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Festnahmen an Rosenmontag nach dem neuen Polizeigesetz NRW
Anfrage an:
Polizeipräsidium Köln
Es wird Auskunft begehrt wieviele Ingewahrsamsnahmen an Rosenmontag 2019 aufgrund des Polizeigesetz NRW erfolgten.
Ferner wird Auskunft darüber begehrt wann eine schriftliche Bestätigung und Begründung in meiner Sache der Ingewahrsamsnahme vom 04.03.2019 erfolgt?
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Datum27. Februar 2020
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31. März 2020
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