FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen

Eine einfache schriftliche Auskunft über die Gesamtkosten im Jahr 2020 für FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen.

Gemeint ist folgende Maske:

https://www.allgaeuer-zeitung.de/cms_media/module_img/2546/1273189_1_azarticledetailteaser_Copy_of_dpa_5FA4960096E0CEA8_602be049c2e71.jpg

Sollte die Bayerische Staatskanzlei die Maske nicht gekauft haben, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Stelle weiter.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftlic…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen [#215791]
Datum
17. März 2021 12:35
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache schriftliche Auskunft über die Gesamtkosten im Jahr 2020 für FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen. Gemeint ist folgende Maske: https://www.allgaeuer-zeitung.de/cms_media/module_img/2546/1273189_1_azarticledetailteaser_Copy_of_dpa_5FA4960096E0CEA8_602be049c2e71.jpg Sollte die Bayerische Staatskanzlei die Maske nicht gekauft haben, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Stelle weiter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ v…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen [#215791]
Datum
20. April 2021 17:21
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ vom 17.03.2021 (#215791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ [#215791]
Datum
25. April 2021 17:57
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215791/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1) Keine Eingangsbestätigung versendet wurde 2) Die Anfrage nicht innerhalb eines Monats bearbeitet wurde Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 215791.pdf Anfragenr: 215791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215791/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ v…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ [#215791]
Datum
25. April 2021 17:57
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ vom 17.03.2021 (#215791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ v…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ [#215791]
Datum
29. April 2021 14:57
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Masken mit dem Bayerischen Landeswappen“ vom 17.03.2021 (#215791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215791/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 25. April 2021 Az. 193-247 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. April…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 25. April 2021
Datum
5. Mai 2021 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 193-247 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. April 2021 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 215791. Sie haben einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geltend gemacht und Informationen im Zusammenhang mit Kosten für FFP2-Masken erbeten. Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Für die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses müssen Sie der Bayerischen Staatskanzlei erläutern, aus welchen Gründen Sie Zugang zu den fraglichen Informationen begehren. Grundsätzlich ist jedes mit der Rechtsordnung in Einklang stehende rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse ausreichend. Ein solches berechtigtes Interesse kann ich dem übermittelten Schriftverkehr nicht entnehmen. Ich rege an, dass Sie zunächst Ihren Zugangsantrag um die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ergänzen. Sofern die Bayerische Staatskanzlei Ihre An-frage weiterhin unbeantwortet lässt, können Sie sich gerne wieder an mich wenden. Weitere Informationen zur glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses finden Sie in der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Daten-schutzgesetz" in Teil 1, Randnummern 86 ff. Die Broschüre erläutert die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorschrift des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung. Sie ist im Internet auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Zugangsansprüche nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sind - soweit ersichtlich - nicht einschlägig; die An-wendung der diese Ansprüche vermittelnden Vorschriften unterliegt im Übrigen grundsätzlich nicht meiner Kontrolle. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen