Finanzen ZDF

eine Aufstellung sämtlicher Banken mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen
und aktuelle Auszüge und Bestände sämtlicher Konten und Depots

vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzen ZDF [#8939]
Datum
20. März 2015 19:58
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung sämtlicher Banken mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen und aktuelle Auszüge und Bestände sämtlicher Konten und Depots vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzen ZDF" vom 20.03.2015 (#8939)…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzen ZDF [#8939]
Datum
26. April 2015 23:16
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzen ZDF" vom 20.03.2015 (#8939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Zur Erinnerung an Sie: Es geht um die Finanzen und die Verwendung der Rundfunkgebühren. Ich bat Sie darum mir folgendes zuzusenden: 1. eine Aufstellung sämtlicher Banken mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen 2. aktuelle Auszüge und Bestände sämtlicher Konten und Depots Bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung, über welche Sie bestimmt verfügen, wird die Beantwortung der Anfrage für Sie sicher nicht mit allzu hohem Aufwand einhergehen. Daher bitte ich Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren und mir die entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Mit Blick auf die Finanzen unseres Hauses …
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Finanzen ZDF [#8939] (Ticket: DE02-992269)
Datum
27. April 2015 11:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Mit Blick auf die Finanzen unseres Hauses möchten wir Sie das unfassende Informationsangebot im Internet aufmerksam machen: http://www.zdf.de/regeln-und-finanzen-zdfunternehmen-26483916.html Unabhängig davon können gegen das ZDF keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden. Denn nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine "Behörde", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Mit freundlichen Grüßen