Finanzdienstleister an Hochschulen

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an:

• Name des Geldgebers
• Höhe der finanziellen Zuwendung
• Art und Wert der materiellen Zuwendung
• Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung
• sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet

Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen.

Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzdienstleister an Hochschulen [#171437]
Datum
3. Dezember 2019 17:41
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen. Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171437 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzdienstleister an Hochschulen“ vom 03.12.20…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzdienstleister an Hochschulen [#171437]
Datum
8. Januar 2020 16:28
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzdienstleister an Hochschulen“ vom 03.12.2019 (#171437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171437 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrteAntragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 03.12.2019, …
Von
Ruhr-Universität Bochum
Betreff
WG: Finanzdienstleister an Hochschulen [#171437]
Datum
29. Januar 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 03.12.2019, mit welcher Sie um Übersendung einer Übersicht aller in den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach gebeten ha-ben. Sie haben insoweit um Angabe folgender Details gebeten: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet. Ihren Antrag stützen Sie auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) sowie das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG). Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: In dem von Ihnen angefragten Zeitraum hat MLP jährlich eine zweckgebundene Spende in Höhe von 1.800,- € für das Deutschlandstipendium geleistet. Eine Auflistung der Personen, Unternehmen und Stiftungen, durch deren Engagement Stipendien an Studierende vergeben werden konnten, finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Bildungsfonds“. Im Übrigen gab es, unter Zugrundelegung der Daten aus unserer für Spenden und Sponsoring zuständigen Abteilung, im Zeitraum 2012 bis 2019 keine Spenden oder Sponsoringverträge von/mit den von Ihnen genannten Firmen. Die vorstehende Auskunft ergeht gebührenfrei. Eine umfassendere Auskunft durch eine vorsorgliche Abfrage und Prüfung sämtlicher Zahlungseingänge bei der Universität durch die von Ihnen angeführten Firmen in unserem Buchhaltungssystem wäre aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands gemäß § 11 IFG NRW gebührenpflichtig. Der damit verbundene zeitliche Aufwand wird auf ca. 8 Stunden geschätzt. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand ist gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW ein Gebührenrahmen von 10,- € bis 500,- € vorgegeben. In Hinblick auf Ihre konkrete An-frage und unter Berücksichtigung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom 17.04.2018 empfohlenen Stundensätze für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes gedenke ich, im Falle einer solchen weiteren Auskunft eine Gebühr von 250,00 € zu erheben. Die Gebühr würde auch fällig für den Fall, dass bei einer solchen Prüfung keine weiteren relevanten Daten gefunden werden. Für den Aufwand ist zu berücksichtigen, dass das IFG NRW gemäß § 2 Abs. 1 generell nur für die „Verwaltungstätigkeit“ der Behörden und der sonstigen genannten Stellen gilt. Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt das IFG NRW zudem gemäß § 2 Abs. 3 nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Insofern hat im Falle einer solchen Abfrage in unserem Buchhaltungssystem eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Im Falle einer Begrenzung der Anfrage auf einzelne genau bezeichnete Firmen (vollständiger Name inklusive Gesellschaftsform) könnte sich der Aufwand ggf. reduzieren. Falls Sie eine solche umfassendere gebührenpflichtige Auskunft wünschen, bitte ich um entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen