Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt.
Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet.
Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA).
Dem gegenüber wird eine "amtliche Hausnummer" an einer "amtlichen Straße" durch die Bildung einer "amtlichen Adresse" ermöglicht.
Gemäß den mir vorliegenden Informationen wird in Hamburg die Zuständigkeit für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern durch die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes vom 17.10.1973 bestimmt und in der Regel von den für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Danach werden die Hausnummern zentral in Hamburg in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert.
Bitte überseden Sie mir zu den zurvor genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene Anträge und schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die für die Flächen seit dem Jahr 2000 vergebenen und veränderten Hausnummernzuordnungen entnehmen kann.
Ich danke Ihnen vielmals und wäre Ihnen für eine schnellst mögliche Bearbeitung sehr verbunden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum18. November 2016
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20. Dezember 2016
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- Von
- Jörg Hermann-Walter Trogisch
- Betreff
- Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 18. November 2016 09:58
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- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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- AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 21. November 2016 10:16
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- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 21. November 2016 10:48
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- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- AW: AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 20. Dezember 2016 09:38
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- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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- AW: AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 28. Dezember 2016 12:43
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- Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 12. Januar 2017 14:12
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- Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 18. Januar 2017 13:50
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- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 19. Januar 2017 08:03
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- AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 19. Januar 2017 10:19
- Status
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- AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 20. Januar 2017 11:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
- Datum
- 20. Januar 2017 13:16
- An
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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