Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Festlegung der…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH [#33659]
Datum
21. September 2018 10:31
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Regulierungskammer für das Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der VSE Verteilnetz GmbH für d…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
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Betreff
AW: Festlegung der Erlösobergrenze (Stromnetz) für die 2. Regulierungsperiode (ab 1.1.2014) für die VSE Verteilnetz GmbH [#33659]
Datum
15. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der VSE Verteilnetz GmbH für die 2. Regulierungsperiode Strom ist aufgrund des hier vorherrschenden Bearbeitungsrückstandes leider noch nicht erfolgt. Wir bedauern Ihnen dies mitteilen zu müssen und verbleiben mit freundlichen Grüßen