Feuerwehren der Stadt Wedel
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Rücksprache mit dem Landratsamt wende ich mich direkt an Sie.
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wie viele Einsätze wegen fehlerhafter Auslösungen von Brandmeldeanlagen gab es im Jahr 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Aufschlüsselung nach Orten). Kosten in welcher Höhe sind daraus entstanden?
2. Bei wie vielen Einsätzen im Jahre 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich konnte die Feuerwehr die gesetzliche Hilfsfrist nicht erfüllen? (Aufschlüsselung nach Orten)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. März 2018
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18. April 2018
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