Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO
(Z QM/ BN 001459580/2022, III D 05 4008546)
Sehr geehrter Herr Thiel,
bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. erteilen Sie mir Auskunft:
1. Behördeninterne Handlungsanweisungen zu:
- Versendung von Mitwirkungsaufforderungen, wenn antragstellende Person sich im Krankhaus zur Operation befindet,
- Nichtanwendung von Datenschutzrechten nach Art.13 ff. DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG, § 25 SGB X
- Nichtanwendung von §§ 13 ff. SGB der Mitarbeitenden gegenüber Antragsteller*innen
- Versagung der Anerkennung von Verfahrensunfähigkeitsatteste wegen Krankheit, Behinderung, Krankenhausaufenthalten etc.
2. Maßnahmen zur behördeninternen Sicherstellung der Barrierefreitheit im schriftlichen Antragsverfahren für Handbehinderte und behindertengerechten Kommunikation - Anwendung des Berliner LADG
3. Rechtsgrundlagen für die Notwendigkeit von allumfassenden Schweigepflichtentbindungen
4. Über welche beruflichen Qualifikationen zur Beurteilung von Krankheit/Behinderung verfügen Mitarbeitende im o.g. Antragsverfahren?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. DSGVO.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Mai 2022
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22. Juni 2022
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- Ulrike Kopetzky
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- Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 20. Mai 2022 18:56
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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- WG: Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 23. Mai 2022 14:04
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ulrike Kopetzky
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- AW: WG: Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 20. Juni 2022 11:17
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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- AW: WG: Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 6. Juli 2022 10:40
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Ulrike Kopetzky
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- Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 13. Juli 2022 11:42
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren
- Datum
- 19. Juli 2022 06:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ulrike Kopetzky
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- AW: Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]
- Datum
- 22. Juli 2022 11:21
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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