FH- Bielefeld Anfrage für Semesterarbeit

Die Erlaubnisse bzw. Bewilligungen nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit folgenden Nummern:
- 54.02.02.03-966.020-02.05
- 54.02.01.02-986.020-01.08

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Jan-Bennet Hübner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Jan-Bennet Hübner
Betreff
FH- Bielefeld Anfrage für Semesterarbeit [#212369]
Datum
10. Februar 2021 23:24
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erlaubnisse bzw. Bewilligungen nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit folgenden Nummern: - 54.02.02.03-966.020-02.05 - 54.02.01.02-986.020-01.08
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan-Bennet Hübner Anfragenr: 212369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212369/ Postanschrift Jan-Bennet Hübner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan-Bennet Hübner
Bezirksregierung Arnsberg
2021-02-18- Empfangsbestätigung Ihrer UIG-Anfrage mit Anfragenr. 21 23 69 Ihr Schreiben vom 10.02.2021 Sehr geehr…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
2021-02-18- Empfangsbestätigung Ihrer UIG-Anfrage mit Anfragenr. 21 23 69
Datum
18. Februar 2021 15:00
Status
Warte auf Antwort
Ihr Schreiben vom 10.02.2021 Sehr geehrter Herr Hübner, hiermit bestätige ich den Eingang ihres Antrages vom 10.02.2021 (Anfragenr. 21 23 69) mit der Bitte um Auskunft gemäß Umweltinformationsgesetz zu den Erlaubnissen mit AZ.: 54.02.02.03-966.020-02.05 und 54.02.01.02-986.020-01.08 für Ihre Semesterarbeit. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
2021-03-02-Information zu Ihrem Antrag gem. § 2 UIG Sehr geehrter Herr Hübner, Mit E-Mail vom 02.10.2021 baten S…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
2021-03-02-Information zu Ihrem Antrag gem. § 2 UIG
Datum
2. März 2021 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hübner, Mit E-Mail vom 02.10.2021 baten Sie in um Übermittlung von zwei Bescheiden mit den Aktenzeichen · 54.02.02.03-966.020-02.05 und · 54.02.01.02-986.020-01.08. Ihre Anfrage ist nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG NRW) zu beurteilen, das als besondere Rechtsvorschrift gem. § 4 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW aus diesem vorgeht. Gem. § 2 UIG NRW hat jede Person nach Maßgabe des UIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Im Vorfeld zur Antwort Ihres Antrages gem. § 2 UIG übersende ich Ihnen zunächst eine Information, welche Sie dem Anhang dieser E-Mail entnehmen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
Antrag nach § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) Sehr geehrter Herr Hübner, Ihr Antrag auf Umweltinformation vom 10…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Antrag nach § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Datum
17. März 2021 12:22
Status
image32153c.JPG
6,1 KB


Sehr geehrter Herr Hübner, Ihr Antrag auf Umweltinformation vom 10.02.2021 ist am 10.03.2021 bei mir eingegangen. Leider konnte das Aktenzeichen 54.02.01.02-986.020-01.08 trotz andauernder Bemühungen auch von dieser Seite bislang keinem bekannten Vorgang zugeordnet werden. Betreffend das Aktenzeichen 54.02.02.03-966.020-02.05 habe ich die Betroffene gemäß § 9 UIG im Verfahren zunächst anzuhören und werde gemäß § 3 UIG innerhalb eines Monats nach Antragseingang entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
2021-03-02- Antrag nach UIG von Herrn Hübner vom 10.02.2021 Sehr geehrter Herr Hübner, beigefügte Schreiben zu I…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
2021-03-02- Antrag nach UIG von Herrn Hübner vom 10.02.2021
Datum
22. März 2021 16:38
Status
Sehr geehrter Herr Hübner, beigefügte Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen