Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage ist von der Poststelle der Bezirksregierung Köln an mich weitergeleitet worden.
Alle gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen (AGVGA NRW) erarbeiteten Standards und Modelle können auf dem Portal BORIS-NRW (
https://www.boris.nrw.de) unter dem Reiter "Standardmodelle AGVGA.NRW" (untere Leiste) abgerufen werden. Im Einzelnen sind dies:
* Sachwertmodell zur Ableitung von Marktanpassungsfaktoren in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Historisches Sachwertmodell zur Ableitung von Marktanpassungsfaktoren in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Modell zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Historische Modelle zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Leitfaden zur Ermittlung von Indexreihen<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Leitfaden zur Ermittlung von Vergleichswerten<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Modell zur Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Historisches Modell zur Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Zur Unterstützung bei der Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Modell zur Ermittlung von Bodenwerten für Wohnbauland in NRW<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Berücksichtigung erneuerbarer Energien in der Aus- und Bewertung<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Modellkonforme Wertermittlung<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
* Wertermittlung bei zurückliegenden Stichtagen<
https://www.boris.nrw.de/borisplus/?l...>
Derzeit befinden sich diese Standards jedoch in einer Evaluierung, da darin noch nicht die Vorgaben der am 1.1.2022 in Kraft getretenen neuen ImmoWertV umgesetzt sind. Diese ist neben BauGB und GrundwertVO NRW nunmehr auch maßgeblich für die Bildung der Richtwertzonen.
Darüber hinaus hat die AGVGA.NRW auf Basis von § 24 GrundWertVO (regelt die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse) anlässlich der Novellierung der ImmoWertV und der Grundsteuerreform zwei Handlungsempfehlungen für die Ermittlung der Bodenrichtwerte erarbeitet, um deren Beachtung das Innenministerium mit Erlass gebeten hat. Ich habe Ihnen die Handlungsempfehlungen als Anlage beigefügt. Eine dritte Handlungsempfehlung befindet sich derzeit in Erarbeitung.
Mit freundlichen Grüßen