Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt.

Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet.

Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA).

Dem gegenüber wird eine "amtliche Hausnummer" an einer "amtlichen Straße" durch die Bildung einer "amtlichen Adresse" ermöglicht.

Gemäß den mir vorliegenden Informationen wird in Hamburg die Zuständigkeit für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern durch die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes vom 17.10.1973 bestimmt und in der Regel von den für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Danach werden die Hausnummern zentral in Hamburg in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert.

Bitte überseden Sie mir zu den zurvor genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene Anträge und schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die für die Flächen seit dem Jahr 2000 vergebenen und veränderten Hausnummernzuordnungen entnehmen kann.

Ich danke Ihnen vielmals und wäre Ihnen für eine schnellst mögliche Bearbeitung sehr verbunden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
18. November 2016 09:58
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt. Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet. Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA). Dem gegenüber wird eine "amtliche Hausnummer" an einer "amtlichen Straße" durch die Bildung einer "amtlichen Adresse" ermöglicht. Gemäß den mir vorliegenden Informationen wird in Hamburg die Zuständigkeit für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern durch die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes vom 17.10.1973 bestimmt und in der Regel von den für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Danach werden die Hausnummern zentral in Hamburg in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert. Bitte überseden Sie mir zu den zurvor genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene Anträge und schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die für die Flächen seit dem Jahr 2000 vergebenen und veränderten Hausnummernzuordnungen entnehmen kann. Ich danke Ihnen vielmals und wäre Ihnen für eine schnellst mögliche Bearbeitung sehr verbunden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde fü…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
21. November 2016 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht zuständig ist. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Bezirksamt Harburg weitergeleitet. Bezirksamt Harburg Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre prompte und freundliche Mitteilung! Mit freundlichen Grüßen …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
21. November 2016 10:48
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre prompte und freundliche Mitteilung! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnu…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
20. Dezember 2016 09:38
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern“ vom 18.11.2016 (#19157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie sowohl den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, das zuständige Bauprüfamt ist folgende Behörde: Hamburg Port Authority Neuer Wandr…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
28. Dezember 2016 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, das zuständige Bauprüfamt ist folgende Behörde: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg +49 40 42847-3978 +49 40 42847-2419 eMail <<E-Mail-Adresse>> Ihr Anliegen wurde an die Dienststelle weitergeleitet. Wir bitten die Verzögerung zu Entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, uns wurde Ihre Anfrage bzgl. der Hausnummernzuordnung von der Behörde für Stadtentwi…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
12. Januar 2017 14:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Trogisch, uns wurde Ihre Anfrage bzgl. der Hausnummernzuordnung von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet. Leider erreichte uns die Anfrage aufgrund der Feiertage erst jetzt. Wir haben umgehend mit der Bearbeitung begonnen und bitte noch um etwas Geduld. Ihr Team Transparenzgesetz <<E-Mail-Adresse>> Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, ihr Schreiben vom 12.01.2017 hat uns per Fax erreicht. Anbei erhalten Sie alle bei d…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
18. Januar 2017 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, ihr Schreiben vom 12.01.2017 hat uns per Fax erreicht. Anbei erhalten Sie alle bei der HPA vorhandenen Unterlagen, aus denen eine Veränderung der Hausnummernzuordnung ersichtlich ist. Ein Dokument lag uns nur in einem nicht archivierungsfähigen Format (Word) mit einem automatisierten Datumsfeld vor. Deshalb kann das Erstellungsdatum nicht rekonstruiert werden. Die im PDF Antwerpenstr. 3 genannte Bauakte werden Sie am 20.01.17 bei der Akteneinsicht einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Bitte leiten Sie die nachstehende e-Mail an das Team Transparenzgesetz der HPA weiter. Vielen Dank! Sehr geehrte …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
19. Januar 2017 08:03
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Bitte leiten Sie die nachstehende e-Mail an das Team Transparenzgesetz der HPA weiter. Vielen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke vielmals für die gestern am 18. Januar 2017 13:50 erhaltene Antwort und Unterlagen. Das Erstellungsdatum von dem Schreiben, das Sie mir als Word Datei übermittelt haben ergibt sich aus den Eigenschaften der Datei. Demnach ist die Datei von Herrn Jürgen Lippert für das Amt Strom- und Hafenbau am 04.07.2007, 10:37 Uhr erstellt und gedruckt und am 04.07.2007, 10:38 Uhr zuletzt abgespeichert worden. Diese Angaben korrespondieren mit den weiteren Schreiben vom 04.07.2007 das Herr Lippert wohl an den darin genannten Verteiler versendet hat. In meiner Anfrage habe ich darum gebeten das Sie mir für die in der Anfrage genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene Anträge und schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die für die Flächen seit dem Jahr 2000 vergebenen und veränderten Hausnummernzuordnungen entnehmen kann. Bitte prüfen Sie, inwieweit Sie mir eine Kopie oder eingescannte Kopie von dem eigentlichen Änderungsantrag, der den beiden Schreiben vom 04.07.2007 des Herrn Lippert zugrunde liegt, übermitteln können. Vielen lieben Dank für die damit erneut verbundenen Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Jörg Trogisch Preetzer Chaussee 125 E D 24222 Schwentinental Tel. 0431-24781851 Mobil 0151-16501657 Fax. 0431-24781851 Mail <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 19157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, in unserer Mail vom 18.01.17 haben wir Ihnen mitgeteilt: "Anbei erhalten Sie al…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
19. Januar 2017 10:19
Status
Warte auf Antwort
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3,1 KB


Sehr geehrter Herr Trogisch, in unserer Mail vom 18.01.17 haben wir Ihnen mitgeteilt: "Anbei erhalten Sie alle bei der HPA vorhandenen Unterlagen, aus denen eine Veränderung der Hausnummernzuordnung ersichtlich ist." Weitere Schriftstücke, auch in anderer Form, liegen nicht vor. Die Anfrage ist damit beantwortet. Ihr Team Transparenzgesetz <<E-Mail-Adresse>> Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Von: Jörg Trogisch <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2017 08:00 An: Transparenzgesetz (HPA) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke vielmals für die gestern am 18. Januar 2017 13:50 <https://fragdenstaat.de/anfrage/festsetzung-anderung-und-aufhebung-von-hausnummern/#nachricht-60865> erhaltene Antwort und Unterlagen. Das Erstellungsdatum von dem Schreiben, das Sie mir als Word Datei übermittelt haben ergibt sich aus den Eigenschaften der Datei. Demnach ist die Datei von Herrn Jürgen Lippert für das Amt Strom- und Hafenbau am 04.07.2007, 10:37 Uhr erstellt und gedruckt und am 04.07.2007, 10:38 Uhr zuletzt abgespeichert worden. Diese Angaben korrespondieren mit den weiteren Schreiben vom 04.07.2007 das Herr Lippert wohl an den darin genannten Verteiler versendet hat. In meiner Anfrage habe ich darum gebeten das Sie mir für die in der Anfrage genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene Anträge und schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die für die Flächen seit dem Jahr 2000 vergebenen und veränderten Hausnummernzuordnungen entnehmen kann. Bitte prüfen Sie, inwieweit Sie mir eine Kopie oder eingescannte Kopie von dem eigentlichen Änderungsantrag, der den beiden Schreiben vom 04.07.2007 des Herrn Lippert zugrunde liegt, übermitteln können. Vielen lieben Dank für die damit erneut verbundenen Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Dienststelle weitergeleitet: Hamburg Port Auth…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
20. Januar 2017 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Dienststelle weitergeleitet: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg +49 40 42847-3978 +49 40 42847-2419 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Damit Ihre Anfragen in Zukunft zeitnah beantwortet werden können, möchte ich Sie bitten, weitere Nachfragen direkt an die oben genannte Dienststelle zu richten. Mit freundlichem Gruß

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, Guten Tag, vielen Dank. Das würde ich auch gern, aber das lässt die Software von f…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19157]
Datum
20. Januar 2017 13:16
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Guten Tag, vielen Dank. Das würde ich auch gern, aber das lässt die Software von fragdenstaat offenbar nicht zu, weil ich die Anfrage ursprünglich an die Behörde für Bauen und Wohnen gerichtet habe. ... Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>