FFP2 Maske

Wie lange muss ich eine FFP2 Maske, die ich beim Einkaufen benutzt habe liegen lassen (trocken lagern )bis evtl.vorhandene Viren auf der Maske abgestorben sind ?kann ich sie nach der Zeit wieder verwenden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange muss ic…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2 Maske [#185688]
Datum
30. April 2020 08:13
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange muss ich eine FFP2 Maske, die ich beim Einkaufen benutzt habe liegen lassen (trocken lagern )bis evtl.vorhandene Viren auf der Maske abgestorben sind ?kann ich sie nach der Zeit wieder verwenden ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185688 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen erbetenen Auskünften, insbesondere auch hinsichtlich der erfragten …
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: [SUSPECTED SPAM] FFP2 Maske [#185688]
Datum
1. Mai 2020 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen erbetenen Auskünften, insbesondere auch hinsichtlich der erfragten Zeit bis zum Absterben etwaig vorhandener Viren oder der Möglichkeit, entsprechende Masken ohne Reinigung einfach liegen zu lassen, kann ich Ihnen mitteilen, dass hierfür bei der Stadt Mannheim (FB Jugendamt und Gesundheitsamt) keine eigenen Informationen vorhanden sind. Die Informationen finden sich im Internet und können dort recherchiert werden, so dass ich Ihren LIFG-Antrag unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Ziff. << Adresse entfernt >> LIFG ablehnen muss. Mit freundlichen Grüßen