Feuerwehrzufahrt

Anfrage an: Stadt Flensburg

-Zufahrtsregelung der Feuerwehr für die Gebäude der Ulmenallee, 24939 Flensburg
-Beschilderungsübersicht bzgl. Feuerwehrzufahrtsschilder in der Ulmenallee,24939 Flensburg

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2016
  • Frist
    27. Februar 2016
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Zufahrtsr…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwehrzufahrt [#14061]
Datum
28. Januar 2016 13:59
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Zufahrtsregelung der Feuerwehr für die Gebäude der Ulmenallee, 24939 Flensburg -Beschilderungsübersicht bzgl. Feuerwehrzufahrtsschilder in der Ulmenallee,24939 Flensburg
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Flensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an unser Postfach <<E-Mail-Adresse>> welche ic…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: Feuerwehrzufahrt [#14061]
Datum
28. Januar 2016 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an unser Postfach <<E-Mail-Adresse>> welche ich zuständigkeitshalber an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet habe. Von dort werden Sie eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Flensburg
Anfrage vom 28.1.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 11.2.2016 bei der Bauordnung eingegangen. …
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Anfrage vom 28.1.2016
Datum
18. Februar 2016 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 11.2.2016 bei der Bauordnung eingegangen. Ihre Frage bezieht sich 1.) auf die Zufahrtsregelung der Feuerwehr für die Gebäude der Ulmenallee und 2.) um eine Beschilderungsübersicht bezüglich Feuerwehrzufahrtsschilder in der Ulmenallee. Leider ist mir nicht ganz klar was Sie genau wissen möchten. Bezieht sich Ihre Frage auf die Grundstücke in der Ulmenstraße oder auf den Bereich der Straße selbst ? Welche Art von Beschilderungsübersicht meinen Sie ? Es wäre am einfachsten, wenn Sie mich unter der unten angegebenen Telefonnummer während der Öffnungszeiten der Bauordnung (Montag und Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) anrufen. So könnten wir klären, ob Ihnen mit einer Akteneinsicht geholfen ist oder ob Ihre Fragen von der Feuerwehr beantwortet werden können. Mit freundlichem Gruß Jutta Truelsen Dipl. Ing. Architektin Stadt Flensburg FB. Sicherheit und Recht Abt. Bauordnung Am Pferdewasser 14 24937 Flensburg Telefon (04 61) 85 - 24 63 Telefax (04 61) 85 - 23 05 E-Mail <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061] Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt Sich dabei um die Zufahrtsregl…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061]
Datum
19. Februar 2016 07:04
An
Stadt Flensburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt Sich dabei um die Zufahrtsreglung im Brandfall an den Grundstücken in der Ulmenallee. Da dort am Ende einer Sackgasse keine Feuerweh zufahrtsbeschilderung gegeben ist und es regelmäßig zur blockieren der Zufahrt durch PKW's erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Flensburg
Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061] Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind meine Verständnisfragen durch …
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061]
Datum
19. Februar 2016 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind meine Verständnisfragen durch Ihre Antwort nicht ausgeräumt worden. Vielleicht helfen Ihnen folgende Informationen weiter: Zur Aufstellung eines Feuerwehrzufahrtsschildes bedarf es einer Anordnung der Feuerwehr. Ihr Ansprechpartner wäre hier Herr Setz. Handelt es sich um Parkverstöße müßten Sie sich an die Verkehrsüberwachung wenden. Mit freundlichem Gruß Jutta Truelsen Dipl. Ing. Architektin Stadt Flensburg FB. Sicherheit und Recht Abt. Bauordnung Am Pferdewasser 14 24937 Flensburg Telefon (04 61) 85 - 24 63 Telefax (04 61) 85 - 23 05 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> >>> Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 19.02.2016 07:04 >>> Sehr geehrte Frau Truelsen, es handelt Sich dabei um die Zufahrtsreglung im Brandfall an den Grundstücken in der Ulmenallee. Da dort am Ende einer Sackgasse keine Feuerweh zufahrtsbeschilderung gegeben ist und es regelmäßig zur blockieren der Zufahrt durch PKW's erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie hiermit meine Anfrage a…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061]
Datum
19. Februar 2016 12:36
An
Stadt Flensburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie hiermit meine Anfrage an den Herrn Setz weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Flensburg
AW: Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an unser Post…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
AW: Antw: AW: Anfrage vom 28.1.2016 [#14061]
Datum
22. Februar 2016 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an unser Postfach <<E-Mail-Adresse>> welche wir - zusammen mir der Ursprungsmail - wunschgemäß an Herrn Setz weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Flensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.01. 2016 teilen wir mit, dass es bei der Stadt Flensburg kei…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Feuerwehrzufahrt (#14061)
Datum
22. Februar 2016 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.01. 2016 teilen wir mit, dass es bei der Stadt Flensburg keine Unterlagen bezüglich einer Zufahrtsregelung der Feuerwehr für die Gebäude Ulmenallee gibt und auch keine Schilder aufgestellt sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist korrekt das dort keine Schilder aufgestellt sind. Wie verfährt die Feuerweh…
An Stadt Flensburg Details
Von
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Betreff
AW: Feuerwehrzufahrt (#14061) [#14061]
Datum
22. Februar 2016 14:56
An
Stadt Flensburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist korrekt das dort keine Schilder aufgestellt sind. Wie verfährt die Feuerwehr im Falle eines Wohnungs/ Hausbrand wenn die dort parkenden Fahrzeuge die Zufahrt blockieren und wertvolle Zeit kostet. Dem Kfz-Halter kann keine Schuld zugewiesen werden, da es dort keine Beschilderung gibt. Eine Entfernung von Hindernissen ist auf Grund der Platzverhältnisse nur tendenziell möglich durch einen hohen Zeitaufwand. Grundsätzlich wirkt die Situation falls ein Notfall eintreffen sollte sehr unbedacht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Feuerwehrzufahrt" vom 28.01.2016 (#1…
An Stadt Flensburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Feuerwehrzufahrt (#14061) [#14061]
Datum
29. Februar 2016 20:08
An
Stadt Flensburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Feuerwehrzufahrt" vom 28.01.2016 (#14061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Flensburg
Ihre Anfrage wurde beantwortet und von Ihnen zu dieser Antwort bereits eine Nachfrage gestellt. >>> A…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: AW: AW: Feuerwehrzufahrt (#14061) [#14061]
Datum
1. März 2016 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage wurde beantwortet und von Ihnen zu dieser Antwort bereits eine Nachfrage gestellt. >>> Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 29.2.2016 20:08 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Feuerwehrzufahrt" vom 28.01.2016 (#14061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Stadt Flensburg
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, die von Ihnen geschilderte Situation kann überall im Stadtgebiet entstehen. …
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: AW: Feuerwehrzufahrt (#14061) [#14061]
Datum
8. März 2016 12:58
Status
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, die von Ihnen geschilderte Situation kann überall im Stadtgebiet entstehen. Sollte ein abgestellter PKW erforderliche Löscharbeiten be- bzw. verhindern, ist er im Notfall zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen