Filiale Bäckerei Eifler Rodgau Dudenhofen

Anfrage an: Gemeinde Rodgau

Genehmigungsverfahren für o.e. Filiale, Warum benötigt die Fa. Eifler keinerlei Parkplätze für den Publikumsverkehr. In einem Teil des Ortes, in dem die Stadtverwaltung die Anzahl der Parkplätze vor Jahren reduzierte. Nun wurde auf Höhe der Kronberger- und Nieuwpoorter Str. eine Filiale der Fa. Bäckerei Eifler eröffnet. Wie ist durch die jetzt schon aufgestellten Aufsteller o.e. Firma die Gefrahrensituation für den Fußgänderüberweg vor der Sparkasse geregelt oder berücksichtigt worden. Wie wird die Sichtlinie für den Autoverkehr auf den Zebrastreifen gewart, wenn nun Tische und Stühle die Sicht auf den von Schulkindern benutzten Zebrasteifen gewährleistet. Wer war in der Stadt Rodgau verantwortöich für die Genehmigung. Trotz Widerspruch der Ordnungsbehörde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsverf…
An Gemeinde Rodgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filiale Bäckerei Eifler Rodgau Dudenhofen [#193142]
Datum
20. Juli 2020 15:01
An
Gemeinde Rodgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsverfahren für o.e. Filiale, Warum benötigt die Fa. Eifler keinerlei Parkplätze für den Publikumsverkehr. In einem Teil des Ortes, in dem die Stadtverwaltung die Anzahl der Parkplätze vor Jahren reduzierte. Nun wurde auf Höhe der Kronberger- und Nieuwpoorter Str. eine Filiale der Fa. Bäckerei Eifler eröffnet. Wie ist durch die jetzt schon aufgestellten Aufsteller o.e. Firma die Gefrahrensituation für den Fußgänderüberweg vor der Sparkasse geregelt oder berücksichtigt worden. Wie wird die Sichtlinie für den Autoverkehr auf den Zebrastreifen gewart, wenn nun Tische und Stühle die Sicht auf den von Schulkindern benutzten Zebrasteifen gewährleistet. Wer war in der Stadt Rodgau verantwortöich für die Genehmigung. Trotz Widerspruch der Ordnungsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Rodgau
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben ihre Anfrage an die zuständige unter Bauaufsichtsbehörde in Dietzenbach we…
Von
Gemeinde Rodgau
Betreff
WG: Filiale Bäckerei Eifler Rodgau Dudenhofen [#193142]
Datum
28. Juli 2020 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben ihre Anfrage an die zuständige unter Bauaufsichtsbehörde in Dietzenbach weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Rodgau
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Bauaufsicht und Prüfung der Sachlage hier im Haus, kann ich…
Von
Gemeinde Rodgau
Betreff
WG: Filiale Bäckerei Eifler Rodgau Dudenhofen [#193142]
Datum
31. Juli 2020 11:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Bauaufsicht und Prüfung der Sachlage hier im Haus, kann ich ihnen folgendes mitteilen: Bei dem o.g. Vorhaben handelte es sich um eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung i.S.d. der HBO (Anlage zu § 63 III Nr. 1) bei der keine weitergehenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht gekommen sind. Die Stellplatzsituation wurde für das gesamte Grundstück geprüft und damals durch den Magistrat beschlossen, dass rechtlich durch die neue Nutzung keine anderen oder weitgehende öffentlich-rechtlichen, insbesondere auch bauplanungsrechtliche Anforderungen, als für die vorherige Nutzung in Betracht kommen und somit die Nutzungsänderung genehmigungsfrei ausgeführt werden kann. Bezüglich der Aufstellung von Aufstellern können wir leider keine Auskunft geben, da wir hierzu keine Unterlagen vorliegen haben. Gemäß der Anlage zum § 63, I, Nr. 10 sind Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1,00 m², die vorübergehend an der Stätte der Leistung angebracht werden oder aufgestellt werden, wenn sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind, Baugenehmigungsfrei. Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen