Feuerwehrbedarfsplan

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
Michael Kreil
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Michael Kreil
Betreff
Feuerwehrbedarfsplan [#12512]
Datum
14. Januar 2016 11:33
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil
Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Kreil, ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Ü…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Feuerwehrbedarfsplan [#12512]
Datum
18. Januar 2016 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kreil, ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Übersendung eines aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes nicht möglich ist. Im Land Berlin gibt es keine gesetzliche Verankerung/Regelung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes. Insofern gibt es keinen Feuerwehrbedarfsplan im Land Berlin. Ich bedauere, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Michael Kreil
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil Anf…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Michael Kreil
Betreff
AW: AW: Feuerwehrbedarfsplan [#12512]
Datum
18. Januar 2016 16:17
An
Berliner Feuerwehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil Anfragenr: 12512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>