FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien

Sämtliche Förderfortsetzungsänträge (FFA) und Schlussverwendungsnachweise (SVN) der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien aus den Jahren 2011 bis 2018

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2018
  • Frist
    13. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Förder…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien [#33412]
Datum
11. September 2018 08:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Förderfortsetzungsänträge (FFA) und Schlussverwendungsnachweise (SVN) der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien aus den Jahren 2011 bis 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 11.09.2018. Ihr Antrag wird …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - IFG-Antrag zu FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien; GZ: Z14 O4010-0287/074
Datum
11. September 2018 11:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 11.09.2018. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z14 O4010-0287/074 geführt Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag vom 11.09.2018 betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag vom 11.09.2018 betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O4010-0287/074
Datum
5. Oktober 2018 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich möchte Sie darüber informieren, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags wegen des einzuleitenden Drittbeteiligungsverfahrens mit der Hans-Seidel-Stiftung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Monatsfrist in Fällen der Drittbeteiligung nicht greift (§ 7 Abs. 5 S. 3 IFG). Zudem wird die Beantwortung Ihrer Anfrage gebührenpflichtig werden. Es handelt sich nicht um eine einfache Auskunft. Zur Gebührenpflicht kommt es bereits wegen des Arbeitsaufwands, der durch das durchzuführende Drittbeteiligungsverfahren mit der Hans-Seidel-Stiftung entstehen wird. Die Gebührenlast wird sich darüber hinaus erhöhen, sofern weitere kosten- und zeitintensive Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden müssen. Weitere Drittbeteiligungsverfahren müssten grundsätzlich durchgeführt werden, weil die von Ihnen angefragten Dokumente eine Vielzahl an personen- und geschäftsbezogenen Daten enthalten. Um Kosten zu sparen und die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen, bitte ich Sie, sich damit einverstanden zu erklären, dass diese in den Dokumenten enthaltenen personen- und geschäftsbezogenen Daten geschwärzt werden. Sofern Sie sich mit den Schwärzungen einverstanden erklären, muss dennoch ein Drittbeteiligungsverfahren mit der Hans-Seidel-Stiftung durchgeführt werden. Die Gebührenhöhe für den Arbeitsaufwand hinsichtlich des Drittbeteiligungsverfahrens mit der Hans-Seidel-Stiftung und der Schwärzung personen- und geschäftsbezogener Daten schätze ich auf ca. 150 EUR. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Sofern Sie sich nicht mit den Schwärzungen einverstanden erklären, wird sich diese Gebühr wegen der Vornahme weiterer erforderlicher Drittbeteiligungen voraussichtlich erhöhen. Auch die Bearbeitungsdauer wird sich weiter verlängern. Bitte teilen Sie mir bis zum 10.10.2018 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, teilen Sie mir bitte zudem mit, ob Sie sich mit der Schwärzung von personen- und geschäftsbezogenen Daten einverstanden erklären. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag vom 11.09.2018 betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 11.09.2018 betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O4010-0287/074 [#33412]
Datum
8. Oktober 2018 17:25
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit den Schwärzungen erkläre ich mich einverstanden. Gibt es die Möglichkeit, die Gebühren zu reduzieren, etwa durch Einschränkung der Jahre oder die Begrenzung lediglich auf die FFA? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 33412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Gebührenreduzierung betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O4010-0…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Gebührenreduzierung betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O4010-0287/074
Datum
18. Oktober 2018 15:16
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre Nachricht vom 8.10.2018 und bedanke mich, dass Sie sich mit der Schwärzung von personen- und geschäftsbezogenen Daten einverstanden erklärt haben. Sie fragen nach einer Möglichkeit, die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrags zu reduzieren, etwa durch Einschränkung der Jahre oder die Begrenzung lediglich auf die FFA. Meine Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat hat ergeben, dass wir Ihnen die FFA des Jahres 2016 zu einer signifikant reduzierten Gebühr zur Verfügung stellen können. Nach vorläufiger Schätzung gehen wir diesbezüglich von einer Gebühr von 50 EUR aus. Auch bezüglich des reduzierten Antragsgegenstandes müssen die entsprechenden Unterlagen aus mehreren hundert Seiten herausgefiltert, mögliche Daten Dritter sowie etwaige Ausnahmegründe nach dem IFG überprüft und anschließend ggf. geschwärzt werden. Schon die bisherige Bearbeitung Ihres Antrags, insbesondere die Sichtung der relevanten Dokumente war mit einem nicht unwesentlichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl über als auch unter 50 EUR liegen können. Kostenlose Informationen finden Sie demgegenüber auch auf den Internetseiten der Stiftung. Bitte teilen Sie mir bis zum 25.10.2018 mit, ob Sie Ihren Antrag entsprechend dem oben stehenden Vorschlag auf die FFA des Jahres 2016 eingrenzen oder Ihren ursprünglichen Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Gebührenreduzierung betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O40…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gebührenreduzierung betreffend "FFA und SVN zu Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Tunesien"; GZ: Z14 O4010-0287/074 [#33412]
Datum
20. Oktober 2018 09:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts der Gebühren muss ich den Antrag zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 33412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>