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Feuerwehren der Stadt Wedel

Anfrage an: Stadt Wedel

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Rücksprache mit dem Landratsamt wende ich mich direkt an Sie.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Wie viele Einsätze wegen fehlerhafter Auslösungen von Brandmeldeanlagen gab es im Jahr 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Aufschlüsselung nach Orten). Kosten in welcher Höhe sind daraus entstanden?
2. Bei wie vielen Einsätzen im Jahre 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich konnte die Feuerwehr die gesetzliche Hilfsfrist nicht erfüllen? (Aufschlüsselung nach Orten)

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2018
  • Frist
    18. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in Rücksprache mit dem Landratsamt wende ich mich…
An Stadt Wedel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwehren der Stadt Wedel [#27141]
Datum
19. März 2018 10:27
An
Stadt Wedel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in Rücksprache mit dem Landratsamt wende ich mich direkt an Sie. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wie viele Einsätze wegen fehlerhafter Auslösungen von Brandmeldeanlagen gab es im Jahr 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Aufschlüsselung nach Orten). Kosten in welcher Höhe sind daraus entstanden? 2. Bei wie vielen Einsätzen im Jahre 2017 in Ihrem Zuständigkeitsbereich konnte die Feuerwehr die gesetzliche Hilfsfrist nicht erfüllen? (Aufschlüsselung nach Orten) Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feuerwehren der Stadt Wedel“ vom 19.03.2018 (#27…
An Stadt Wedel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Feuerwehren der Stadt Wedel [#27141]
Datum
18. April 2018 23:39
An
Stadt Wedel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feuerwehren der Stadt Wedel“ vom 19.03.2018 (#27141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Wedel
Sehr geehrtAntragsteller/in der Versuch, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zuzustellen, ist bislang gescheitert, …
Von
Stadt Wedel
Betreff
AW: Feuerwehren der Stadt Wedel [#27141]
Datum
19. April 2018 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Versuch, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zuzustellen, ist bislang gescheitert, da offensichtlich die von Ihnen in Ihrer Ursprungsanfrage angegebene Mailanschrift nicht mehr verwendet wird. Eine Versendung der Antwort war daher auch nach mehrmaligen Versuchen nicht möglich. Da weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (z. B. Telefonnummer, Anschrift) von Ihnen nicht genannt wurden, konnten Sie folglich auch nicht in anderer Weise benachrichtigt werden. Ich bitte Sie daher, bei weiteren Anfragen auf eine korrekte Adressierung zu achten und ggf. weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mitzuteilen. Für die konkrete Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich der zuständige Kollege morgen bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wedel
Sehr geehrtAntragsteller/in ich hoffe das Sie meine Nachricht diesmal erreichen kann. Zu Ihrer Anfrage bezüglich d…
Von
Stadt Wedel
Betreff
Feuerwehren der Stadt Wedel #27141
Datum
24. April 2018 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich hoffe das Sie meine Nachricht diesmal erreichen kann. Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Fehlalarme von Brandmeldeanlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2017 54 Alarme durch Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden, davon waren 19 Fehlalarme. Hausrauchwarnmelder lösten 26 mal einen Alarm aus. Zu den Kosten kann keine detaillierte Aussage getroffen, da berechtigte Einsatzalarmierung durch Brandmeldeanlagen nicht zu einer Gebührenberechnung führt. Lediglich bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlage wird ein pauschaler Kostenbeitrag in Höhe von 505,00 €, gemäß Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Feuerwehrgebühren, erhoben. Zu Frage 2 über die Einhaltung von Hilfsfristen kann ich so leider keine Aussage treffen, da bei der Feuerwehr Wedel die Zeiten ab der Alarmierung der Feuerwache erfasst werden. Die Alarmierungszeit vom Hilfesuchenden zu der Leitstelle West sind hierin nicht enthalten. Dies kann Festgestellt werden, erfordert allerdings einen erheblichen Aufwand, da dann alle Einsatzberichte der Freiwilligen Feuerwehr Wedel mit den Einsatzdepeschen der Leitstelle West für den Berichtszeitraum „händisch“ abgeglichen werden müssen. Hierfür können Kosten entstehen, die nach der IZG-SH-KostenVO erhoben werden. Die Höhe kann zur Zeit nicht bemessen werden, da nach Aufwand für die Bearbeitung abgerechnet werden würde. Sollten Sie dies wünschen, bitte ich um Nachricht. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.