Festlegungen zu anonyme oder pseudonymisierte Anfragen

Anfrage an: Stadt Flensburg

In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem März 2017 erwähnen sie das "im Rahmen interner Festlegungen der Stadt Flensburg erfolgen auf anonyme oder pseudonymisierte Anfragen keine Antworten.". ( https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-open-source-software-in-der-stadt-flensburg/#nachricht-70038 )
Bitte senden Sie mir die Dokumente zu in denen diese Richtlinie festgehalten wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 2 Follower:innen
Max Mustermann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer A…
An Stadt Flensburg Details
Von
Max Mustermann
Betreff
Festlegungen zu anonyme oder pseudonymisierte Anfragen [#60055]
Datum
4. März 2019 21:26
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem März 2017 erwähnen sie das "im Rahmen interner Festlegungen der Stadt Flensburg erfolgen auf anonyme oder pseudonymisierte Anfragen keine Antworten.". ( https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-open-source-software-in-der-stadt-flensburg/#nachricht-70038 ) Bitte senden Sie mir die Dokumente zu in denen diese Richtlinie festgehalten wurde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max Mustermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann

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Stadt Flensburg
Sehr geehrte Dame oder Herr, die Anfrage beantworten wir aus den bereits von Ihnen genannten Gründen nicht. Mit …
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: Festlegungen zu anonyme oder pseudonymisierte Anfragen [#60055]
Datum
1. April 2019 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Dame oder Herr, die Anfrage beantworten wir aus den bereits von Ihnen genannten Gründen nicht. Mit freundlichen Grüßen