Feuchter Hausmüll; Zugabe von Papier

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

kommt es vor, dass der Hausmüll zu feucht ist, um in zu verbrennen? Falls ja, legen Sie mir bitte dar, wie dieser Müll Ihrerseits trockener gemacht wird (z.B. mit Papier(zukauf?). Wie hoch sind die Kosten dafür jeweils? Gibt es regionale und saisonale Unterschiede? Welche Maßnahmen treffen Sie bezüglich dieses Problems?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, kommt es vor, dass der…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuchter Hausmüll; Zugabe von Papier [#242380]
Datum
3. März 2022 12:54
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, kommt es vor, dass der Hausmüll zu feucht ist, um in zu verbrennen? Falls ja, legen Sie mir bitte dar, wie dieser Müll Ihrerseits trockener gemacht wird (z.B. mit Papier(zukauf?). Wie hoch sind die Kosten dafür jeweils? Gibt es regionale und saisonale Unterschiede? Welche Maßnahmen treffen Sie bezüglich dieses Problems? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242380/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den zuständigen Fachbereich w…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. März 2022 12:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Freundliche Grüße

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Sehr [geschwärzt], Berliner Hausmüll hat einen Heizwert von ca. 8.600 KJ/kg und ist daher immer brennbar. Der Mül…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
AW: Feuchter Hausmüll; Zugabe von Papier [#242380]
Datum
9. März 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Berliner Hausmüll hat einen Heizwert von ca. 8.600 KJ/kg und ist daher immer brennbar. Der Müll wird im Müllheizkraftwerk Ruhleben nicht separat getrocknet. Eine Mülltrocknung findet nur in den MPS (Mechanisch Physikalische Stabilisierung) - Anlagen der MPS GmbH statt . m.f.G. [geschwärzt]