Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status

Auflistung pro Jahr, für den Zeitraum von 2000 bis 2014:
01. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gestellt.
02. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von Auftraggebern gestellt.
03. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von Auftragnehmern gestellt.
04. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von der DRV gestellt.
05. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden "auf nicht selbstständig" beschieden.
06. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden "auf selbstständig" beschieden.
07. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich beschieden.
08. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich "auf nicht selbstständig" beschieden.
09. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich "auf selbstständig" beschieden.
10. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft.
11. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft und negativ gewertet.
12. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft und positiv gewertet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2015
  • Frist
    29. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung pro J…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181]
Datum
26. August 2015 17:21
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung pro Jahr, für den Zeitraum von 2000 bis 2014: 01. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gestellt. 02. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von Auftraggebern gestellt. 03. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von Auftragnehmern gestellt. 04. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden von der DRV gestellt. 05. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden "auf nicht selbstständig" beschieden. 06. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden "auf selbstständig" beschieden. 07. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich beschieden. 08. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich "auf nicht selbstständig" beschieden. 09. Wieviel Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden gerichtlich "auf selbstständig" beschieden. 10. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft. 11. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft und negativ gewertet. 12. Wieviel Bescheide der Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status wurden auf Wahrung der behördliche Neutralität geprüft und positiv gewertet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
26. August 2015 17:31
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 26.08.2015 17:21:58 Subject: Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.08.20…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181]
Datum
7. September 2015 14:53
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.08.2015 wurde dem Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund zur zuständigen Beantwortung zugeleitet. Es gilt insoweit das oben angegebene Aktenzeichen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eing…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181]
Datum
11. September 2015 11:33
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 07.09.2015 teilen wir Ihnen im Rahmen von § 7 IFG mit, dass eine Erhebung bzw. Statistik zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status in der von Ihnen gewünschten Ausgestaltung von der Deutschen Rentenversicherung nicht vorgenommen bzw. geführt wird. Wir erlauben wir jedoch, Ihnen als Dateianhang die Stellungnahme unseres Hauses zur Kleinen Anfrage der abgeordneten Kerstin Andreae u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Gründungen in Deutschland", BT-Drs. 18/5153, zu übersenden. Hieraus können Sie zumindest die unter den Fragen 1, 5 und 6 erbetenen statistischen Informationen, bezogen auf den Zeitraum von 2007 bis 2014, entnehmen. Weitere Unterlagen und Informationen der von Ihnen gewünschten Art sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht vorhanden. (See attached file: image2015-09-11-112416.pdf) Gebühren werden im vorliegenden Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übermittelten Informationen. Wie Sie bereits bemerkt hatt…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181]
Datum
14. September 2015 17:37
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übermittelten Informationen. Wie Sie bereits bemerkt hatten, konnten leider meine einzelne Punkte nicht vollständig beantwortet werden. Die übermittelten Teilinformation war für mich schon hilfreich. Um meinen Informationen zu dem Thema zu vervollständigen, möchte Sie bitten, mir eine abschließende Auskunft zu folgende Frage zu geben: Gibt es Prüf- / Kontrollprozesse zur Wahrung der behördlichen Neutralität bei der deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status? Wenn ja, wie sind die Prozessschritte hierzu und wie wird die Einhaltung der Prozesschritte geprüft? Wenn nein, warum werden hierzu keine Prüf- / Kontrollprozesse zur Wahrung der behördlichen Neutralität durchgeführt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre ergänzende E-Ma…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status [#11181]
Datum
29. September 2015 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-24/2015 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre ergänzende E-Mail vom 14.09.2015 hin teilen wir ihnen Folgendes mit: Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich um eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung im Sinne des §§ 1 und 29 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV - in Verbindung mit § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB I -. Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 87 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist sie an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 GG). Sie unterliegt insofern dem Rechtsstaatsprinzip, bei dem das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird. Ihr Verwaltungshandeln ist aufgrund der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch gerichtlich überprüfbar, falls sich jemand in seinen rechten verletzt sieht. Mit freundlichen Grüßen