Finanzdienstleister an Hochschulen

Anfrage an: Universität Mannheim

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch MLP, Mayflower, tecis und Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an:

• Name des Geldgebers
• Höhe der finanziellen Zuwendung
• Art und Wert der materiellen Zuwendung
• Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung
• sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet

Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen.

Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    1. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht al…
An Universität Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzdienstleister an Hochschulen [#171379]
Datum
2. Dezember 2019 16:24
An
Universität Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch MLP, Mayflower, tecis und Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen. Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171379 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersendet Ihnen die Universität Mannheim die Antwort auf Ihre Anfrage vom 02. …
Von
Universität Mannheim
Betreff
WG: Finanzdienstleister an Hochschulen [#171379]
Datum
23. Dezember 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anfragenr171379_UniMannheim_20191220.xlsx
10,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersendet Ihnen die Universität Mannheim die Antwort auf Ihre Anfrage vom 02. Dezember 2019. Mit freundlichen Grüßen