Feststellung Erwerbsfähigkeit
bei Sozialleistungsbeziehern erfolgt die Feststellung der Erwerbsfähigkeit einem festgelegten Muster:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_8_-_20.06.2018.pdf
Das Jobcenter Landkreis München bzw. das Landratsamt München bedient sich hierbei fasst ausschließlich als außergerichtlichen Gutachter durch Dr. med. ULRICH FUNKE als Einzelperson.
Lt. Ärzteblatt stellt dies eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit dar:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/61708/Medizinische-Gutachten-Immer-wieder-Aerger-mit-dem-Finanzamt
Nach Auskunft der Stadt Stadtbergen vom 13.01.2020 liegt aber keine Gewerbeanmeldung vor - siehe Anlage.
Ergänzend hat Herr Dr. Funke eine Firma mit einem anderen Geschaftszweig:
http://www.funkeconsulting.de/coaching/impressum.html
https://www.northdata.de/?id=8142028
Frage:
Ist eine Beauftragung von Dr. med. ULRICH FUNKE ohne Gewerbeanmeldung - und damit auch Zahlung von Umsatzsteuer - überhaupt berechtigt Aufträge durch Sie anzunehmen und durchzuführen?
Sind sämtliche durch Dr. med. ULRICH FUNKE durchgeführte außergerichtliche Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit damit unwirksam?
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Januar 2020
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18. Februar 2020
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