Filtersaeulen am Neckartor

welche Kosten enstehen fuer die Stadt Stuttgart durch die Filtersaeulen am Neckartor?
https://www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/663918

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    17. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Kosten ens…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filtersaeulen am Neckartor [#58079]
Datum
15. Februar 2019 21:59
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Kosten enstehen fuer die Stadt Stuttgart durch die Filtersaeulen am Neckartor? https://www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/663918
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Stuttgart
Ihre Anfrage zu den Kosten der Pilotstudie Filtersäulen Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage zu den Kost…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage zu den Kosten der Pilotstudie Filtersäulen
Datum
8. März 2019 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage zu den Kosten der Pilotstudie Filtersäulen danken wir Ihnen. Die Pilotstudie wurde von der Firma Mann+Hummel GmbH initiiert und wird von Land Baden-Württemberg (hier dem Verkehrsministerium) gefördert. Die Stadt Stuttgart ist an der Durchführung der Pilotstudie nicht direkt beteiligt hat sich aber verpflichtet den Aufbau der Filtersäulen zu unterstützen. Wir können Ihnen deshalb nur die von der Stadt getragenen Kosten mitteilen, die sich im Wesentlichen auf den Aufbau und die durch den Betrieb entstehenden Stromkosten beschränken. Die Kosten für die Filtersäulen und die Durchführung der Pilotstudie müssen Sie beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg erfragen. Für die Aufbau der Filersäulen sind der Stadt Stuttgart Kosten in Höhe von 200.000 Euro entstanden. Diese teilen sich wie folgt auf: 1. Fundamente inkl. Anpassungsarbeiten, Markierung und Gutachten - 130.000 Euro 2. Stromversorgung (Anschlüsse) - 50.000 Euro 3. Rückstellungen für einen event. Rückbau - 10.000 Euro 4. Rückstellungen für Unvorhergesehenes - 10.000 Euro Gesamtkosten inkl. Rückstellungen 200.000 Euro Die durch den Betrieb anfallenden Stromkosten können derzeit nicht beziffert werden. Die Kosten sind abhängig von den Betriebsstunden. Die Gesamtbetriebsstunden sind derzeit aber unbekannt, da die Filtersäulen nach einer Probephase nur nach Bedarf in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung betrieben werden sollen. Aufgrund der bisher kurzen Laufzeit, liegen hier noch keine Erfahrungswerte vor auf deren Basis eine Kalkulation erstellt werden kann. Die gesamte Filteranlage (17 Säulen) hat bei voller Leistung einen maximalen Stromverbrauch von ca. 15,5 kWh. Mit freundlichen Grüßen