Filterung im öffentlichen WLAN der Stadt Augsburg

Anfrage an: Stadt Augsburg

Das Amt für Organisation und Informationstechnik der Stadt Augsburg ist Ansprechpartner für das öffentliche WLAN. Die Nutzungsbedingungen regeln den Einsatz von Filtern bzw. Filtersoftware für rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte.

Ich möchte Sie bitten mir nähere Informationen zum Einsatz der Filtertechnologien zukommen zu lassen.
1.) Wie viele Zugriffe hat das Filtersystem in den Jahren 2014 bis 2018 verhindert, die in die eingestellten Kategorien fielen?
2.) Wie viele Zugriffe, egal ob blockiert oder nicht, wurden vom Filtersystem verarbeitet?
3.) Welchen Anteil, sowohl prozentual als auch absolut, machen die blockierten Zugriffe an der Gesamtzahl aller verarbeiteten Zugriffe aus?
4.) Welche Kategorien sind in der Filtersoftware aktiviert, die zur Verhinderung der Zugriffe führen?
5.) Wie lautet die Produktbezeichnung der Filtersoftware?
6.) Welche jährlichen Gesamtkosten, aufgeschlüsselt pro Jahr zwischen 2014 bis 2018, verursacht der Einsatz der Filtersoftware?
7.) Wer entscheidet über die Aktivierung der jeweiligen Kategorie, die zur Filterung des Zugriffs führt?
8.) Welche alternativen Vorgehensweisen gegenüber der Filterung von Zugriffen, wurden diskutiert, was waren die Pro- und Contra-Argumente und wer traf letztendlich die Entscheidung?
9.) Existiert ein Prüfverfahren, ob die Filterung verhältnismäßig, zielgerichtet und effektiv ist und falls ja, bitte ich im um Darlegung dessen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mi…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filterung im öffentlichen WLAN der Stadt Augsburg [#136003]
Datum
2. Mai 2019 13:03
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Amt für Organisation und Informationstechnik der Stadt Augsburg ist Ansprechpartner für das öffentliche WLAN. Die Nutzungsbedingungen regeln den Einsatz von Filtern bzw. Filtersoftware für rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte. Ich möchte Sie bitten mir nähere Informationen zum Einsatz der Filtertechnologien zukommen zu lassen. 1.) Wie viele Zugriffe hat das Filtersystem in den Jahren 2014 bis 2018 verhindert, die in die eingestellten Kategorien fielen? 2.) Wie viele Zugriffe, egal ob blockiert oder nicht, wurden vom Filtersystem verarbeitet? 3.) Welchen Anteil, sowohl prozentual als auch absolut, machen die blockierten Zugriffe an der Gesamtzahl aller verarbeiteten Zugriffe aus? 4.) Welche Kategorien sind in der Filtersoftware aktiviert, die zur Verhinderung der Zugriffe führen? 5.) Wie lautet die Produktbezeichnung der Filtersoftware? 6.) Welche jährlichen Gesamtkosten, aufgeschlüsselt pro Jahr zwischen 2014 bis 2018, verursacht der Einsatz der Filtersoftware? 7.) Wer entscheidet über die Aktivierung der jeweiligen Kategorie, die zur Filterung des Zugriffs führt? 8.) Welche alternativen Vorgehensweisen gegenüber der Filterung von Zugriffen, wurden diskutiert, was waren die Pro- und Contra-Argumente und wer traf letztendlich die Entscheidung? 9.) Existiert ein Prüfverfahren, ob die Filterung verhältnismäßig, zielgerichtet und effektiv ist und falls ja, bitte ich im um Darlegung dessen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr << Antragsteller:in >> sehr gerne beantworte ich Ihre Anfrage. 1.) Wie viele Zugriffe hat das F…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anfrage auf fragdenstaat.de zur Filterung im öffentlichen WLAN der Stadt Augsburg
Datum
29. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> sehr gerne beantworte ich Ihre Anfrage. 1.) Wie viele Zugriffe hat das Filtersystem in den Jahren 2014 bis 2018 verhindert, die in die eingestellten Kategorien fielen? 2.) Wie viele Zugriffe, egal ob blockiert oder nicht, wurden vom Filtersystem verarbeitet? 3.) Welchen Anteil, sowohl prozentual als auch absolut, machen die blockierten Zugriffe an der Gesamtzahl aller verarbeiteten Zugriffe aus? Zu 1., 2. und 3.: Es werden keine Langzeitstatistiken über die erfragten Daten erstellt. Das System führt zwar Zähler zu den blockierten und durchgelassenen Aufrufen, diese werden aber durch die Administratoren in unregelmäßigen Abständen zurückgesetzt und nicht dokumentiert. Für die Nachverfolgung technischer Probleme werden Protokolle der aufgerufenen URLs der letzten 30 Tage gespeichert. Daraus könnten Auswertungen erstellt werden. Entsprechende Auswertungen wurden in der Vergangenheit nicht durchgeführt und sind auch nicht geplant. 4.) Welche Kategorien sind in der Filtersoftware aktiviert, die zur Verhinderung der Zugriffe führen? [cid:image001.png@01D5462F.BC634FD0] 5.) Wie lautet die Produktbezeichnung der Filtersoftware? McAfee Web Gateway 6.) Welche jährlichen Gesamtkosten, aufgeschlüsselt pro Jahr zwischen 2014 bis 2018, verursacht der Einsatz der Filtersoftware? 2018 1.513,03 € Wartung 2017 1.112,22 € Wartung 2016 1.427,85 € Wartung 2014 und 2015 6.870,00 € Beschaffung inkl. Wartung 7.) Wer entscheidet über die Aktivierung der jeweiligen Kategorie, die zur Filterung des Zugriffs führt? Das Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik (ehem. Amt für Organisation und Informationstechnik) auf Basis des Stadtratsbeschlusses 13/00787. 8.) Welche alternativen Vorgehensweisen gegenüber der Filterung von Zugriffen, wurden diskutiert, was waren die Pro- und Contra-Argumente und wer traf letztendlich die Entscheidung? Es wurde überlegt einen ungefilterten Zugang zum Internet anzubieten. Pro-Argumente: · einfachere technische Umsetzung, · geringere Kosten, · keine ungewollt gesperrten Seiten aufgrund fehlerhafter Kategorisierung durch den Filteranbieter. Contra-Argumente: · Die Stadt Augsburg ist für die Gewährleistung des Jugendschutzes zuständig. Daher kann sie keinen Zugang zum Internet anbieten, bei dem keine Jugendschutzmechanismen implementiert sind, ohne eine der Kernaufgaben zu verletzen. Das Contra-Argument wog so schwer, dass entschieden wurde, einen proxybasierten Filter einzusetzen und nicht die bei den meisten anderen öffentlichen WLANs üblichen DNS-basierten Filter. Die Entscheidung traf letztlich der Stadtrat der Stadt Augsburg. 9.) Existiert ein Prüfverfahren, ob die Filterung verhältnismäßig, zielgerichtet und effektiv ist und falls ja, bitte ich im um Darlegung dessen? Die konkrete Implementierung des Filters für das öffentliche WLAN wird nicht regelmäßig geprüft. Allerdings wird eine andere Instanz der gleichen Filtersoftware auch für den Zugang der derzeit ca. 7.000 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Internet genutzt (wenn auch mit einem schärfer eingestellten Filterset). Insofern wird die Qualität der Filtertechnik ständig durch Anfragen von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert. Von diesem Nutzerkreis erreichen uns auch Rückmeldungen über fehlerhaft gesperrte und erlaubte Seiten. Die Funktion der Filter wird auch stichprobenartig aktiv überprüft. Es gibt keine effiziente Möglichkeit, die Wirksamkeit des Filters sowohl auf fälschlicherweise geblockte als auch fälschlicherweise durchgelassene Zugriffe zu prüfen, ohne dazu erhebliche Personalressourcen zu binden. Es wurde bei der Einführung davon ausgegangen, dass die Gleichartigkeit mit dem Filter für städtische Nutzer zusammen mit Beschwerden von Benutzern des öffentlichen WLANs über unberechtigte Sperrungen als Prüfverfahren ausreicht. Allerdings erreichte uns seit der Einführung keine einzige nachvollziehbare Beschwerde über im öffentlichen WLAN unerwünscht gesperrte Seiten. Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen