Festspielsubventionen der Stadtbayreuth

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde sie um folgende Information bitten: Nach meinem Kenntnisstand werden die Bayreuther Festspiele u.a. durch die Stadt Bayreuth finanziert. Hierzu hätte ich folgende Fragen:

1. In welcher höhe subventioniert die Stadt Bayreuth die Bayreuther Festspiele?

2. Ob und inwieweit wird der Verein "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V." durch die Stadt Bayreuth unterstützt?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Matthias Sing
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde sie um folgend…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
Festspielsubventionen der Stadtbayreuth [#17102]
Datum
15. Juni 2016 17:20
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde sie um folgende Information bitten: Nach meinem Kenntnisstand werden die Bayreuther Festspiele u.a. durch die Stadt Bayreuth finanziert. Hierzu hätte ich folgende Fragen: 1. In welcher höhe subventioniert die Stadt Bayreuth die Bayreuther Festspiele? 2. Ob und inwieweit wird der Verein "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V." durch die Stadt Bayreuth unterstützt? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Bayreuth
Ihre Anfrage vom 15.06.2016 Sehr geehrter Herr Sing, Ihre Anfrage vom 15.06.2016 dürfen wir wie folgt beantwort…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.06.2016
Datum
29. Juni 2016 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sing, Ihre Anfrage vom 15.06.2016 dürfen wir wie folgt beantworten: 1. In welcher Höhe subventioniert die Stadt Bayreuth die Bayreuther Festspiele? Die Bayreuther Festspiele sind, wie Sie aus dem veröffentlichten Beteiligungsbericht der Stadt Bayreuth entnehmen können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an welcher die Stadt Bayreuth Geschäftsanteile besitzt. Die Stadt Bayreuth hält 13 % an der Bayreuther Festspiele GmbH. Aufgrund ihrer Gesellschafterstellung leistet die Stadt Bayreuth Betriebskostenzuschüsse im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Grundlage hierfür ist eine Regelung im Gesellschaftsvertrag. Diese gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen stellen keine Subventionen dar. 2. Ob und inwieweit wird der Verein "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V." durch die Stadt Bayreuth unterstützt? Die Stadt Bayreuth ist Mitglied des "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.". Über den Mitgliedsbeitrag hinaus werden keine Zahlungen an diesen Verein getätigt. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sing
AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für die Beantwortung mei…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102]
Datum
19. Juli 2016 21:28
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ich würde aber eine weite Informationsfreiheitsanfrage anschließen. Diese beinhaltet folgende zwei Fragen: 1. Wie hoch sind die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Bayreuth an die Bayreuther Festspiele GmbH und gibt es Gewinnbeteiligungen/sonstige Ausschüttungen der Bayreuther Festspiele GmbH an die Stadt Bayreuth? Wenn ja, wie hoch war diese jeweils in den Jahren 2010 bis 2015. 2. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag der Stadt Bayreuth im Verein: "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V." Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich nehmen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 17102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Bayreuth
AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102] Sehr geehrter Herr Sing, Ihre Anfrage nach unserer Informationsfreiheits…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102]
Datum
20. Juli 2016 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sing, Ihre Anfrage nach unserer Informationsfreiheitssatzung haben wir erhalten. Gem. § 5 Abs. 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth soll der Antrag kurz, unter Darlegung eines persönlichen oder öffentlichen Interesses, begründet werden. Eine entsprechende Begründung ist aber leider aus Ihrer Anfrage nicht zu ersehen. Wir bitten Sie daher Ihren Antrag entsprechend zu vervollständigen. Rein vorsorglich weisen wir Sie gem. § 9 der Satzung darauf hin, dass Anfragen nach dieser Satzung kostenpflichtig sind. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sing
AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitige Ant…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102]
Datum
22. Juli 2016 09:47
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitige Antwort. Gerne begründe ich meinen Informationsfreiheitsantrag. Ich würde sie aber im Vorfeld um eine grobe Einschätzung über die Kosten für meine Anfrage bitten. Ich ziehe meinen Antrag zunächst zurück. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 17102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Bayreuth
AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102] Sehr geehrter Herr Sing, wie von Ihnen gewünscht dürfen wir Ihnen di…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102]
Datum
25. Juli 2016 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sing, wie von Ihnen gewünscht dürfen wir Ihnen die Kosten für Ihre gestellte, aber inzwischen wieder zurück gezogene Anfrage mitteilen. Die Kosten einer Anfrage ergeben sich gemäß § 9 der städtischen Informationsfreiheitssatzung aus der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bayreuth (Kostensatzung). In der Anlage zu § 2 dieser Kostensatzung sind die Gebühren für die Übermittlung von Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung bei Erteilung einer schriftlichen Auskunft festgelegt. Die Stadt Bayreuth würde bei Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro geltend machen, da die von Ihnen gewünschten Daten aus den letzten Jahren nur mit einem gewissen Zeitaufwand von der Verwaltung herausgesucht werden können. Sollte weiterhin Interesse an der von Ihnen gestellten Anfrage bestehen, bitten wir um Mitteilung und um eine kurze Begründung Ihres persönlichen oder öffentlichen Interesses (§ 5 Abs. 3 Informationsfreiheitssatzung). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Matthias Sing
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin bereit die Kosten i.…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 15.06.2016 [#17102]
Datum
31. Juli 2016 04:08
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin bereit die Kosten i.H.v. 50€ zu tragen. Daher formuliere ich meinen Informationsfreiheitsantrag wiederholt: 1. Wie hoch sind die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Bayreuth an die Bayreuther Festspiele GmbH und gibt es Gewinnbeteiligungen/sonstige Ausschüttungen der Bayreuther Festspiele GmbH an die Stadt Bayreuth? Wenn ja, wie hoch war diese jeweils in den Jahren 2010 bis 2015. 2. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag der Stadt Bayreuth im Verein: "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V." Diesen Antrag begründe ich folgendermaßen: Die Bayreuther Festspiele erfreuen sich bundesweiter sowie teilweise weltweiter Beliebtheit und Locken jährlich eine Vielzahl von Besuchern in die Stadt. Obwohl die Bayreuther Festspiele ein derart großest Publikum anziehen, werden sie teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Bürger als Steuerzahler ist jedoch daran interessiert zu wissen, wie viel Steuermittel an welchen Stellen ausgegeben werden um sich gegebenenfalls innerhalb unseres demokratischen Systemes für eine anderweitige Verwendung einsetzen zu können. Daher rührt ein öffentliches Interesse an den angefragten Informationen. Zusätzlich besteht ein persönliches Interesse an meiner Anfrage. Als Bezirks- und Kreisvorstandsmitglied einer polit. Jugendorganisation würde ich gerne u.a. eine Debatte über die Finanzierung der Bayreuther Festspiele anstoßen. Dabei ist es wichtig zu wissen, in welcher Höhe und wie die Festspiele finanziert werden. Aus diesem Gesichtspunkt besteht zusätzlich zu dem öffentlichen Interesse auch ein persönliches an dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 17102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>