Feuerwehrbedarfsplan

Anfrage an: Stadt Alfeld

den diesjährig vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan. Falls dieser vor seiner Vorstellung überarbeitet wurde, bitte die auch die ursprüngliche Fassung.

Ergebnis der Anfrage

Feuerwehrbedarfsplan: https://www.alfeld.de/fileadmin/images/…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2015
  • Frist
    30. Januar 2016
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Jens Borgwardt
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den diesjährig vorg…
An Stadt Alfeld Details
Von
Jens Borgwardt
Betreff
Feuerwehrbedarfsplan [#12310]
Datum
31. Dezember 2015 11:22
An
Stadt Alfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den diesjährig vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan. Falls dieser vor seiner Vorstellung überarbeitet wurde, bitte die auch die ursprüngliche Fassung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jens Borgwardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Borgwardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Borgwardt

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Stadt Alfeld
Anbei der Feuerwehrbedarfsplan.
Von
Stadt Alfeld
Via
Briefpost
Betreff
Feuerwehrbedarfsplan
Datum
8. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Anbei der Feuerwehrbedarfsplan.