FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen

in Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Arztpraxen) ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten vorgeschrieben. Auch Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen für vulnerable Personen (beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime) müssen eine FFP2-Maske tragen.

Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Unterlagen, die evidenzbasiert Nachweisen, dass ein Schutz vor Ansteckung der Bevölkerung, einzelner Patienten, vulnerablen Personen oder dem Personal u.a. besteht, wenn oben genannte Personen Masken tragen, das Personal in oben genannten Einrichtungen jedoch nicht .

Des Weiteren bitte ich um Zusendung evidenzbasierter Studien (Nachweisen, Ausarbeitungen), in welchem Maße FFP2-Masken oder Medizinische Masken den Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland positiv beeinflusst haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
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Betreff
FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
7. Februar 2023 14:16
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Arztpraxen) ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten vorgeschrieben. Auch Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen für vulnerable Personen (beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime) müssen eine FFP2-Maske tragen. Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Unterlagen, die evidenzbasiert Nachweisen, dass ein Schutz vor Ansteckung der Bevölkerung, einzelner Patienten, vulnerablen Personen oder dem Personal u.a. besteht, wenn oben genannte Personen Masken tragen, das Personal in oben genannten Einrichtungen jedoch nicht . Des Weiteren bitte ich um Zusendung evidenzbasierter Studien (Nachweisen, Ausarbeitungen), in welchem Maße FFP2-Masken oder Medizinische Masken den Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland positiv beeinflusst haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269645/upload/6f92dfc3f3c23a2af2c36956cdf3699440969f3c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
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AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
9. März 2023 10:00
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Datum
15. März 2023 08:47
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Datum
22. März 2023 08:54
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Datum
29. März 2023 16:51
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AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
5. April 2023 14:31
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
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AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
12. April 2023 14:26
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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
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Betreff
AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
19. April 2023 11:09
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrte/r Antragsteller:in, aufgrund eines Personalwechsels ist das Postfach, in dem auch Ihre Anfrage liegt…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]/Ihre Anfrage vom 07.02.2023
Datum
19. April 2023 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller:in, aufgrund eines Personalwechsels ist das Postfach, in dem auch Ihre Anfrage liegt, nicht bearbeitet worden. Es tut uns sehr leid, dass wir nun mit erheblicher Verspätung auf Ihr Anliegen zurück kommen. In diesem Zusammenhang möchten wir gern herausfinden, ob Ihr Anliegen zwischenzeitlich (möglicherweise anderweitig!?) beantwortet werden konnte oder nicht mehr verfolgt werden soll. Bitte teilen Sie uns bis zum 05. Mai 2023 mit, wie mit Ihrem Antrag verfahren werden soll. Für den Fall, dass wir bis zu genanntem Datum keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden soll. Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal für die Verzögerung entschuldigen! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Anfrage wurde leider noch nicht beantwortet, so dass ich weiter…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]/Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269645]
Datum
20. April 2023 14:26
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Anfrage wurde leider noch nicht beantwortet, so dass ich weiterhin auf eine fundierte wissenschaftliche Antwort warte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269645/upload/6f92dfc3f3c23a2af2c36956cdf3699440969f3c/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]/Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269645]
Datum
26. April 2023 17:08
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]/Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269645]
Datum
11. Mai 2023 16:25
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Antrags vom 7. Februar 2023, mir vorliegend am 22.05.20…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN] FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
22. Mai 2023 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Antrags vom 7. Februar 2023, mir vorliegend am 22.05.2023 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271, zuletzt geändert am 19.12.2019, HmbGVBl. 2020 S. 19, 56, hiernach HmbTG) ergeht folgende Mitteilung: Die von Ihnen gewünschten Informationen betreffen die Begründung zum Reglungsgehalt der zum Antragszeitraum geltenden Hamburgischen Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Die Achtzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. Januar 2023 beinhaltet die Begründungen für die geltenden Rechtlage. Hierin werden dezidiert die Grundlagen benannt, welche den Reglungsgehalt begründen. Veröffentlicht wurde diese Begründung transparent im Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt. Um diese Informationen nun zielgenau zu erlangen, nutzen Sie gerne den folgenden Link: * https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2573.pdf Auf der Seite 34 ff. finden Sie die verlangten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich die von mir erbetene Begründung…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
29. Mai 2023 22:03
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich die von mir erbetene Begründung (evidenzbasierte Nachweise), dass ein Schutz vor Ansteckung der Bevölkerung, einzelner Patienten, vulnerablen Personen oder dem Personal u.a. besteht, wenn z. B. in Arztpraxen nur die Patienten Masken tragen, das Personal jedoch nicht, oder in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen entsprechend das Personal keine Maske trägt, die Patienten und Besucher aber schon, nicht finden. Es wird davon gesprochen, dass in allen Altersgruppen ein hoher Infektionsdruck zu verzeichnen ist, der weiterhin Basisschutzmaßnahmen und Schutzmaßnahmen für vulnerable Personengruppen erfordert. Es werden aber keine evidenzbasierte Nachweise angeführt, die belegen, dass Patienten und Besucher Masken tragen müssen, das Personal aber nicht. Daher bitte ich Sie nochmals, mir die entsprechenden evidenzbasierten Nachweise zu senden, bzw. die entsprechenden Stellen in der Achtzigsten Verordnung zur Änderung der HamburgischenSARS-CoV-2-Eindämmungsverodnung zu benennen (Seite, Absatz o.ä.). Des Weiteren bat ich um Zusendung evidenzbasierter Studien (Nachweisen, Ausarbeitungen), in welchem Maße FFP2-Masken oder Medizinische Masken den Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland positiv beeinflusst haben. Diese haben Sie mir weder zugesendet, noch einen Link zu einer Quelle genannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269645/upload/6f92dfc3f3c23a2af2c36956cdf3699440969f3c/
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum Sachverhalt darf ich mitteilen, das…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
31. Mai 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum Sachverhalt darf ich mitteilen, dass die von der Freien und Hansestadt Hamburg erlassenen Coronavirus-Schutzmaßnahmen, wie in meinem vorherigen Antwortschreiben bereits aufgeführt, transparent und dezidiert begründet veröffentlicht werden. Hierin finden Sie die Informationen betreffend der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vorschrift in diesem Zusammenhang. Zudem können zusätzlich zu den von der Freien und Hansestadt Hamburg erlassenen Vorschriften auch weitere Vorschriften, bspw. die des Bundes gelten. Die Begründungen bzw. Informationen hierzu könnten von den entsprechenden Stellen des Bundes verlangt werden. Auch für in diesem Zusammenhang vorliegende oder genutzte Studien etc. möchte ich Sie auf entsprechende Stelle des Bundes verweisen. Hinweis: Da Sie Ihre Anfrage auf das Hamburgische Transparenzgesetz stützen, bildet dieses auch den Rahmen der Infomations- und Auskunftspflicht. -> https://www.hamburg.de/transparenzgesetz/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie verweisen mich bezüglich der von mir erbetenen…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
2. Juni 2023 14:38
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie verweisen mich bezüglich der von mir erbetenen Studien auf die entsprechenden Stellen des Bundes. Ich schließe hieraus, dass der Hamburger Senat Verordnungen erlässt, ohne die Hintergründe zu prüfen das heißt, ohne die entsprechenden Studien zu kennen. Ist das Richtig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269645/upload/6f92dfc3f3c23a2af2c36956cdf3699440969f3c/
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Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
8. Juni 2023 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz (HmbUIG) vom 07.02.2023 werden Ihnen folgende Informationen gewährt: Sie führten an, dass in Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Arztpraxen) weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten vorgeschrieben sei. Auch Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen für vulnerable Personen (beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime) müssten eine FFP2-Maske tragen. Sie baten um Zusendung der entsprechenden Unterlagen, die evidenzbasiert nachweisen, dass ein Schutz vor Ansteckung der Bevölkerung, einzelner Patienten, vulnerabler Personen oder dem Personal u.a. besteht, wenn die zuvor genannten Personen Masken tragen, das Personal in den zuvor genannten Einrichtungen jedoch nicht. Die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage geltende Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens beruhte auf der Regelung des § 28b IfSG. Hierbei handelt es sich um eine Regelung des Bundes, die ohne weitere Umsetzung auf Ebene der Länder gilt. Die Begründung zu dieser Regelung, einschließlich Ausführungen zur Maskenpflicht mit weiterführenden Bezugnahmen auf wissenschaftliche Studien, können Sie der Gesetzesbegründung zu dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Gruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I. S. 1454) entnehmen. Diese finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/Formulierungshilfen_AendAntraege_COVID-19-SchG.pdf. Hinsichtlich Ihrer weiteren Bitte um Zusendung evidenzbasierter Studien, in welchem Maße FFP2-Masken oder medizinische Masken den Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland positiv beeinflusst hätten, können wir Ihnen mitteilen, dass sich der Senat bei der Ausarbeitung der Regelungen in der HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung insbesondere auf die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes und die Empfehlungen des Corona-Expertenrates der Bundesregierung gestützt hat, die jeweils auch auf verschiedene Studien und Gutachten Bezug nehmen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Veröffentlichungen auf der Website des Robert Koch-Institutes, unter anderem auf die Publikationen zu "Prävention und Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens", sowie auf die Stellungnahmen des Corona-Expertenrates der Bundesregierung. Letztere sind abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/corona-expertinnenrat-der-bundesregierung. Darüber hinaus verweisen wir auf den Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz. Dieser ist abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html. Neben den zuvor genannten Quellen sind die wissenschaftlichen Grundlagen, die der Senat bei seinen Entscheidungen berücksichtigt hat, auch den jeweiligen Begründungstexten der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zu entnehmen. Die HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO und die Begründungen finden Sie unter https://www.luewu.de/gvbl. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, leider wurde meine Anfrage nicht beantwortet. Si…
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Betreff
AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
13. Juni 2023 10:29
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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, leider wurde meine Anfrage nicht beantwortet. Sie weisen auf die Gesetzesbegründung zu dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Gruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I. S. 1454) hin: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/Formulierungshilfen_AendAntraege_COVID-19-SchG.pdf. Hierbei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes, in dem Angaben zu meiner Anfrage nicht nicht vorkommen. Außerdem wird es sich kaum um ein gültiges Dokument handeln, ich kann weder ein Erstellungsdatum noch ein Datum des Inkrafttretens finden. Ich bat auch nicht um allgemeine Studien, die die Effizienz von Masken tragen belegen (übrigens alle Studien gehen davon aus, dass die Masken korrekt getragen werden, was in der Praxis nicht vorkommt). Auch die weiteren von Ihnen genannten Quellen beantworten meine Frage nach dem Tragen von Masken nur für Patienten und Besucher in gewissen Einrichtungen nicht. Bitte schicken Sie mir den Link des Bundes aus dem hervor geht, das das Masken tragen für Patienten und Besucher, nicht aber für das Personal wirksam ist (möglichst mit belasterem Zahlenmaterial). Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass die Stadt Hamburg seinen Bürgern und den Einrichtungen Maßnahmen aufzwingt, zu denen es keine evidenzbasierten Begründungen gibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269645/upload/6f92dfc3f3c23a2af2c36956cdf3699440969f3c/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
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AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
25. Juni 2023 14:06
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
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AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
9. Juli 2023 16:52
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen“ vom 07.02.2023 (#269645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist von der Sozialbehörde am 08.06.2023 beant…
Von
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AW: [EXTERN] AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
20. Juli 2023 17:18
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist von der Sozialbehörde am 08.06.2023 beantwortet worden. Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, beruhte die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage geltende Maskenpflicht auf der Bundesregelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG). Den Gesetzestext können Sie unter dem Link https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html abrufen. Über die bereits mitgeteilten Informationen liegen der Sozialbehörde keine weiteren Informationen vor. Es besteht keine Informationsbeschaffungspflicht der Sozialbehörde. Sie werden daher darauf hingewiesen, sich bzgl. der Anfrage nach weitergehenden Informationen an den Bund zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, zusammenfassend läßt sich für mich folgendes feststellen: Gesundheitsschutz ist Landessache, diese Au…
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AW: [EXTERN] AW: FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheimen [#269645]
Datum
6. Oktober 2023 12:43
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
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Guten Tag, zusammenfassend läßt sich für mich folgendes feststellen: Gesundheitsschutz ist Landessache, diese Aufgabe wurde nicht erfüllt. Die Stadt Hamburg hat sich kein eigenes Bild über die Sinnhaftigkeit des Tragens von Masken welcher Art und wo auch immer gemacht, sondern nur die Vorgaben des Bundes in Landesrecht übersetzt. Evidenzbasierte Studien wurden nicht herangezogen oder selbst erstellt, ansonsten wäre es ein leichtes gewesen, mir diese zu senden oder per link zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>