Filme "Rheinland-Pfalz - Offen für neue Ideen"

Ausschreibungsunterlagen mit Angabe des Ausschreibungsdatums, wo und wie wurde ausgeschrieben?; Datum der Projektvergabe, Anzahl und preisliche Angebote der Mitbewerber und Kosten für die Filme bzw. des gesamten Projektes "Rheinland-Pfalz - Offen für neue Ideen", einzelne Posten der Produktion / des Projektes aufgeschlüsselt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausschreibungsunt…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filme "Rheinland-Pfalz - Offen für neue Ideen" [#163686]
Datum
13. August 2019 11:23
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausschreibungsunterlagen mit Angabe des Ausschreibungsdatums, wo und wie wurde ausgeschrieben?; Datum der Projektvergabe, Anzahl und preisliche Angebote der Mitbewerber und Kosten für die Filme bzw. des gesamten Projektes "Rheinland-Pfalz - Offen für neue Ideen", einzelne Posten der Produktion / des Projektes aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Standortmarketingfilm Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Standortmarketingfilm
Datum
30. August 2019 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage im Rahmen des Landestransparenzgesetzes zum Standortmarketingfilm "Rheinland-Pfalz - Offen für neue Ideen". Die gesamt Ausschreibung und Vergabe des Films und all seiner Varianten wurde über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgewickelt. Dort wurde auch der gesamte Schriftverkehr zur Vergabe bearbeitet. Insofern liegen mir keine für Ihre Anfrage relevante Informationen vor. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 Landestransparenzgesetz hin. Danach besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]