FFP2-Verfügbarkeitsprüfung

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Die MOPO schreibt:

"Hamburg will die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn wieder einführen. Dies deutete Bürgermeister << Antragsteller:in >> Tschentscher (SPD) am Dienstag an.

Nach MOPO-Informationen wurde in den vergangenen Tagen geprüft, ob ausreichend FFP2-Masken verfügbar sind, um eine solche Maßnahme zu ergreifen. Offenbar kamen die beteiligten Behörden zu einem positiven Ergebnis, so dass der Einführung nichts mehr im Wege steht."

(https://www.mopo.de/hamburg/hamburg-will-ffp2-maskenpflicht-im-oepnv-wieder-einfuehren/)

Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen zu diesen Prüfungen, jedenfalls aber den genauen Prüfgegenstand und das Ergebnis.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2-Verfügbarkeitsprüfung [#237319]
Datum
12. Januar 2022 10:11
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die MOPO schreibt: "Hamburg will die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn wieder einführen. Dies deutete Bürgermeister Antragsteller/in Tschentscher (SPD) am Dienstag an. Nach MOPO-Informationen wurde in den vergangenen Tagen geprüft, ob ausreichend FFP2-Masken verfügbar sind, um eine solche Maßnahme zu ergreifen. Offenbar kamen die beteiligten Behörden zu einem positiven Ergebnis, so dass der Einführung nichts mehr im Wege steht." (https://www.mopo.de/hamburg/hamburg-will-ffp2-maskenpflicht-im-oepnv-wieder-einfuehren/) Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen zu diesen Prüfungen, jedenfalls aber den genauen Prüfgegenstand und das Ergebnis. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Senatskanzlei Hamburg
Anfrage Nr. 237319 Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 12. Janu…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Anfrage Nr. 237319
Datum
17. Januar 2022 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 12. Januar 2022 auf Gewährung von Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Für den Fall, dass Sie zusätzlich einen Postversand wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis und Mitteilung Ihrer Postanschrift. Ich weise darauf hin, dass ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten nicht einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen