ihren Eingang und teile Ihn…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Via
Briefpost
Betreff
AW: Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH [#26706]
Datum
7. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen Ihren Eingang und teile Ihnen das Aktenzeichen, das für diese vergeben wurde mit: RegK-S/IFG/010. Ohne näher auf Ihren Antrag und die hierzu anwendbaren oder eben nicht anwendbaren Vorschriften oder der bereits Ihrerseits mehrfach gestellten Frage der Gebührenpflicht einzugehen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen angeforderte Festlegung noch nicht ergangen ist. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrtAntragsteller/in meinen Antrag vom 21.2.2018 auf Zugang zu der Festlegung der Erlösobergrenze (Stromne…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
AW: Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH [#26706]
Datum
7. März 2018
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in meinen Antrag vom 21.2.2018 auf Zugang zu der Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH habe ich nicht gestellt, um von der auskunftspflichtigen Stelle die Auskunft zu erhalten, dass man dort nicht "näher" auf meinen "Antrag und die hierzu anwendbaren oder eben nicht anwendbaren Vorschriften oder der bereits Ihrerseits mehrfach gestellten Frage der Gebührenpflicht einzugehen" gedenkt. Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist über meinen Antrag zu entscheiden, damit ich diese Entscheidung gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung zuführen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Regulierungskammer für das Saarland
RegK-S/IFG/010 Sehr geehrtAntragsteller/in da vorliegend die Information bei der Regulierungskammer für das Saarl…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Via
Briefpost
Betreff
RegK-S/IFG/010
Datum
28. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da vorliegend die Information bei der Regulierungskammer für das Saarland bisher nicht vorhanden ist, bedarf es keiner kostenpflichtigen Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen