Festlegung Hauptfächer am allgemeinem Gymnasium

Ich würde gerne verstehen, wie es zur Festlegung der Hauptfächer am allgemeinen Gymnasium kommt, insbesondere würde ich gerne verstehen, wieso die Sprachen in allen Klassenstufen dominieren.

Es gibt die Möglichkeit 3 Sprachen und Mathe zu kombinieren, jedoch nicht 1 Sprache mit 3 anderen Themenfeldern. Was ist der Grund hierfür?

Können Sie mir hierfür bitte die entsprechenden Dokumente für die Entscheidung bzw. wissenschaftliche Grundlagen zusenden. Vielen Dank &

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Matthias Senn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gern…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Matthias Senn
Betreff
Festlegung Hauptfächer am allgemeinem Gymnasium [#243142]
Datum
13. März 2022 06:48
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne verstehen, wie es zur Festlegung der Hauptfächer am allgemeinen Gymnasium kommt, insbesondere würde ich gerne verstehen, wieso die Sprachen in allen Klassenstufen dominieren. Es gibt die Möglichkeit 3 Sprachen und Mathe zu kombinieren, jedoch nicht 1 Sprache mit 3 anderen Themenfeldern. Was ist der Grund hierfür? Können Sie mir hierfür bitte die entsprechenden Dokumente für die Entscheidung bzw. wissenschaftliche Grundlagen zusenden. Vielen Dank &
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 243142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243142/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage an das Kultusministerium Baden-Württemberg Sehr geehrter Herr Senn, vielen Dank für Ihre Nachricht v…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage an das Kultusministerium Baden-Württemberg
Datum
28. März 2022 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Senn, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. März 2022 mit einem Aktenauskunftsbegehren zur Frage, wie es zur Festlegung der Hauptfächer am allgemein bildenden Gymnasium kommt und warum den Fremdsprachen in allen Klassenstufen des Gymnasiums ein besondere Bedeutung zukomme. Gerne gehe ich auf Ihr Anliegen ein. An den Gymnasien der Normalform sind gem. § 2 der Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform und an Gymnasien in Auf-bauform mit Internat (Versetzungsordnung Gymnasien) vom 30. Januar 1984, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 584) die Fächer Deutsch, die Pflichtfremdsprachen und Mathematik Kernfächer. Außerdem sind Kernfächer 1. im sprachlichen Profil ab Klasse 8 die dritte Fremdsprache, 2. im naturwissenschaftlichen Profil ab Klasse 8 Naturwissenschaft und Technik oder Informatik, Mathematik und Physik (IMP), 3. im künstlerischen Profil ab Klasse 8 Musik oder Bildende Kunst, 4. im Sportprofil ab Klasse 8 Sport, 5. Physik in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, soweit es anstelle des Profilfachs dreistündig belegt wird. Gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 1993 i. d. F. v. 26. März 2020) ist an Bildungsgängen, die zum mittleren Schulabschluss führen, eine Pflichtfremdsprache zu belegen. Am Gymnasium ist darüber hinaus "eine weitere Fremdsprache [...] spätestens ab der Jahrgangsstufe 7 [...] Pflichtfach". Alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium lernen somit in allen Bundesländern mindestens zwei Fremdsprachen bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Entsprechend sieht die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Stundentafelverordnung Gymnasien) i. d. F. v. 23.06.1999, zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 584) für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform entsprechend Unterricht in der ersten Pflichtfremdsprache im Umfang von insgesamt 22 Wochenstunden, in der zweiten Fremdsprache im Umfang von insg. 18 Wochenstunden vor. In den beiden Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe gilt gemäß § 12 der Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO) vom 19. Oktober 2018 geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 585) für die Wahl der Leistungsfächer in Baden-Württemberg, dass drei Leistungsfächer zu belegen sind unter der Maßgabe, dass zwei der drei Leistungsfächer die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft umfassen, als drittes Leistungsfach ein weiteres Fach aus dem Unterrichtsangebot im Pflichtbereich zu wählen ist und bei der Abiturprüfung die drei Aufgabenfelder des Unterrichtsangebots im Pflichtbereich und die Fächer Deutsch und Mathematik abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist es im Bereich der Jahrgangsstufen zum Beispiel möglich, zwei Fremdsprachen und eine weiteres Fach als Leistungsfächer zu belegen. Viele weitere Leistungsfachkombinationen sind unter den genannten Rahmenbedingungen ebenso denkbar, zum Beispiel ist die Wahl von zwei Naturwissenschaften oder einer Naturwissenschaft und Mathematik oder sogar von Mathematik und zwei Naturwissenschaften möglich. Mit freundlichen Grüßen