Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit für SASPF
Gibt es für die SASPF Module, welche bei der logistischen Betreuung von Flugzeugen genutzt werden, eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit?
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Hintergrund und Erläuterung
Mit SASPF (Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien) ist in diesem Zusammenhang SAP Standardsoftware gemeint. SASPF besteht aus mehreren Teilbereichen und Modulen. Einige davon werden auch für die Unterstützung von Luftfahrzeugen genutzt.
Die Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit bestätigt, dass durch die Nutzung des geprüften Gerätes die Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit des / der genannten Luftfahrzeugmuster / Luftfahrtgerätemuster nicht beeinträchtigt wird.
Die Vorlage für dieses Dokument steht in der Zentralen Dienstvorschrift
(ZDv) 19/1, Anlage 8. Die ZDv 19/1 "Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr" regelt das Verfahren der Prüfung und Zulassung sowohl von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr als auch der erforderlichen Zusatzausrüstung.
Gemäß Nr. 205 der ZDv 19/1 (Vorg.(1)) gilt:
"Im Rahmen der Musterprüfung ist festzustellen, dass durch die Nutzung von
..
Bodenanlagen, soweit ihre Funktion unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs hat und sie kein Bestandteil des Luftfahrzeugsystems sind,
die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters (...) nicht beeinträchtigt wird. Leiter ML entscheidet, ob eine förmliche 'Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit'
erforderlich ist."
In dem Dokument "Grundsatzentscheidung zur Feststellung der Luftfahrtverträglichkeit von Bodenunterstützungsanlagen von Luftfahrzeugen" vom Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr (Leiter ML) vom 02.04.2008 ist geregelt, wann eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erfolgen hat. Demzufolge gilt, dass eine solche Feststellung immer dann erforderlich ist wenn im Rahmen der Planung musterspezifischen Leistungsdaten und Kennwerte verwendet werden.
Für einige Luftfahrtzeuge (z.B. Tiger, NH90) übernimmt SASPF schon die logistische Betreuung und wird damit als Bodenunterstützungsanlage eingesetzt. Bei anderen Luftfahrzeugen (z.B. Eurofighter) ist der Einsatz von SASPF für die technisch-logistische Betreuung geplant. Mit SASPF sollen unter anderem die Lebenszeitverbräuche des Luftfahrtzeuges und dessen Teile überwacht werden. Insofern ist hier ein Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs gegeben.
Als gilt also festzuhalten, dass SASPF als Bodenunterstützungsanlage eingesetzt wird und eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit gemäß der Vorschriftenlage notwendig wäre.
Liegt eine solche Feststellung für SASPF vor?
Anfrage erfolgreich
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Datum14. September 2013
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29. Oktober 2013
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die Adresse der Dienststelle ist leider falsch in der Datenbank hinterlegt. Das BWB wurde in BAAINBw überführt. Damit haben sich auch die Mailadressen der Wehrtechnischen Dienststellen geändert. Entsprechend sind Mails an die bwb.org Adresse nicht mehr zustellbar und kommen zurück.
Das hatte ich auch in einer Mail vom 01.10.2013 an info@fragdenstaat.de geschrieben. Leider ist die Mailadressen auf der Darstellungsseite der Behörde noch nicht aktuell.
Viele Grüße, Olaf