Finanzdienstleister an Hochschulen

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an:

• Name des Geldgebers
• Höhe der finanziellen Zuwendung
• Art und Wert der materiellen Zuwendung
• Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung
• sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet

Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen.

Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzdienstleister an Hochschulen [#171971]
Datum
12. Dezember 2019 11:29
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen. Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171971 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2019 teilen wir Ihnen folgendes mit: Das Career-C…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Finanzdienstleister an Hochschulen [#171971]
Datum
23. Dezember 2019 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2019 teilen wir Ihnen folgendes mit: Das Career-Center der TU Berlin nimmt keine Zuwendungen der in Ihrer Anfrage genannten Unternehmen entgegen. Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG BE) einschlägig. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kommt nicht zur Anwendung. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen