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Filialen der Bundesbank

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Übersicht der Filialen der Bundesbank nach Bau- bzw. Einzugsdatum.

Außerdem auch jeweiliges Bau- bzw. Einzugs- und Auszugsdatum ehemaliger Filialen der Deutschen Bundesbank.

Falls Verfügbar auch Ähnliche Daten zu Filialen der Vorgängerorganisationen der Bundesbank-

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht der …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filialen der Bundesbank [#30612]
Datum
6. Juni 2018 20:59
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der Filialen der Bundesbank nach Bau- bzw. Einzugsdatum. Außerdem auch jeweiliges Bau- bzw. Einzugs- und Auszugsdatum ehemaliger Filialen der Deutschen Bundesbank. Falls Verfügbar auch Ähnliche Daten zu Filialen der Vorgängerorganisationen der Bundesbank-
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 6. Juni 2018 um eine Übersicht der Filialen der Bun…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Filialen der Bundesbank [#30612]
Datum
6. Juli 2018 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
76,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 6. Juni 2018 um eine Übersicht der Filialen der Bundesbank nach Bau- bzw. Einzugsdatum sowie um das jeweilige Bau- bzw. Einzugs- und Auszugsdatum ehemaliger Filialen der Deutschen Bundesbank. Zudem baten Sie um ähnliche Daten zu Filialen der Vorgängerorganisationen der Deutschen Bundesbank, falls verfügbar. Diesbezüglich teilen wir Ihnen mit, dass die erbetenen Informationen über die einzelnen Filialen überwiegend mit größerem Aufwand aus umfangreichen Aktenbeständen herausgesucht werden müssten. Dies bedeutet, dass es sich nicht mehr um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt, so dass im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden, vgl. § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §10 Absatz 3 Satz 1 IFG. Zur Darstellung des Gebührenrahmens haben wir Ihnen die IFGGebV zu Ihrer Kenntnis beigefügt. (See attached file: IFGGebV.pdf) Bitte teilen Sie uns bis zum 20.7.2018 mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen wollen, und übermitteln Sie uns für diesen Fall innerhalb des genannten Zeitraums Ihre zustellfähige Anschrift, an die ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Ihre Anschrift bitten wir unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Nachrichtlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich aus den Geschäftsberichten der Deutschen Bundesbank seit 1957 erschließen lässt, in welchen Jahren welche Filialen (früher Zweiganstalten) der Deutschen Bundesbank bestanden. Diese Geschäftsberichte sind im Internet abrufbar unter https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Publikationen/Berichte_und_Studien/Geschaeftsberichte/geschaeftsberichte.html?gtp=346712_list%253D7&https=1 . Mit freundlichen Grüßen
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