Festsetzungsbescheid
WDR gibt in seinen Festsetzungsbescheiden keinen Umsatzsteuer an.
"Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet."
BFH, Urteil vom 10. 12. 2009 – XI R 62/06; FG Rheinland-Pfalz
https://lexetius.com/2009,4320
Darüberhinaus werden für die Herstellung der Festsetzungsbescheide umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beauftragt.
Beispiel:
PAV Card GmbH
22952 Lütjensee
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Deutsche Post InHaus Services GmbH
Euskirchener Str. 52
53121 Bonn
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:256003-2016:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Bitte schicken Sie Informationen darüber.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Juli 2018
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24. August 2018
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