Sehr geehrter Herr Senn,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. März 2022 mit einem Aktenauskunftsbegehren zur Frage, wie es zur Festlegung der Hauptfächer am allgemein bildenden Gymnasium kommt und warum den Fremdsprachen in allen Klassenstufen des Gymnasiums ein besondere Bedeutung zukomme. Gerne gehe ich auf Ihr Anliegen ein.
An den Gymnasien der Normalform sind gem. § 2 der Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform und an Gymnasien in Auf-bauform mit Internat (Versetzungsordnung Gymnasien) vom 30. Januar 1984, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 584) die Fächer Deutsch, die Pflichtfremdsprachen und Mathematik Kernfächer. Außerdem sind Kernfächer
1. im sprachlichen Profil ab Klasse 8 die dritte Fremdsprache,
2. im naturwissenschaftlichen Profil ab Klasse 8 Naturwissenschaft und Technik oder Informatik, Mathematik und Physik (IMP),
3. im künstlerischen Profil ab Klasse 8 Musik oder Bildende Kunst,
4. im Sportprofil ab Klasse 8 Sport,
5. Physik in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, soweit es anstelle des Profilfachs dreistündig belegt wird.
Gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 1993 i. d. F. v. 26. März 2020) ist an Bildungsgängen, die zum mittleren Schulabschluss führen, eine Pflichtfremdsprache zu belegen. Am Gymnasium ist darüber hinaus "eine weitere Fremdsprache [...] spätestens ab der Jahrgangsstufe 7 [...] Pflichtfach". Alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium lernen somit in allen Bundesländern mindestens zwei Fremdsprachen bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Entsprechend sieht die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Stundentafelverordnung Gymnasien) i. d. F. v. 23.06.1999, zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 584) für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform entsprechend Unterricht in der ersten Pflichtfremdsprache im Umfang von insgesamt 22 Wochenstunden, in der zweiten Fremdsprache im Umfang von insg. 18 Wochenstunden vor.
In den beiden Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe gilt gemäß § 12 der Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO) vom 19. Oktober 2018 geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 585) für die Wahl der Leistungsfächer in Baden-Württemberg, dass drei Leistungsfächer zu belegen sind unter der Maßgabe, dass zwei der drei Leistungsfächer die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft umfassen, als drittes Leistungsfach ein weiteres Fach aus dem Unterrichtsangebot im Pflichtbereich zu wählen ist und bei der Abiturprüfung die drei Aufgabenfelder des Unterrichtsangebots im Pflichtbereich und die Fächer Deutsch und Mathematik abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist es im Bereich der Jahrgangsstufen zum Beispiel möglich, zwei Fremdsprachen und eine weiteres Fach als Leistungsfächer zu belegen. Viele weitere Leistungsfachkombinationen sind unter den genannten Rahmenbedingungen ebenso denkbar, zum Beispiel ist die Wahl von zwei Naturwissenschaften oder einer Naturwissenschaft und Mathematik oder sogar von Mathematik und zwei Naturwissenschaften möglich.
Mit freundlichen Grüßen